Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Mit obiger Anfrage wird die Rechtsabteilung um Prüfung gebeten, ob die Fragen von Herrn Hagemann aus der Sitzung des Sozialausschusses vom 28.02.2002 durch die Antworten von Herrn Dr. Freter in gleicher Sitzung und die nicht geforderte schriftliche Beantwortung sowie durch die nicht erfolgte Beanstandung des entsprechenden Protokolls aus kommunalrechtlicher Sicht als beantwortet gelten.

 

Hierzu nimmt die Rechtsabteilung wie folgt Stellung:

 

Mit den Anfragen hat Herr Hagemann von seinem Auskunftsrecht nach § 30 bzw. § 36 GO Gebrauch gemacht. Nach den hier vorliegenden Protokollen ist festzustellen, dass inhaltliche Antworten gegeben wurden. Damit ist der kommunalrechtliche Anspruch von Herrn Hagemann erfüllt worden.

Ob die Antworten inhaltlich ausreichend und umfassend waren, kann von hier nicht beurteilt werden. Dies ist nicht rechtlich, sondern tatsächlich zu beurteilen.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

AUSZUG : 105