Beschluss: noch nicht festgelegt

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Der Ausschuss für junge Menschen hat auf seiner Sitzung am 15.05.02, TOP unter Ziffer 2.) beschlossen:

 

.....“Die Verwaltung wird gebeten die Mehrkosten (Investive Kosten und Folgekosten) bei einem Versorgungsziel von 80 % und von 85% zu ermitteln.”.....

 

 

Bei der Realisierung eines Versorgungszieles

von 80 % der Kindergartengartenkinder (=3,5 Jahrgänge sind weitere 99 Plätze,

bei  85 %                                                                                               217 Plätze,

bei  90 %                                                                                               335 Plätze

zu schaffen. (siehe Anlagen 3,4 und 5 der Vorlage B 02/0234)

 

Dabei wird angenommen, dass pro Platz ein Kind betreut wird.

 

Mit den gemäß Vorlage B 02/0309 kurzfristig realisierbaren Maßnahmen würden 65 Plätze Halbtags-Vormittags und 30 Plätze Ganztags im Kindergartenbereich geschaffen. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich für 2003 auf 101.700,- €.

 

Damit ist eine 80 % ige Versorgung (99 zu schaffende Plätze – 95 Plätze = 4 Plätze) im Kindergartenbereich praktisch erreicht. 

 

Für die weitere  Kostenvorausschätzung wird bei den Folgekosten auf Angaben in der städtischen Gebührenkalkulation (vgl. Vorlage B 01/0385, Vorbericht ) zurückgegriffen, da es sich um die Ermittlung von Durchschnittswerten handelt.

 

Folgekosten:

Die Folgekosten werden hier als voraussichtlicher jährlicher städtischer Zuschussbedarf verstanden.

 

Es kann sich nur um eine Vorausschätzung des städtischen Zuschussbedarfs handeln, der viele Annahmen zugrunde liegen.

(z.B. gleiche Landes-/Kreisbezuschussung, keine Personalkostensteigerung/-reduzierung und Lebenshaltungskostensteigerung/-reduzierung, keine Haltshaltsperre, keine Änderung der (Gruppen-)öffnungszeiten, gleiche Belegung der Gruppen, gleiche Sozialstaffelermäßigungsverteilung, gleiche Berechnung der Verwaltungskostenpauschale und der kalkulatorischen Kosten).

 

Kurz:

Es wird unterstellt, dass alle einzelnen Einnahme- und Ausgabepositionen in linear gleicher Verteilung anteilig auch für alle weiteren Plätze einzurechnen sind, also auch  Verwaltungskostenumlage und kalkulatorischen Kosten zu berücksichtigen sind.

 

Die Vorausberechnung 2002 im Vorbericht zur Gebührenbedarfsberechnung weist für die städtischen Kindertageseinrichtungen

 

an Ausgaben                     7.053.616,85 € aus,

an Einnahmen                   2.672.900,00 € und als voraussichtlichen jährlichen städtischen

Zuschussbedarf 2002 

                                          4.380.716,85 € aus. 

Als Kostendeckungsgrad pro Platz wird für das Jahr 2002 bei 95% iger Auslastung 37,89% ausgewiesen.

 

Die voraussichtlichen monatlichen Kosten 2002 werden

 

für einen Halbtags-Vormittags-Platz  auf    531,96  € ,

für einen Ganztagsplatz                      auf    900,24  € und

für einen Krippenplatz                        auf 1.152, 61 € beziffert.

 

Damit ergibt sich ein voraussichlticher jährlicher städtischer Zuschussbedarf von

 

  (531,96€*(100%-37,89%)) X 12 Monate = 3.964,80 € pro Vormittags-Platz und Jahr.

  (900,24€*(100%-37,89%)) X 12 Monate = 6.709,66 € pro Ganztagsplatz und Jahr

(1.152,61€ (100%-37,89%)) X 12 Monate = 8.590,63 € pro Krippenplatz und Jahr

 

Die tatsächlich benötigten städtischen Zuschussbeträge stehen letztlich erst im Nachhinein mit der bereinigten Ist-Jahresabrechnung fest / “Betriebskostenabrechnung” fest.

 

Je nach Art und Umfang der tatsächlichen Kosten und der Betriebskostenabrechnung können die vorausberechneten Schätzwerte unter – oder überschritten werden. Da z.B. die Betriebskostenabrechnungen von Kindertageseinrichtungen freier Trägern ohne kalkulatorische Kosten und ohne oder anderen buchungsmäßigen allgemeine Verwaltungskostenbeiträge ausgeführt werden, sind deren voraussichtlichen Platzkosten bei sonst gleicher Kostenstruktur wie bei städtischen Einrichtungen natürlich rechnerisch immer niedriger.

 

Wenn alle weiteren Plätze als Halbtagsvormittagsplätze eingerichtet werden und der Zuschußbedarf der städtischen Einrichtungen zugrundegelegt wird,

 

ergibt sich demnach bei einer 80%igen Versorgung (durch Umsetzung der Maßnahmen  gem. Vorlage B02/0309 ein geschätzter zusätzlicher jährlicher städtischer Zuschussbedarf von

                                                                                                                             ca. 101.700 €

 

bei einer 85% igen Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten für weitere 122

(217-95) Plätze ein geschätzter  zusätzlicher jährlicher städtischer Zuschusssbedarf von (122 x 3.964,80 € + 101.700 €)

                                                                                                                    = ca. 586.000 €

 

bei einer 90% igen Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten für weitere 240

(335-95) Plätze ein geschätzter jährlicher städtischer Zuschusssbedarf von  (240x 3.964,80 € + 101.700 €)

                                                                                                                     = ca. 1.054.000 €

 

Investive Kosten:   

 

Zuschüsse von Land und Kreis für die Schaffung weiterer Plätze werden nicht gewährt. Die investiven Kosten geht damit zu Lasten der Stadt gffs. des Trägers. Zuschussmöglichkeiten  seitens Dritter sind z.Zt. nicht bekannt.

 

Die investiven Kosten pro Platz sind abhängig von den beschlossenen Maßnahmen.

A)     Am “billigsten” bei den investiven Kosten sind natürlich Freiluft-/Waldgruppen. Bei geschätzten 3.000,- € für Bauwagen und Ausstattung sind pro Platz (ges. 15 Plätze) einmalig ca. 200,- € pro Platz  in Ansatz zu bringen.

B)      Bei Raumumwidmungen, An-/Umbauten können je nach Maßnahme zwischen 500,- € und

 5.000,- € pro Platz eingeschätzt werden.  

C)      Bei Neubauten von Kindertagesstätten bewegen sich die investiven Kosten bei ca. 7.000 €  pro Platz (ohne Grundstück)

 

Frau Ehrenfort bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung der Anfrage.

Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.