Sitzung: 07.03.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0139
Herr
Bosse gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht
Frage
1 :
Ist
bei der Planung des Distributions- und Frachtzentrums geprüft worden, welche
katastrophalen Folgen sich ergeben würden, wenn bei einem Fehlstart eine
Maschine über die Startbahn 33 hinaus schießt bzw. eine landende Maschine zu
kurz kommt, wenn das Frachtzentrum am Ende der Startbahn 33 in der bisher
dargestellten Form gebaut würde?
Stellungnahme
der Verwaltung:
Im
Zuge der bisher angestellten Planungsüberlegungen wurden die einschränkenden
Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes berücksichtigt. Durch die Lage des
Projektareals im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg-Airport wurde
bei der Festlegung der überbaubaren Flächen und der maximal möglichen
Höhenentwicklung der zukünftigen Bebauung auf die Richtlinien zur Einhaltung
der Hindernisfreiheit abgestellt. In einer ersten Abstimmung mit der Deutschen
Flugsicherung wurden Bedenken zur Lage der Bebauung einschließlich der
festgesetzten maximalen Höhenentwicklung der Baukörper nicht vorgetragen.
Insofern
wird unterstellt, dass den diesbezüglichen Sicherheitsanforderungen des Flugverkehrs
auch unter dem Aspekt des vom Fragesteller konstruierten Szenarions entsprochen
wurde. Weiterreichende Anforderungen resultierend aus der Nachbarschaft
LDC-Projekt/Flughafen werden Gegenstand des weiteren Planverfahrens sein
müssen.
Im
Übrigen wird angemerkt, dass sich im An- und Abflugkorridor der Startbahn 1 auf
Hamburger Gebiet dicht bebaute Wohngebiete befinden.
Frage
2 :
Auf
dem aktuellen Straßenplan im Ankunftsbereich des neuen Terminal 4
Hamburg-Airport, ist ab Krohnstiegtunnel eine geplante Straßenführung zur
Autobahn A 7 eingezeichnet. Diese verläuft östlich der Startbahn 33, durch das
geplante Frachtzentrum zur A 7.
Ist
diese Planung den Norderstedter Planern bekannt? Ist das mit Hamburg
abgestimmt?
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die
angesprochene Karte im Terminal 4 ist der Verwaltung bekannt. Diese Karte
besitzt jedoch keinen amtlichen Status, sondern ist nicht autorisierte
Darstellung eines privaten Kartenverlages. Der Verwaltung ist eine solche
Straßenplanung nicht bekannt und war im Übrigen bei allen bisherigen Gesprächen
mit den Hamburger Behörden und der Flughafen Hamburg GmbH zum LDC auch nicht im
Ansatz Gegenstand von Beratungen mit Hamburg. Sie war und ist im Übrigen niemals
Gegenstand Norderstedter Planungsüberlegungen gewesen.