Sitzung: 17.04.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Verena Asbrand, wohnhaft Sonnentauweg 6, 22844 Norderstedt fragt:
"Wo
kann mein Sohn, der am 03. Juli 2002 drei Jahre alt wird, betreut werden.
Bisher konnte kein Platz von der Stadt Norderstedt zur Verfügung gestellt
werden. Weiterhin möchte ich wissen, ob es richtig ist, dass ein Rechtsanspruch
auf eine Betreuung durch eine Kindertagesstätte besteht und nicht durch eine
Tagesmutter?"
Die
Verwaltung antwortet, dass derzeit eine erhebliche Unterversorgung in allen
Bereichen der Kindertagesstätten (Krippe, Elementarbereich, Hort) besteht und
diese Problematik unter TOP 7 behandelt wird.
Ein
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz kann nur gegenüber dem Träger der
örtlichen Jugendhilfe, Kreis Segeberg, geltend gemacht werden.
Dazu
können jedoch auch freie Träger (Kirchen, Wohlfahrtsverbände etc.) herangezogen
werden und nicht ausschließlich die Stadt Norderstedt.
Die
Betreuung durch ein Tagesmutter ersetzt nicht den Rechtsanspruch auf einen
Kindertagesstätten - Platz.