Sitzung: 17.04.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0141
Auf
Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung zur Neustrukturierung der
Jugendarbeit vom 02.09.1997 wurden mit den Kirchengemeinden Schalom und
Harksheide-Falkenberg 1998 Verträge abgeschlossen, die deren Leistungen zur
Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Jugendsozialarbeit sowie die Aufteilung
der finanziellen Lasten dafür regeln. Diese Verträge laufen am 31.12.2002 aus.
Die
Verwaltung hat mit beiden Partnern Vertragsverhandlungen aufgenommen.
Beide
Vertragsseiten signalisierten Interesse an der Fortsetzung der Arbeit und entsprechenden Folgeverträgen
(Bericht im Ausschuss für junge Menschen am 17.10.2001, TOP 11.10).
Beide
Vertragsseiten vereinbarten über ihre Arbeit dem Ausschuss für junge Menschen
zu berichten. Die Berichte im Ausschuss für junge Menschen erfolgten am 20.03.2002
(Jugendarbeit in der Region Harksheide) bzw. sind für die Sitzung am 17.04.2002
(Projekt LichtBlick der Kirchengemeinde Vicelin / Schalom) vorgesehen.
Das
Amt für junge Menschen hat die Verhandlungen bislang mit folgenden Eckpunkten
geführt:
-
die
Leistungen der Träger bleiben weiter ausgerichtet an den 5 von der
Stadtvertretung beschlossenen Grundsatzzielen der Jugendarbeit;
-
die
Träger leisten mit ihrem Angebot einen aktiven und initiativen Beitrag zur
Kooperation mit anderen Jugendhilfe- und Jugendbildungsträgern, hier
insbesondere den Schulen, im Stadtteil;
-
die
Besetzung der für die Leistungen erforderlichen Stellen erfolgt durch den
Träger;
-
der
bisherige Pauschalzuschuss bleibt unberücksichtigt der Tarifsteigerungen und
zusätzlicher Anforderungen und Leistungen in gleicher Höhe erhalten (bisher: KG
Schalom: 130.380 €, KG Harksheide-Falkenberg: 391.650 €).
-
die
Vertragslaufzeit beträgt wieder 5 Jahre.
Die
Verhandlungen sind an einem Punkt angelangt, an dem eine Grundsatzentscheidung
des Ausschusses für junge Menschen über den Rahmen der finanziellen Beteiligung
der Stadt Norderstedt erforderlich ist.
Zu
letzterem ist auf folgende Problemstellungen hinzuweisen.
·
Mit
der Regionalisierung verbunden war, pro Region nur eine Sozialpädagogenstelle
einzurichten, alle übrigen Stellen für ErzieherInnen auszuweisen. Dies wurde im
Stellenplan der Stadt Norderstedt für die 4 städtischen Regionen umgesetzt.
Wenn dies nun auch konsequent für die Region Harksheide verfolgt werden soll,
hat dies - da die beim Träger angestellte Leitung Sozialpädagogin ist -
Auswirkungen sowohl auf das Budget (bisher wurde für 2 Sozialpädagogenstellen
in Trägerschaft der Kirchengemeinde ein erhöhter Budgetansatz - € 6.000,- im
Jahr - anerkannt) als auch auf die von der Stadt Norderstedt an die
Kirchengemeinde abgeordnete Sozialpädagogenstelle.
·
Der
Träger hat im Rahmen seines Berichts im Ausschuss für junge Menschen am
20.03.2002 auf die Erfordernisse neuer Aufgaben, hier insbesondere der
Jugendsozialarbeit im Bereich des B 202, hingewiesen. Dies verband er mit dem
Wunsch nach mehr Personal und entsprechend erhöhtem Budget. Verwaltungsseitig
wird darauf verwiesen, dass andere Wege, dem Bedarf Rechnung zu tragen auch
sein könnten:
Þ
Eine
Umstrukturierung von Aufgaben, um Ressourcen frei zu bekommen für neue
Leistungen
Þ
Das
Einwerben von Drittmitteln für neue Aufgaben
Þ
Eine
stärkere Kooperation mit der angrenzenden Region Friedrichsgabe (diese nimmt
den Schwerpunkt "Aussiedler" wahr und hat von daher einen gewachsenen
Bezug zu den Jugendlichen im Neubaugebiet. Mit ihren drei Stellen stößt sie
hier allerdings an sehr enge Grenzen)
Þ
Eine
Ausklammerung der Entscheidung zu neuen Aufgaben im Vertrag, bis deren
Finanzierung und sonstige Rahmenbedingungen (hier: z.B. räumliche
Unterbringung) gesichert ist.
Angestrebt
ist, die Vertragsverhandlungen vor den Sommerferien zum Abschluss zu bringen,
um den Trägern bzgl. Ihrer Personalplanungen noch den entsprechenden
Handlungsspielraum zu lassen.
Eine
Grundsatzentscheidung auf der Basis des hier aufgezeigten Sachstands ist
deshalb spätestens im Mai erforderlich.
Die
Verwaltung wird dazu nach der Grundsatzerörterung im Ausschuss eine
entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten.
Herr
Nicolai erläutert das Zustandekommen der Vorlage.
Im
Anschluss daran beantwortet die Verwaltung verschiedene Fragen der
Ausschussmitglieder.
Es
besteht Einvernehmen darüber, dass der Kreis mit in das zukünftige Vertragswerk
einbezogen werden soll. Weiterhin sollte versucht werden, die
Ost-West-Integration einzubeziehen und darüber Drittmittel in das Projekt
einzubringen.
Es
besteht Einvernehmen im Ausschuss für junge Menschen, dass die Verträge und die
erfolgreiche Arbeit fortgesetzt werden sollen.
Die
Verwaltung wird gebeten, eine Beschlussvorlage für Mai / Juni 2002 zu
erstellen, in dem inhaltliche und finanzielle Vereinbarungen festgelegt werden
(Alternativvorschläge).