Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:19 NEIN-Stimmen:15 Enthaltungen:3

Frau Hahn stellt für die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag zu Punkt 4:

 

Jedem Grundstückseigentümer in Norderstedt wird die Wahl überlassen, ein fahrbares Sammelgefäß für Leichtverpackungen oder Säcke für Leichtverpackungen zu wählen, die Entsorgung erfolgt auf Wunsch - wöchentlich - hier insbesondere der Mietwohnungsbau 14-tägig und 4-wöchentlich.

 

Herr Dr. Weinhold stellt für die CDU-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

 

Die Stadtvertretung möge den ursprünglichen Beschlussvorschlag des Betriebsamtes vom 27.03.2002, Vorlage B02/0187 mit folgender Erweiterung des Punktes 6 beschließen:

 

6. Der Systembetreiber verpflichtet sich an den Kosten für Abfallberatung, Öffentlichkeits-arbeit und Gestellung der Containerstandorte mit einem Betrag zu beteiligen, der dem des zwischen "Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V." und dem DSD noch auszuhandelnden Betrag entspricht.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag der SPD: 20 Ja-, 16 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung - angenommen.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag der CDU: 18 Ja-, 19 Nein-Stimmen - abgelehnt

 

Beschluss:

 

Für die noch gesondert zu beschließende Erteilung einer Abstimmungserklärung nach § 6 Abs. 3 Satz 4 ff Verpackungsverordnung durch die Stadt Norderstedt hat der Betreiber eines Systems zur flächendeckenden Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen folgende Mindestvoraussetzungen zu erfüllen:

 

1.        Der Systembetreiber hat sich bei der Erfassung der Verpackungsmüll-Fraktion Papier, Pappe und Karton (PPK) ab 01.01.2004 an das System der Stadt Norderstedt anzuschließen, das auf der Basis einer öffentlichen Ausschreibung der Nichtverpackungsmüll-Fraktion PPK beruht.

2.        Die bisher vorhandenen Standplätze für Altpapier und Altglas-Sammelcontainer werden weitergenutzt.

3.        Die Unterhaltung und Reinigung der Recycling-Container-Plätze wird durch den System-Betreiber oder eine beauftragten Dritten selbst vorgenommen selbst vorgenommen. Neue Standorte sind nur in Abstimmung mit der Stadt Norderstedt auszuweisen. Die Kosten der Herstellung werden vom Betreiber übernommen.

4.        Jedem Grundstückseigentümer in Norderstedt wird die Wahl überlassen, ein fahrbares Sammelgefäß für Leichtverpackungen oder Säcke für Leichtverpackungen zu wählen, die Entsorgung erfolgt auf Wunsch - wöchentlich - hier insbesondere der Mietwohnungsbau 14-tägig und 4-wöchentlich.

5.        Der laufende Betrieb der öffentlich-rechtlichen Abfall-Sammelsysteme in Norderstedt darf durch parallelen Betrieb des Systems für die Erfassung von Verkaufsverpackungen nicht beeinträchtigt werden.

6.        Die Öffentlichkeitsarbeit zum System des Betreibers für die Erfassung von Verkaufsverpackungen erfolgt umfassend und benutzerfreundlich (insbesondere Leerungsintervalle, Erfassungsquoten). Der Systembetreiber verpflichtet sich an den Kosten für Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Gestellung der Containerstandorte sich mit 2 Euro pro Einwohner / und Jahr beteiligen.

7.        Alle sonstigen Anforderungen und Einzelheiten werden in einer gesonderten Abstimmungsvereinbarung nach § 6 Abs. 3 Satz 4 ff Verpackungsverordnung festgelegt.

 

Abstimmung zur so geänderten Vorlage: Die Vorlage wurde mit 19 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Protokollauszug: Amt 70