Sitzung: 20.12.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Sievers gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht:
In
der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 07.09.2000 wurde
ein umfangreicher Sachstandsbericht zum Thema Umwidmung der Bundesstraße 433
gegeben.
Anschließend
wurde der Ausschuss am 21.12.2000 in Form einer weiteren Berichtsvorlage
informiert, die sich wie folgt zusammenfassen lässt:
Nachdem
die Stadt Norderstedt gegenüber dem Straßenbauamt Itzehoe die Auffassung
vertreten hat, dass die Baulast für die Langenhorner Chaussee von Kilometer
0,000 bis Kilometer 0,165 nicht übernommen wird, weil diese Straßenbeziehung
(nach Auffassung der Stadt Norderstedt) nicht nur dem örtlichen Verkehr dient,
hatte das Straßenbauamt Itzehoe hierzu Stellung bezogen.
Demnach
sollte mit der Abstufung der Bundesstraße 433 im vorgenannten Abschnitt
zunächst abgewartet werden bis das Gesamtumstufungskonzept der B 433, in
Absprache mit dem Kreis Segeberg und dem Landesamt für Straßenbau und
Straßenverkehr in Kiel, abgeschlossen ist.
Mittlerweile
sind nun Änderungen eingetreten über die der Ausschuss wie folgt informiert
wird:
Am
16. Oktober 2001 ist ein Schreiben des Landesamtes für Straßenbau und
Straßenverkehr Schleswig-Holstein bei der Stadt Norderstedt eingegangen. Gemäß
diesem Schreiben hat die Bundesstraße 433 ihre Verkehrsbedeutung als
Bundesfernstraße verloren und soll in die Baulast der Stadt Norderstedt zur
Gemeindestraße zum 01.01.2002 abgestuft werden. Der Anfangspunkt liegt in der
Einmündung der L 284 (Schleswig-Holstein-Straße) bis zur Stadtgrenze
(Langenhorner Chaussee).
Dieses
Schreiben ist in Anlage 3 der Niederschrift dieser Berichtsvorlage beigefügt.
Anlässlich
der Ankündigung zur Abstufung der Bundesstraße 432 hat der Fachbereich Verkehr
und Entwässerung das Landesamt zu einem Aufklärungsgespräch am 05.11.2001
eingeladen.
In
der gemeinsamen Besprechung mit Verteter/innen des Landesamtes, des Kreises
Segeberg und Straßenbauamtes Itzehoe erörterte Herr Holst vom Landesamt die
Gründe und die Umstände für die zum 1. Januar 2002 angekündigte Abstufung der
Bundesstraße 433 zur Landesstraße 326 wie folgt:
Der
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ist bereits seit 1995
bestrebt, autobahnenparallele Bundesstraßen abzustufen. Mit einem Schreiben vom
27. März 2000 hat der Bund nach Vereinbarung mit dem Land angeordnet, dass die
Bundesstraße 433 nach Fertigstellung der Süd-Umgehung von Kaltenkirchen von der
Anschluss-Stelle Kaltenkirchen bis zur Landesgrenze gegen Hamburg abgestuft
wird. Mit der Fertigstellung der Bundesauto-bahn A 7 hat die parallel
verlaufende Bundesstraße 433 ihre Bedeutung für den weiträumigen Verkehr
verloren.
In
Kaltenkirchen wurde die B 433 mit Wirkung vom 01.09.2001 rechtskräftig zur
Landes-straße 320 abgestuft. Auch die Süd-Umgehung Kaltenkirchen wurde nicht
zur B 433 sondern zur Landesstraße 326 gewidmet.
Im
Bereich der Stadt Norderstedt verläuft parallel zur B 433 im Osten die
Landesstraße 284 (Schleswig-Holstein-Straße) und im Westen die A 20, so dass
der weiträumige Verkehr von diesen beiden Straßen aufgenommen wird. Die B 433
in Norderstedt ist von Einmündung der L 284 bis zur Einmündung in die B 432
Ortsdurchfahrt; Kreisstraßen binden nicht direkt an die bisherige B 433 an.
Damit dient die bisherige B 433 innerhalb der Ortsdurchfahrt Norderstedt
überwiegend den Verkehr innerhalb der Stadt oder zwischen benachbarten
Gemeinden oder Städten.
Auch
unter dem Aspekt des Ausbaus des Knotenpunktes Ochsenzoll ist die
Verkehrsbe-deutung der L 284 als Landesstraße gegeben und nicht die der bisherigen
B 433 in Norderstedt.
In
diesem Zusammenhang ist eine weitere abzustufende Teilstrecke der B 433 im
Bereich der Langenhorner Chaussee mit in die Betrachtung zu nehmen. Gegen die
Abstufung der B 433 von Kilometer 0,000 bis Kilometer 0,165 zur Gemeindestraße
hat sich die Stadt Norderstedt mit Schreiben vom 13.09.2000 ausgesprochen.
Nach
einem Gespräch mit der Baubehörde Hamburg am 12.10.2001 stellt sich die
Verkehrsbedeutung der Langenhorner Chaussee nunmehr auch anders als
beabsichtigt dar. Die Hansestadt Hamburg wird die B 433 voraussichtlich im Jahr
2002 zur Stadtstraße abstufen. Hierzu wurde jedoch von der Baubehörde Hamburg
erläutert, dass die Verkehrs-bedeutung der Langenhorner Chaussee eine andere
ist als die einer Gemeindestraße. Insoweit wird dem Einwand der Stadt
Norderstedt stattgegeben, dass eine Abstufung zur Gemeinde-straße nicht in
Betracht kommt.
Die
Abstufung der B 433 im Bereich der Langenhorner Chaussee wird nicht zum
01.01.2002 erfolgen. In Abstimmung mit Hamburg wird die Langenhorner Chaussee
in ihrer Gesamtheit betrachtet und daher zeitgleich mit der Hamburger
Teilstrecke der B 433 abgestuft. Dafür wird jedoch noch eine genauere
Betrachtung der Verkehrsbedeutung erforderlich sein, um über eine Einstufung
zur Landes- oder Kreisstraße zu entscheiden. Die Stadt Norderstedt wird zur
gegebener Zeit durch die formelle Ankündigung fristgerecht beteiligt.
Damit
bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass die Abstufung der B 433 von der
Einmündung L 284 bis zur Einmündung in die B 432 zur Gemeindestraße
zum 01.01.2002 vollzogen wird.
Der
Fachbereich Verkehr und Entwässerung hat diese Ausführung von Herrn Holst
zunächst zur Kenntnis genommen.
Auf
folgende Konsequenzen (durch diese oben genannten Maßnahmen) wird hingewiesen:
1.
Der
gemäß UI/UA-Vereinbarung vom Landesamt festgelegte Kilometer-Satz und die damit
einhergehende Zuweisung von Haushaltsmitteln für den Haushaltsansatz 2002
reduziert sich um schätzungsweise 130.000,00 DM (entsprechend ca. 67.000,00 €).
2.
Die
Intention die Ulzburger Straße als Gemeindestraße abzustufen bedeutet, dass
eine Verlegung der jetzigen B 433 beispielsweise nach Westen ausgeschlossen
ist.
3.
Im
Bereich der jetzigen Fortführung der B 433 in der Langenhorner Chaussee (von
der Segeberger Chaussee bis zur Landesgrenze) würde, nach einer Abstufung zur
Gemeinde-, Kreis- oder Landesstraße, das zuvor Erläuterte ebenfalls gelten. Das
heißt, nach Abstufung würde die Stadt Norderstedt für größere Um- oder
Ausbauten , die in diese Bereiche fallen, auch die Kosten tragen, da für nicht
anbaufreie Straßenzüge innerhalb einer Ortsdurchfahrt die Stadt Norderstedt als
Straßenbaulastträger fungieren müsste.
Abschließend
wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, gegen dieses Verfahren
sowohl formell als auch inhaltlich Widerspruch einzulegen.
Ob
dies Aussicht auf Erfolg hat und inwieweit die Argumentationen angelegt werden
sollten, kann zunächst durch diesen Fachbereich nicht festgestellt werden.
Bei
Bedarf sollten diese Fragen gemeinsam mit dem Ausschuss unter Hinzuziehung des
Rechtsamtes in einem Besprechungstermin erörtert werden.
Zudem
hat sich Herr Holst vom Landesamt für Straßenbau und Straßenverkehr
Schleswig-Holstein bereit erklärt ggf. Erläuterungen auch gegenüber den
zuständigen Gremien der Stadt Norderstedt auszuführen.