Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Richter erläutert die Vorlage und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Frau Radtke bittet festzustellen, welche Kulturtäger für dieses Jahr bereits Buchungen in der TriBühne vorgenommen haben und bittet diese zur nächsten Sitzung des Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften am 16.05.02 zu einem Erfahrungsaustausch einzuladen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften beschließt dann einstimmig:

 

"Der Begriff 'Grundausstattung' bei der Nutzung von Räumlichkeiten der TriBühne Norderstedt in den Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt unter Punkt 2.4.6. wird befristet für 2002 wie folgt definiert:

 

Zur Grundausstattung gehört:

 

·         Raummiete Saal Maromme (Theaterbestuhlung) bis zu 6 std.

·         Raummiete Saal Oadby and Wigston / Zwijndrecht bis zu 6 std.

·         Raummiete Saal Maromme und 1 Flügelsaal bis zu 6 std.

·         Raummiete Saal Maromme und 2 Flügelsäle bis zu 6 std.

·         Raummiete Foyer Kohtla-Järve / Johvi bis zu 6 std (Miete fällt nur bei seperater Anmietung an)

·         Garderobenräume (ohne Dusche, Garderobe 9: Cateringeinrichtung, Waschmaschine/Trockner)

·         Abendkasse

·         Lichtanlage fest incl. 10 Scheinwerfer / pauschal Saal Maromme

·         Tonanlage LV Anlage Saal fest bis 8 std. Saal Maromme

·         Konzertzimmer, pauschal Saal Maromme

·         Orchesterstuhl pro Stück

·         Bühnenmeister (bis 8 std) bei Nutzung des Saals Maromme

·         Techn. Veranstaltungsbegleiter (bis zu 8std) bei Nutzung der Säle Oadby and Wigston und Zwijndrecht

·         Brandsicherheitswache bei Nutzung Saal Maromme (z.Zt. 2 Feuerwehrleute bis 4 std)

 

Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft

 

(Anmerkung: Für Veranstaltung der Stadt Norderstedt und der anerkannten Kulturträger wird auf die Raummiete ein Rabatt von 30 % von Seiten der TriBühne Norderstedt gewährt)."