Sitzung: 15.05.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0253
Zur
gewünschten “Verfeinerung der Angaben in der Vorlage M 02/0093” werden die von
Herrn Dr. Weinhold gestellten Anfragen wie folgt beantwortet:
1.
Die
freiwilligen Leistungen des Fachbereichs Umwelt beruhen allesamt auf
politischen Beschlüssen, insbesondere auf solchen des Umweltausschusses und der
Stadtvertretung. Die Wichtigkeit und Priorität dieser freiwilligen Leistungen
ist damit in erster Linie eine politische Aussage und Wertung.
Im Hinblick auf die absehbare Verknappung der
Haushaltsmittel wurde im Umweltamt / Fachbereich Umwelt in den letzten Jahren
auch ohne einen ausdrücklichen politischen Auftrag nach Möglichkeiten der
Einsparung gesucht. Hierbei wurden die sich bietenden Möglichkeiten
kontinuierlich genutzt: Durch eine Optimierung der Aufgabenwahrnehmung (z.B.
im Bereich der Gewässeruntersuchungen) und Verschiebungen im Aufgabenumfang
(z.B. im Bereich der Grundwasserbeobachtung) konnten zahlreiche Einsparungen
auch realisiert werden. Das ist vor dem Hintergrund wachsender Pflichtaufgaben
(z.B. durch die Novelle des UVPG oder dem Informationsfreiheitsgesetz) und
zusätzlicher freiwilliger Leistungen (z.B. die Internet-Präsenz der Stadt) zu
sehen. Im Ergebnis sind mittlerweile 6 der 13 Stellen des Fachbereichs Umwelt
mit Teilzeitkräften besetzt. Damit ist das fachlich vertretbare Maß an Einsparungen
im Hinblick auf die übertragenen Aufgaben inzwischen erreicht. Jede weitere
Reduzierung wäre mit einer spürbaren Einbuße bei der Qualität der
Aufgabenwahrnehmung verbunden.
Weitere Einsparungen sind im Bereich der
freiwilligen Leistungen zweifellos möglich. Auf dem jetzigen Niveaus stellt
sich dann jedoch die Frage nach der Erfüllung der Aufgabe insgesamt.
Inhaltlich hat sich noch keine der übertragenen Aufgaben erledigt, weshalb
erneut ein politischer Beschluss nötig würde, eine oder mehrere Aufgaben
künftig nicht mehr weiter zu verfolgen.
2.
In
der gestellten Form kann die Anfrage nicht beantwortet werden, da hiermit ein
Personenbezug gegeben ist, der im Widerspruch zu den Schutzbestimmungen des
Datenschutzes steht.
Im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Frage 1
kann aber eine anonymisierte Übersicht gegeben werden, die sich an den von den
politischen Gremien verabschiedeten Produkten orientiert (die prozentualen
Stellenanteile beziehen sich auf die individuell vereinbarte Arbeitszeit, die
Summe der Stellen ist der Vergleichbarkeit halber in vollen Stellen
ausgedrückt, bei Angestellten also im Umfang von z.Zt. 38,5 Wochenstunden):
Produkt |
Aufgabe
|
Mitarbeiter/-innen |
Stellen |
Öffentlichkeitsarbeit
|
Freiwillig |
6 Personen |
1,16 |
Individuelle
Umweltberatung, Umweltbeschwerden, “UVP” für Beschaffungen |
Überwiegend freiwillig, mit erheblichen
Pflichtanteilen |
11 Personen
|
1,75 |
UVP für
Planungen und Vorhaben |
Pflicht |
3 Personen |
0,89 |
Bereitstellung
von Umweltdaten - Umweltdatenbank |
Überwiegend Pflicht, mit geringen freiwilligen
Anteilen |
2 Personen |
0,39 |
Klimaschutz
|
Überwiegend freiwillig, mit geringen
Pflichtanteilen |
2 Personen |
1,05 |
Schutz vor
altlastenbedingten Gefahren
|
Pflicht |
3 Personen |
0,44 |
Grundwasserbeobachtung
|
Überwiegend freiwillig, mit einigen
Pflichtanteilen |
2 Personen |
0,70 |
Gewässeruntersuchungen
|
Teils Pflicht, teils freiwillig |
2 Personen |
1,21 |
(AGENDA 21) |
Freiwillig |
2 Personen |
0,90 |
(Verwaltung
+ Fachbereichsleitung) |
|
4 Personen |
2,58 |
3.
Anhand
der vorstehenden Tabelle wird ersichtlich, dass die Beantwortung der Frage
erhebliche Probleme aufwirft.
Der Anteil von Sachmitteln für ein einzelnes Produkt
lässt sich aus dem Haushaltsplan noch relativ einfach ersehen. Die größten
Positionen sind entweder hoch rentierlich (90.000 € für den Klimaschutz) oder
Pflichtaufgaben zuzuordnen (89.700 € für diverse Untersuchungen, 61.000 € für
Lärmminderungsplanung) oder wären bei einer Fremdvergabe voraussichtlich sogar
noch aufzustocken (24.000 € Untersuchung und Beratung). Nennenswerte Beträge
bleiben dann lediglich für die Summe aller Positionen zur Öffentlichkeitsarbeit
im Umweltschutz (28.000 €) und bei der Öffentlichkeitsarbeit AGENDA 21 (35.000
€). Gegenstand dieser Öffentlichkeitsarbeit ist zu einem erheblichen Teil die
Gewinnung eines Zusatznutzens aus den vorhandenen Kenntnissen.
Zusätzliche Einsparmöglichkeiten bei den
Personalkosten sind allenfalls bei der AGENDA 21 planbar, vorausgesetzt die
Stadt verzichtet in Zukunft auf die Wahrnehmung dieser Aufgabe. Ansonsten
erscheinen die angefragten Dimensionen weder kurz- noch mittelfristig
erreichbar zu sein.