Sitzung: 23.05.2002 Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0238
Herr
Pfarr stellt folgende Anfrage:
Entspricht
das Zuschussaufkommen der umliegenden Gemeinden zur "Lebenshilfe
e.V." pro Kopf den Zuschüssen Norderstedts ?
Der
Sozialausschuss nimmt den Vermerk über die Prüfung des Wirtschaftsplanes 2002
der Lebenshilfe Norderstedt zur Kenntnis. Der Ausschuss gewährt der Lebenshilfe
für das Jahr 2002:
-
einen
Personalkostenzuschuss bis zur Höhe von 36.301,72 € für eine Planstelle
BAT V b / IV b gemäß des
Ergänzungsvertrages vom 26.07.93
-
einen
Zuschuss bis zur Höhe von 90 % der tatsächlich anfallenden Miet- und
Betriebskosten für die Räumlichkeiten im
Glashütter Kirchenweg
-
einen
Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.556,45 € für die freizeitpädagogische Arbeit
-
einen
Honorarkostenzuschuss in Höhe von 2.045,16 € für die freizeitpädagogische
Arbeit
Über
die Verwendung der Zuschüsse ist Anfang 2003 ein Verwendungsnachweis
vorzulegen. Ein eventuelles Guthaben ist der Stadt Norderstedt zu
erstatten.
Die
Vorlage wird mehrheitlich beschlossen.
Auszug
: 502