Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Wie bereits am 06.03.2002 unter TOP 6.8 im Ausschuss für junge Menschen ausführlich berichtet wurde, gibt es weiterhin massive Probleme beim Kostenausgleichsverfahren mit der Stadt Hamburg.

 

Die Platzvergabe für den Sommer 2002 ist soweit abgeschlossen. Alle Krippen-, Ganztags- und Halbtagsplätze sind besetzt, bzw. angeboten. Dieses trifft auch auf die Platzkapazitäten der nicht städtischen Trägern zu. Weiterhin bestehen fast überall noch Wartelisten.

 

Auf die Vermittlung von Tagesmüttern kann leider auch nicht zurückgegriffen werden, da die Kapazitäten fast erschöpft sind.

 

Durch die besondere örtliche Lage der Stadt zur Freien u. Hansestadt Hamburg und dem vorhandenen Mangel an Kindertagesstättenplätzen in Norderstedt, suchen sich immer mehr Eltern in Hamburg eine Betreuung für ihre Kinder. Familien, die von Hamburg nach Norderstedt  verziehen und bereits Kinder in Hamburger Kindertageseinrichtungen haben, belassen dort ihre Kinder, da diese kurzfristig keinen Kita-Platz in Norderstedt erhalten können.

 

Diese Kinder können jedoch nur dann in Hamburg betreut werden, wenn Norderstedt die geforderten Kostenausgleichskosten für den Hamburger Platz bezahlt.

 

Gemäß § 25a Kindertagesstättengesetz (KiTaG) hat die Standortgemeinde gegenüber der Wohnortgemeinde einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn ein Kind eine Kindertagesstätte außerhalb seiner Wohnortgemeinde besucht und dort zum Zeitpunkt des gewünschten Aufnahmetermins ein bedarfgerechter Platz nicht zur Verfügung steht.

 

Diese Regelung gilt sowohl für 3 –6 jährige Kinder, die einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz haben, als auch für Kinder im Krippen- und Hortbereich.

 

Lt. Rücksprache mit dem Kreisjugendamt Segeberg ist die Stadt verpflichtet, bedarfsgerecht Krippen- und Hortplätze anzubieten. Nach dem zwischen der Stadt Norderstedt und dem Kreis Segeberg abgeschlossenen Bedarfsplan sollen im Norderstedter Stadtgebiet 15% aller 0 – 3-jährigen einen Krippenplatz erhalten können. In der Realität liegt der Prozentsatz bei 5,5%. Demnach hält die Stadt zu wenig Krippenplätze vor und muss auf Antrag Kostenausgleich an andere Gemeinden zahlen. Im Elementarbereich wäre auf jeden Fall eine Kostenübernahme aufgrund des Rechtsanspruches zu leisten, wenn durch die Stadt Norderstedt kein entsprechender Platz zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Der Kreis und das Land würden sich mit 3% und mit 20% bzw. 22% der päd. Personalkosten beteiligen. Weiterhin würde sich der Kreis im Rahmen seiner Sozialstaffel an dem Eigenanteil der Eltern beteiligen. Der Eigenanteil der Eltern beträgt bis zu 400 € monatlich. Der Kreis Segeberg würde der Stadt Norderstedt den Rest der Gesamtkosten eines Platzes in Rechnung stellen (ca. 500 €).

 

Da das KiTaG lediglich für das Bundesland Schleswig-Holstein gilt, stellt sich dem Fachamt weiterhin die Frage, ob die Stadt auch Kostenausgleichszahlungen für Kinder, die im anliegendem Bundesland Hamburg betreut werden, zahlen muss.    

 

Allerdings entsteht das Problem eines nicht bedarfsgerechten Angebotes in Norderstedt.

 

Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Otto vom Landesministerium Schleswig-Holstein wird angeregt, eine Lösung dieses Problems in Zusammenarbeit mit dem Kreis zu finden.

Die Auffassung des Kreises wurde bereits oben ausreichend erörtert.

 

Aus der Vereinbarung zwischen Hamburg und den Schleswig-Holsteiner Randgemeinden ist der Kreis Segeberg ausgeschieden. Eine weitere Vereinbarung zwischen der Stadt Norderstedt und Hamburg ist nicht zum Abschluss gekommen. Grund hierfür waren unterschiedliche Auffassungen, so dass man keine gemeinsame Grundlage gefunden hat.

 

Zur Zeit werden 12 Norderstedter Kinder in Hamburger Kindertageseinrichtungen betreut. Eine Abrechnung des Kreises ist zur Zeit noch nicht erfolgt. Es muss jedoch mit Kosten in Höhe von ca. 500,00 € /monatl./Kind gerechnet werden. Die Kostenzusagen sind jedoch überwiegend bis zum 31.07.2002 befristet. Da den meisten Kindern jedoch kein bedarfgerechter Platz in Norderstedt zum 01.08.2002 zur Verfügung gestellt werden kann, ist in den nächsten Wochen mit Folgeanträgen zu rechnen.

 

Demnach sind jährlich mit Kosten in Höhe von 72.000 € für die Betreuung von Norderstedter Kindern in Hamburger Einrichtungen zu rechnen.

 

Es soll noch in diesem Sommer ein Gespräch zwischen der Stadt Norderstedt und dem Kreis Segeberg bezüglich der o.g. Problematik geführt werden

 

Die dieses Jahr voraussichtlich anfallenden Mehrkosten für die Zahlung von Kostenausgleich werden zunächst versucht im Budget aufzufangen (z.B. Mehreinnahmen Kostenausgleich).