Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Gengelbach berichtet, die Stadtwerke sind aufgrund einer hierzu ergangenen Landesverordnung verpflichtet, den betroffenen Landwirten Ausgleichszahlungen für die Beachtung des Wasserschutzes in den entsprechend ausgewiesenen Gebieten in Norderstedt zu leisten.Diese Zahlungen würden mit der Grundwasserabgabe verrechnet werden, sie belasten daher im Endeffekt nicht das Budget der Stadtwerke.

 

Protokollauszug: Stadtwerke