Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Auch für das laufende Haushaltsjahr 2002 muss hinsichtlich der Gewerbesteuer weiterhin kritisch hinterfragt werden, ob der bisher im Haushalt 2002 vorgesehene Ansatz von ca. 41 Mio € tatsächlich erreicht wird:

Zwar hat sich durch einzelne positive Abrechnungen für die Vorjahre und eine erfolgte positive Anpassung der Vorauszahlung eines größeren Unternehmens das Anordnungssolls Ende Mai mit ca. 33 Mio € gegenüber dem besorgniserregenden Stand des Vormonat (Stand Ende April ca. 27,6 Mio €) verbessert.

Es fehlen aber,  selbst unter Berücksichtigung der Erhöhung der Vorauszahlungen aufgrund der Hebesatzerhöhung (zusätzliche Einnahme von ca. 5 Mio €) zum Erreichen des Ansatzes immer noch ca. 3 Mio €.

Ob dieser Betrag durch Abrechnungen aus den Vorjahren noch erreicht wird, ist weiterhin fraglich, insbesondere weil in letzter Zeit bei einer Vielzahl von Unternehmen die Vorauszahlungen teilweise erheblich nach unten korrigiert wurden.


Hinzu kommt, dass zum Ausgleich des Haushaltes 2002 ein Betrag von 1 Mio € aus dem Verkauf städtischer Grundstücke vorgesehen ist; mittlerweile ergibt sich in den Ausschüssen ein Beratungsstand, der für 2 der vorgesehenen Grundstücke z.Zt. keinen Verkauf zulässt. Aus der Mai-Steuerschätzung ergibt sich darüber hinaus auch bereits für das laufende Jahr bundesweit gesehen eine Reduzierung der Einnahmeerwartung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer; konkrete Zahlen  für Norderstedt können zur Zeit jedoch nicht genannt werden; diese wird erst nach Ablauf des 2. Quartals möglich sein. Sobald diese Zahlen vorliegen wird eine Überprüfung des Ansatzes erfolgen.

Bei allen übrigen Einnahmen sind gravierende Abweichungen zur Zeit nicht erkennbar.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich auch für 2002 die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes zum Schließen einer Deckungslücke ergeben kann.