Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Herr Pfarr stellt folgende Anfrage:

Entspricht das Zuschussaufkommen der umliegenden Gemeinden zur "Lebenshilfe e.V." pro Kopf den Zuschüssen Norderstedts ?

 

Der Sozialausschuss nimmt den Vermerk über die Prüfung des Wirtschaftsplanes 2002 der Lebenshilfe Norderstedt zur Kenntnis. Der Ausschuss gewährt der Lebenshilfe für das Jahr 2002:

 

-          einen Personalkostenzuschuss bis zur Höhe von 36.301,72 € für eine Planstelle

      BAT V b / IV b gemäß des Ergänzungsvertrages vom 26.07.93

 

-          einen Zuschuss bis zur Höhe von 90 % der tatsächlich anfallenden Miet- und

      Betriebskosten für die Räumlichkeiten im Glashütter Kirchenweg

 

-          einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.556,45 € für die freizeitpädagogische Arbeit

 

-          einen Honorarkostenzuschuss in Höhe von 2.045,16 € für die freizeitpädagogische Arbeit

 

Über die Verwendung der Zuschüsse ist Anfang 2003 ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Ein eventuelles Guthaben ist der Stadt Norderstedt zu erstatten. 

 

Die Vorlage wird mehrheitlich beschlossen.

 

 

Auszug : 502