Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht

 

Frage 1 :

 

Ist bei der Planung des Distributions- und Frachtzentrums geprüft worden, welche katas­tro­pha­len Folgen sich ergeben würden, wenn bei einem Fehlstart eine Maschine über die Start­bahn 33 hinaus schießt bzw. eine landende Maschine zu kurz kommt, wenn das Frachtzen­trum am Ende der Startbahn 33 in der bisher dargestellten Form gebaut würde?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Zuge der bisher angestellten Planungsüberlegungen wurden die einschränkenden Vor­schrif­ten des Luftverkehrsgesetzes berücksichtigt. Durch die Lage des Projektareals im Bau­schutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg-Airport wurde bei der Festlegung der über­bau­baren Flächen und der maximal möglichen Höhenentwicklung der zukünftigen Bebauung auf die Richtlinien zur Einhaltung der Hindernisfreiheit abgestellt. In einer ersten Abstim­mung mit der Deutschen Flugsicherung wurden Bedenken zur Lage der Bebauung einschließ­lich der festgesetzten maximalen Höhenentwicklung der Baukörper nicht vorge­tragen.

 

Insofern wird unterstellt, dass den diesbezüglichen Sicherheitsanforderungen des Flugver­kehrs auch unter dem Aspekt des vom Fragesteller konstruierten Szenarions entsprochen wurde. Weiterreichende Anforderungen resultierend aus der Nachbarschaft LDC-Projekt/­Flughafen werden Gegenstand des weiteren Planverfahrens sein müssen.

 

Im Übrigen wird angemerkt, dass sich im An- und Abflugkorridor der Startbahn 1 auf Hamburger Gebiet dicht bebaute Wohngebiete befinden.

 

 

Frage 2 :

 

Auf dem aktuellen Straßenplan im Ankunftsbereich des neuen Terminal 4 Hamburg-Airport, ist ab Krohnstiegtunnel eine geplante Straßenführung zur Autobahn A 7 eingezeichnet. Diese verläuft östlich der Startbahn 33, durch das geplante Frachtzentrum zur A 7.

Ist diese Planung den Norderstedter Planern bekannt? Ist das mit Hamburg abgestimmt?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die angesprochene Karte im Terminal 4 ist der Verwaltung bekannt. Diese Karte besitzt je­doch keinen amtlichen Status, sondern ist nicht autorisierte Darstellung eines privaten Karten­verlages. Der Verwaltung ist eine solche Straßenplanung nicht bekannt und war im Übrigen bei allen bisherigen Gesprächen mit den Hamburger Behörden und der Flughafen Hamburg GmbH zum LDC auch nicht im Ansatz Gegenstand von Beratungen mit Hamburg. Sie war und ist im Übrigen niemals Gegenstand Norderstedter Planungsüberlegungen gewesen.