Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Sievers gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 07.09.2000 wurde ein umfangreicher Sachstandsbericht zum Thema Umwidmung der Bundesstraße 433 gegeben.

 

Anschließend wurde der Ausschuss am 21.12.2000 in Form einer weiteren Berichtsvorlage informiert, die sich wie folgt zusammenfassen lässt:

 

Nachdem die Stadt Norderstedt gegenüber dem Straßenbauamt Itzehoe die Auffassung vertreten hat, dass die Baulast für die Langenhorner Chaussee von Kilometer 0,000 bis Kilometer 0,165 nicht übernommen wird, weil diese Straßenbeziehung (nach Auffassung der Stadt Norderstedt) nicht nur dem örtlichen Verkehr dient, hatte das Straßenbauamt Itzehoe hierzu Stellung bezogen.

 

Demnach sollte mit der Abstufung der Bundesstraße 433 im vorgenannten Abschnitt zunächst abgewartet werden bis das Gesamtumstufungskonzept der B 433, in Absprache mit dem Kreis Segeberg und dem Landesamt für Straßenbau und Straßenverkehr in Kiel, abgeschlossen ist.

 

Mittlerweile sind nun Änderungen eingetreten über die der Ausschuss wie folgt informiert wird:

 

Am 16. Oktober 2001 ist ein Schreiben des Landesamtes für Straßenbau und Straßenverkehr Schleswig-Holstein bei der Stadt Norderstedt eingegangen. Gemäß diesem Schreiben hat die Bundesstraße 433 ihre Verkehrsbedeutung als Bundesfernstraße verloren und soll in die Baulast der Stadt Norderstedt zur Gemeindestraße zum 01.01.2002 abgestuft werden. Der Anfangspunkt liegt in der Einmündung der L 284 (Schleswig-Holstein-Straße) bis zur Stadtgrenze (Langenhorner Chaussee).

 

Dieses Schreiben ist in Anlage 3 der Niederschrift dieser Berichtsvorlage beigefügt.

 

Anlässlich der Ankündigung zur Abstufung der Bundesstraße 432 hat der Fachbereich Verkehr und Entwässerung das Landesamt zu einem Aufklärungsgespräch am 05.11.2001 eingeladen.

 

In der gemeinsamen Besprechung mit Verteter/innen des Landesamtes, des Kreises Segeberg und Straßenbauamtes Itzehoe erörterte Herr Holst vom Landesamt die Gründe und die Umstände für die zum 1. Januar 2002 angekündigte Abstufung der Bundesstraße 433 zur Landesstraße 326 wie folgt:

 

Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ist bereits seit 1995 bestrebt, autobahnenparallele Bundesstraßen abzustufen. Mit einem Schreiben vom 27. März 2000 hat der Bund nach Vereinbarung mit dem Land angeordnet, dass die Bundesstraße 433 nach Fertigstellung der Süd-Umgehung von Kaltenkirchen von der Anschluss-Stelle Kaltenkirchen bis zur Landesgrenze gegen Hamburg abgestuft wird. Mit der Fertigstellung der Bundesauto-bahn A 7 hat die parallel verlaufende Bundesstraße 433 ihre Bedeutung für den weiträumigen Verkehr verloren.

 

In Kaltenkirchen wurde die B 433 mit Wirkung vom 01.09.2001 rechtskräftig zur Landes-straße 320 abgestuft. Auch die Süd-Umgehung Kaltenkirchen wurde nicht zur B 433 sondern zur Landesstraße 326 gewidmet.

 

Im Bereich der Stadt Norderstedt verläuft parallel zur B 433 im Osten die Landesstraße 284 (Schleswig-Holstein-Straße) und im Westen die A 20, so dass der weiträumige Verkehr von diesen beiden Straßen aufgenommen wird. Die B 433 in Norderstedt ist von Einmündung der L 284 bis zur Einmündung in die B 432 Ortsdurchfahrt; Kreisstraßen binden nicht direkt an die bisherige B 433 an. Damit dient die bisherige B 433 innerhalb der Ortsdurchfahrt Norder­stedt überwiegend den Verkehr innerhalb der Stadt oder zwischen benachbarten Gemeinden oder Städten.

 

Auch unter dem Aspekt des Ausbaus des Knotenpunktes Ochsenzoll ist die Verkehrsbe-deutung der L 284 als Landesstraße gegeben und nicht die der bisherigen B 433 in Norder­stedt.

 

In diesem Zusammenhang ist eine weitere abzustufende Teilstrecke der B 433 im Bereich der Langenhorner Chaussee mit in die Betrachtung zu nehmen. Gegen die Abstufung der B 433 von Kilometer 0,000 bis Kilometer 0,165 zur Gemeindestraße hat sich die Stadt Norderstedt mit Schreiben vom 13.09.2000 ausgesprochen.

 

Nach einem Gespräch mit der Baubehörde Hamburg am 12.10.2001 stellt sich die Verkehrs­bedeutung der Langenhorner Chaussee nunmehr auch anders als beabsichtigt dar. Die Hansestadt Hamburg wird die B 433 voraussichtlich im Jahr 2002 zur Stadtstraße abstufen. Hierzu wurde jedoch von der Baubehörde Hamburg erläutert, dass die Verkehrs-bedeutung der Langenhorner Chaussee eine andere ist als die einer Gemeindestraße. Insoweit wird dem Einwand der Stadt Norderstedt stattgegeben, dass eine Abstufung zur Gemeinde-straße nicht in Betracht kommt.

 

Die Abstufung der B 433 im Bereich der Langenhorner Chaussee wird nicht zum 01.01.2002 erfolgen. In Abstimmung mit Hamburg wird die Langenhorner Chaussee in ihrer Gesamtheit betrachtet und daher zeitgleich mit der Hamburger Teilstrecke der B 433 abgestuft. Dafür wird jedoch noch eine genauere Betrachtung der Verkehrsbedeutung erforderlich sein, um über eine Einstufung zur Landes- oder Kreisstraße zu entscheiden. Die Stadt Norderstedt wird zur gegebener Zeit durch die formelle Ankündigung fristgerecht beteiligt.

 

Damit bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass die Abstufung der B 433 von der Einmündung L 284 bis zur Einmündung in die B 432 zur Gemeindestraße zum 01.01.2002 vollzogen wird.

 

Der Fachbereich Verkehr und Entwässerung hat diese Ausführung von Herrn Holst zunächst zur Kenntnis genommen.

 

Auf folgende Konsequenzen (durch diese oben genannten Maßnahmen) wird hingewiesen:

 

1.        Der gemäß UI/UA-Vereinbarung vom Landesamt festgelegte Kilometer-Satz und die damit einhergehende Zuweisung von Haushaltsmitteln für den Haushaltsansatz 2002 reduziert sich um schätzungsweise 130.000,00 DM (entsprechend ca. 67.000,00 €).

2.        Die Intention die Ulzburger Straße als Gemeindestraße abzustufen bedeutet, dass eine Verlegung der jetzigen B 433 beispielsweise nach Westen ausgeschlossen ist.

3.        Im Bereich der jetzigen Fortführung der B 433 in der Langenhorner Chaussee (von der Segeberger Chaussee bis zur Landesgrenze) würde, nach einer Abstufung zur Gemeinde-, Kreis- oder Landesstraße, das zuvor Erläuterte ebenfalls gelten. Das heißt, nach Abstufung würde die Stadt Norderstedt für größere Um- oder Ausbauten , die in diese Bereiche fallen, auch die Kosten tragen, da für nicht anbaufreie Straßenzüge innerhalb einer Ortsdurchfahrt die Stadt Norderstedt als Straßenbaulastträger fungieren müsste.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, gegen dieses Verfahren sowohl formell als auch inhaltlich Widerspruch einzulegen.

 

Ob dies Aussicht auf Erfolg hat und inwieweit die Argumentationen angelegt werden sollten, kann zunächst durch diesen Fachbereich nicht festgestellt werden.

 

Bei Bedarf sollten diese Fragen gemeinsam mit dem Ausschuss unter Hinzuziehung des Rechtsamtes in einem Besprechungstermin erörtert werden.

 

Zudem hat sich Herr Holst vom Landesamt für Straßenbau und Straßenverkehr Schleswig-Holstein bereit erklärt ggf. Erläuterungen auch gegenüber den zuständigen Gremien der Stadt Norderstedt auszuführen.