Sitzung: 17.04.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0199
Seit
Anfang dieses Jahres wird ein sprunghafter Anstieg der Nachfrage an Plätzen für
Kindertagesstätten beobachtet. Dies wird u.a. an einer entsprechenden
Verlängerung der Wartelisten, an einer Zunahme der Kostenausgleichverfahren
(Bericht im Ausschuss für junge Menschen am 06.03.2002) sowie in vermehrten
Elterngesprächen deutlich, in denen diese gegenüber allen Ebenen der Verwaltung
auf die Dringlichkeit einer Versorgung mit einem Kindertagesstättenplatz
hinweisen.
Als
im Jahre 1990 beschlossene Versorgungsziele, die mit dem Kreis Segeberg im
Rahmen der Jugendhilfeplanung abgestimmt sind, sollen versorgt werden:
-
im
Bereich der unter dreijährige Kinder (= 3 Jahrgänge) 15 % mit einem
Krippenplatz,
-
im
Bereich der Kinder ab 3 Jahre bis zum
Schuleintritt (= 3,5 Jahrgänge) 73,5 % mit einem Kindergartenplatz,
-
im
Bereich der Kinder im Grundschulalter (= 4 Jahrgänge) 15% mit einem
Hortplatz.
Momentan
beträgt die Versorgung
-
im
Krippenbereich 5,6 %,
-
im
Kindergartenbereich 75,3%,
-
im
Hortbereich 14,2 %.
Auch
unter Berücksichtigung einer weiteren gewissen Bedarfsdeckung durch kindergartenähnliche
Einrichtungen z.Zt.
-
6,5
% im Kindergartenbereich
-
1,5
% Hortbereich
sowie
durch Tagespflege
-
1%
im Krippenbereich,
-
0,6%
im Kindergartenbereich
-
0,3%
im Hortbereich
hat
sich die Nachfragesituation verschärft.
Nach
Beendigung der Übergangsregelung besteht seit 01.01.1999 ein Rechtsanspruch auf
einen Kindergartenplatz an 5 Tage pro Woche für 4 Stunden pro Tag. Durch ihn
entwickelt sich bei den Eltern mehr und mehr die Vorstellung, dass ihr Kind
spätestens ab dem dritten Geburtstag mindestens 5 mal 4 Stunden wöchentlich im Kindergarten betreut wird oder bei
Berufstätigkeit und/oder Alleinerziehung entsprechend länger. Insbesondere im
laufenden Jahr zeigen immer mehr Eltern und besonders zugezogene Familien
gegenüber den Sachbearbeiter/innen der Abt. 402 Unverständnis darüber, dass es
keine 100%ige Versorgung gibt und keine
Plätze für sie vorgehalten werden. Um allen Kindern im Alter von 3 Jahren bis
Schuleintritt ein Betreuungsangebot zu ermöglichen, wären zusätzlich 570 Plätze erforderlich.
Etwa
einmal im Monat sind Schreiben des Kreises Segeberg zu bearbeiten, die von der
Stadt Norderstedt die bedarfsgerechte Unterbringung von Kindern in
Norderstedter Kindertageseinrichtungen fordern. Dazu kommen zunehmend
Einzelgespräche, in denen die jeweiligen Eltern oder Elternteile die Folgen der
persönlich erlebten Mangelsituation (z.B. keine Arbeitsaufnahme möglich)
deutlich machen.
Auch
wenn die Zahlen der Warteliste als “ weich” zu werten sind (keine verbindliche
An-, Ab- und/oder Rückmeldungsregelungen, Mehrfachnennungen, Zu-, Wegzüge),
weisen sie momentan (=Aufnahme 2002 erwünscht und gleichzeitig ist das
entsprechende Alter für die jeweilige Betreuungsform erreicht) einen
erheblichen Nachfrageüberhang auch für das Kindergartenjahr 2002/2003 aus.
Allein für die städtischen Einrichtungen stehen auf der Warteliste (Mehrfachanmeldungen
bleiben weitgehend unberücksichtigt):
Krippe 78 Kinder,
Kiga 280 Kinder halbtags
223 Kinder ganztags
Auch
der Anstieg der Kostenausgleichsfälle von 5 im Jahre 2001 auf 20 im
laufenden Jahr 2002 (die finanziellen Auswirkungen lassen sich derzeit nicht
beziffern) sind Ausdruck von sich entwickelnden Kapazitätsengpässen bei der
Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplätzen. Ob im Hortbereich bei
erfolgreichem Verlauf der geplanten Pilotprojekte an den Grundschulen ein
zusätzlicher Nachfrageschub erfolgt, bleibt abzuwarten.
Auf
dem Hintergrund des für Norderstedt geplanten Bevölkerungswachstums bei
gleichzeitig rückläufigen Geburten sind
- mit dem Kreis abgesprochen - in seiner Kindertagesbedarfsplanung bis 2005
weitere zu schaffende Plätze im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich
anvisiert.
Insgesamt
wurde für das Jahr 2005 ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von ca. 200
Krippenkindern, ca. 100 überwiegend vormittags zu betreuenden
Kindergartenkinder und 70 überwiegend teilzeit zu betreuenden Grundschulkindern
zugrundegelegt. Durch flexible Gruppenbelegung (gleichzeitige Aufnahme von
Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern) wären hier interne Verschiebungen, die
dann versorgte Kinderzahl annähernd dem Bedarf entsprechend, möglich.
In
der Investitionskostenplanung der letzten Jahre war der Neubau von drei
weiteren Kindertageseinrichtungen vorgesehen, um einerseits der Nachfrage im
Bereich der Krippen-, Kindergarten- und Hortbetreuung zu entsprechen, andererseits gleichzeitig keine
Überkapazitäten zu schaffen und private Betreuungsinitiativen nicht überflüssig
zu machen.
In
der Finanzplanung sind dafür zu berücksichtigen:
-
Investitionskosten
(pro Platz einmalig ca. 7000 €)
-
Folgekosten
(jährlich ca. 6.600 € als städtischer Zuschuss für einen Ganztagsplatz, ca. 65%
für einen Halbtagsplatz)
Zwischenfazit:
Das bisherige Versorgungsziel im Kindergartenbereich (73,5%
von 3,5 Jahrgängen) ist auf dem Hintergrund des Rechtanspruchs auf einen
Kindergartenplatz eher zu niedrig.
Es zeigt sich dringender Handlungsbedarf sowohl
hinsichtlich einer kurzfristigen als auch einer mittel- und langfristigen
Erweiterung der Betreuungskapazitäten, um dem Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz zu entsprechen und ein mehr bedarfs- und nachfragegerechtes
Angebot im Krippen- und Hortbereich zu erreichen.
Eine deutliche Unterversorgung im Verhältnis zur
Bedarfsabfrage, erst recht zu den 1990 festgelegten Versorgungszielen, besteht
im Krippenbereich.
Ein von der EU angestrebter Versorgungsgrad von 90% im
Elementarbereich sowie 33 % im Krippenbereich (s. Anlage) scheint dem
tatsächlichen Bedarf – zumindest für die 3-6jährigen – eher zu entsprechen.
Vorschläge
für eine Änderung der Nachfragesituation:
Neben
der angedeuteten - aus bedarfsplanerischer Sicht wünschenswerten - Realisierung
der Standorte (Möhlenbarg oder alternativ, B173 West, B176) ist zu prüfen, wie
und in welchem Umfang der beschriebene Nachfrageüberhang kurz-, mittel- und
langfristig, reduziert werden kann.
Kurzfristig:
- Weitere
Waldkindergartengruppe(n)
- Weitere Gruppen in
bestehenden Einrichtungen (evt. als Außengruppe) eröffnen; (Räumlichkeiten
evt. anmieten)
- Steigerung der
Tagespflegestellen etwa durch besondere Werbemaßnahmen in Absprache mit
dem Verein Tagespflege und nach erfolgter Zustimmung durch den Kreis
- Sofern pädagogisch
vertretbar, befristete Überbelegung (max. 10%, soweit zulässig) der
bestehenden Gruppen. “Verfügungsgewalt” besteht allerdings nur für die
städtischen Kindertageseinrichtungen.
Aufgrund der Vertragssituation mit nichtstädtischen Trägern besteht
keine Handhabe eine Erhöhung über die Regelgruppengröße hinaus (Gespräche bei
95% Auslastung vereinbart) bei ihnen durchzusetzen. Eine “Kommunalisierung”
nichtstädtischer Träger (d.h. administrative Trägerschaft bei der Stadt,
inhaltlich, pädagogische Verantwortung beim bisherigen Träger) könnte hier die
Handlungsmöglichkeiten für die Stadt verbessern.
·
Weitere
Steigerungen im Bereich der Kostenausgleichsfälle (etwa Zahlungen an Hamburg)
Mittel-
und langfristig:
- Ausweitung des
Platzangebotes durch Realisierung von mindestens drei (geplanten)
Neubauten (eine Maßnahme –B-173 West, Verein der Kinder wegen- ist bereits in der konkreteren
Vorplanung); keine Zuschüsse von Land und/oder Kreis zu erwarten
- Weitere Gruppen in
bestehenden Einrichtungen als An- oder Umbau; keine Zuschüsse von Land
und/oder Kreis zu erwarten
Die
aktualisierte Wartelistensituation der städtischen Kindertagesstätten mit Stand
17.04.2002 wird dem Protokoll als Anlage 2
beigefügt.
Herr
Nicolai erinnert daran, dass der Verein der Kinder wegen eine neue
Kindertagesstätte im B 173 West bekommen wird und damit als Folge die städt.
Einrichtung Storchengang die Krippengruppen.
Weiterhin
wird die Kirchengemeinde Vicelin-Schalom zum neuen Kindergartenjahr (ab
01.08.2002) anbieten, eine weitere Gruppe im Elementarbereich zu schaffen.
Dieses bringt ungefähr 18 - 20 Plätze zusätzlich.
Der
Ausschuss ist mehrheitlich der Auffassung, dass vorrangig im Bereich der 3 - 6
-jährigen etwas getan werden muss, um zumindest den Rechtsanspruch der Eltern
zu decken.
Weiterhin
erörtert der Ausschuss einvernehmlich, dass auch nichtstädtische Träger an der
Steigerung von Plätzen beteiligt werden sollen und nicht lediglich die Stadt
Norderstedt.
Die
Verwaltung wird aufgrund der vorgelegten Situation beauftragt, mit den
nichtstädtischen Trägern in Kontakt zu treten, um gemeinsam nach Lösungen zu
suchen, dem Bedarf kurzfristig gerecht zu werden. Dabei sollen auch folgende
Möglichkeiten angedacht werden: Erhöhung der Platzzahlen, kurzfristige
Möglichkeiten zum Bilden von neuen Gruppen, z.B. Waldkindergärten.
Weiterhin
soll die aktuelle Bedarfsentwicklung in das städtische Berichtswesen
aufgenommen werden und im Ausschuss für junge Menschen in der nächsten Sitzung
über die Ergebnisse der geführten Gespräche berichtet werden.
Der
Ausschuss für junge Menschen bittet darum, diesen TOP als ständigen
Besprechungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen.