Beschluss: noch nicht festgelegt

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Mit Erlass vom 08. Mai 2002, hier eingegangen am 16. Mai 2002, hat der Innenminister als Kommunalaufsicht den Haushalt 2002 der Stadt Norderstedt und den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Norderstedt 2002 genehmigt.

Mit der Genehmigung sind verschiedene Anmerkungen u.a. zu den Themen kostenrechnenden Einrichtungen und Budgetierung gemacht worden.

Darüber hinaus wurde eine Auflage erteilt, die ein kurzfristiges Handeln dringend erforderlich macht; wörtlich heißt es im Erlass:

“Die Finanzplanung für die Vermögenshaushalte der Folgejahre ist erneut nicht ausgeglichen. Die Ausgaben der Jahre 2003 bis 2005 übersteigen die Einnahmen erheblich; die Deckungslücke beträgt insgesamt rd. 27,7 Mio. €. Damit verstößt die Finanzplanung auch in diesem Jahr gegen § 23 Abs. 4 GemHVO, nach der der Finanzplan für die einzelnen Jahre in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein soll.

 

Festzustellen ist, dass ich Sie nun bereits seit 1997 in jedem Jahr auf diesen Rechtsverstoß hinweise. Bedauerlicherweise kann ich im chronologischen Vergleich nicht erkennen, dass die Stadt ausreichende Anstrengungen unternimmt, um ihrer rechtlichen Verpflichtung zum Ausgleich der Vermögenshaushalte im Finanzplanungszeitraum nachzukommen.

Die vorgelegte Finanzplanung bedarf zur Herstellung des nach § 23. Abs. 4 GemHVO geforderten Ausgleichs der Überarbeitung. Ich bitte Sie, mir die überarbeitete Fassung bis zum 15. Oktober 2002 vorzulegen. Vorsorglich weise ich Sie bereits jetzt darauf hin, dass ich eine uneingeschränkte Genehmigung von Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2003 nicht in Aussicht stellen kann, sofern die mittelfristige Finanzplanung des Vermögenshaushaltes erneut unausgeglichen vorgelegt werden sollte.”

 

(Anmerkung: Ergebnis des Investitionsprogramms:

2003  –12,8 Mio €;  2004  –6,7 Mio €;  2005  –8,2 Mio €:    insgesamt 27,7 Mio €)

Um die Terminsetzung des Innenministers zu erfüllen, muss die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 10.September 2002 ein geändertes  Investitionsprogramm beschliessen.

 

Der Genehmigungserlass ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.