Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:7 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:2

Herr Kurzewitz beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Frau Hahn stellt folgenden Änderungsantrag für die SPD:

 

"1. bleibt

 

2. Die bisher vorhandenen Standplätze für Altpapier und Altglas-Sammelcontainer werden weitergenutzt.

 

3. Die Unterhaltung und Reinigung der Recycling-Container-Plätze wird durch den System-Betreiber oder eine beauftragten Dritten selbst vorgenommen. Neue Standorte sind nur in Abstimmung mit der Stadt auszuweisen. Die Kosten der Herstellung werden vom Betreiber übernommen.

 

4. ....die jeweils 4 -wöchentlich entsorgt werden.

 

5. bleibt

 

6. Die Öffentlichkeitsarbeit zum System des Betreibers für die Erfassung von Verkaufsverpackungen erfolgt umfassend und benutzerfreundlich (insbesondere Leerungsintervalle, Erfassungsquoten).

Der Systembetreiber verpflichtet sich an den Kosten für Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Gestellung der Containerstandorte sich mit 1 €uro pro Einwohner / und Jahr beteiligen.

7. bleibt"

 

 

Zusätzlich bittet Frau Hahn die Verwaltung, die zu erstellende Abstimmungsvereinbarung nach § 6 Abs. 3 Satz 4 ff Verpackungsverordnung den Ausschuss unter Berücksichtigung der Mustervereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und einer Stellungnahme der Rechtsabteilung vorzulegen.

 

Die SPD ändert Ihren Änderungsantrag wie folgt ab:

 

Punkt 6. ..........sich mit 2 €uro pro Einwohner /......

 

Die Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag der SPD abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag wurde mit 7 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Die Vorsitzende lässt über folgenden geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Für die noch gesondert zu beschließende Erteilung einer Abstimmungserklärung nach § 6 Abs. 3 Satz 4 ff Verpackungsverordnung durch die Stadt Norderstedt hat der Betreiber eines Systems zur flächendeckenden Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen folgende Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:

 

1.        "Der Systembetreiber hat sich bei der Erfassung der Verpackungsmüll-Fraktion Papier, Pappe und Karton (PPK) ab 01.01.2004 an das System der Stadt Norderstedt anzuschließen, das auf der Basis einer öffentlichen Ausschreibung der Nichtverpackungsmüll-Fraktion PPK beruht.

2.        Die bisher vorhandenen Standplätze für Altpapier und Altglas-Sammelcontainer werden weitergenutzt.

3.        Die Unterhaltung und Reinigung der Recycling-Container-Plätze wird durch den System-Betreiber oder eine beauftragten Dritten selbst vorgenommen. Neue Standorte sind nur in Abstimmung mit der Stadt auszuweisen. Die Kosten der Herstellung werden vom Betreiber übernommen.

4.        Jedem Grundstückseigentümer in Norderstedt wird die Wahl überlassen, ein fahrbares Sammelgefäß für Leichtverpackungen oder Säcke für Leichtverpackungen zu wählen, die jeweils 4-wöchentlich entsorgt werden.

5.        Der laufende Betrieb der öffentlich-rechtlichen Abfall-Sammelsysteme in Norderstedt darf durch parallelen Betrieb des Systems für die Erfassung von Verkaufsverpackungen nicht beeinträchtigt werden.

6.        Die Öffentlichkeitsarbeit zum System des Betreibers für die Erfassung von Verkaufsverpackungen erfolgt umfassend und benutzerfreundlich (insbesondere Leerungsintervalle, Erfassungsquoten).Der Systembetreiber verpflichtet sich an den Kosten für Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Gestellung der Containerstandorte sich mit 2 €uro pro Einwohner / und Jahr beteiligen."

7.        Alle sonstigen Anforderungen und Einzelheiten werden in einer gesonderten Abstimmungsvereinbarung nach § 6 Abs. 3 Satz 4 ff Verpackungsverordnung festgelegt."

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

 

Protokollauszug:

 

701