Sitzung: 28.03.2002 Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Richter erläutert die Vorlage und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Frau
Radtke bittet festzustellen, welche Kulturtäger für dieses Jahr bereits
Buchungen in der TriBühne vorgenommen haben und bittet diese zur nächsten
Sitzung des Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften am 16.05.02 zu einem
Erfahrungsaustausch einzuladen.
Der
Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften beschließt dann einstimmig:
"Der
Begriff 'Grundausstattung' bei der Nutzung von Räumlichkeiten der TriBühne
Norderstedt in den Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt unter Punkt
2.4.6. wird befristet für 2002 wie folgt definiert:
Zur
Grundausstattung gehört:
·
Raummiete
Saal Maromme (Theaterbestuhlung) bis zu 6 std.
·
Raummiete
Saal Oadby and Wigston / Zwijndrecht bis zu 6 std.
·
Raummiete
Saal Maromme und 1 Flügelsaal bis zu 6 std.
·
Raummiete
Saal Maromme und 2 Flügelsäle bis zu 6 std.
·
Raummiete
Foyer Kohtla-Järve / Johvi bis zu 6 std (Miete fällt nur bei seperater
Anmietung an)
·
Garderobenräume
(ohne Dusche, Garderobe 9: Cateringeinrichtung, Waschmaschine/Trockner)
·
Abendkasse
·
Lichtanlage
fest incl. 10 Scheinwerfer / pauschal Saal Maromme
·
Tonanlage
LV Anlage Saal fest bis 8 std. Saal Maromme
·
Konzertzimmer,
pauschal Saal Maromme
·
Orchesterstuhl
pro Stück
·
Bühnenmeister
(bis 8 std) bei Nutzung des Saals Maromme
·
Techn.
Veranstaltungsbegleiter (bis zu 8std) bei Nutzung der Säle Oadby and Wigston
und Zwijndrecht
·
Brandsicherheitswache
bei Nutzung Saal Maromme (z.Zt. 2 Feuerwehrleute bis 4 std)
Diese
Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft
(Anmerkung:
Für Veranstaltung der Stadt Norderstedt und der anerkannten Kulturträger wird
auf die Raummiete ein Rabatt von 30 % von Seiten der TriBühne Norderstedt
gewährt)."