Sitzung: 10.06.2002 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Auch
für das laufende Haushaltsjahr 2002 muss hinsichtlich der Gewerbesteuer
weiterhin kritisch hinterfragt werden, ob der bisher im Haushalt 2002
vorgesehene Ansatz von ca. 41 Mio € tatsächlich erreicht wird:
Zwar
hat sich durch einzelne positive Abrechnungen für die Vorjahre und eine
erfolgte positive Anpassung der Vorauszahlung eines größeren Unternehmens das
Anordnungssolls Ende Mai mit ca. 33 Mio € gegenüber dem besorgniserregenden
Stand des Vormonat (Stand Ende April ca. 27,6 Mio €) verbessert.
Es
fehlen aber, selbst unter
Berücksichtigung der Erhöhung der Vorauszahlungen aufgrund der Hebesatzerhöhung
(zusätzliche Einnahme von ca. 5 Mio €) zum Erreichen des Ansatzes immer noch
ca. 3 Mio €.
Ob
dieser Betrag durch Abrechnungen aus den Vorjahren noch erreicht wird, ist
weiterhin fraglich, insbesondere weil in letzter Zeit bei einer Vielzahl von
Unternehmen die Vorauszahlungen teilweise erheblich nach unten korrigiert
wurden.
Hinzu kommt, dass zum Ausgleich des Haushaltes 2002 ein Betrag von 1 Mio € aus
dem Verkauf städtischer Grundstücke vorgesehen ist; mittlerweile ergibt sich in
den Ausschüssen ein Beratungsstand, der für 2 der vorgesehenen Grundstücke z.Zt.
keinen Verkauf zulässt. Aus der Mai-Steuerschätzung ergibt sich darüber hinaus
auch bereits für das laufende Jahr bundesweit gesehen eine Reduzierung der
Einnahmeerwartung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer; konkrete Zahlen für Norderstedt können zur Zeit jedoch nicht
genannt werden; diese wird erst nach Ablauf des 2. Quartals möglich sein.
Sobald diese Zahlen vorliegen wird eine Überprüfung des Ansatzes erfolgen.
Bei
allen übrigen Einnahmen sind gravierende Abweichungen zur Zeit nicht erkennbar.
Insgesamt
lässt sich feststellen, dass sich auch für 2002 die Notwendigkeit eines
Nachtragshaushaltes zum Schließen einer Deckungslücke ergeben kann.