Sitzung: 19.06.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0321
Der
Bauunterhalt (Verwaltungshaushalt) ist die Gesamtheit der Maßnahmen, die zur
Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes und zur Werterhaltung von
Gebäuden dient. Hierzu gehören auch alle technischen Anlagen unter Einbeziehung
aktueller technischer, sicherheitstechnischer und funktionaler Standards.
Im
Vermögenshaushalt werden Sanierungsmaßnahmen zur Wertsteigerung der Gebäude
getätigt (z.B. neue Fassaden, neue technische Anlagen, neue Dachgestaltung,
Dämmassnahmen etc.).
Im
Haushalt 2003 stehen für Unterhaltungsmaßnahmen an städtischen Hochbauten
insgesamt 1.885.600 € zur Verfügung.
Anhaltspunkte
für die Bemessung des Bauunterhaltes gibt der KGSt-Bericht B9/1984
(Zusammenfassung als Anlage 4). Danach sollen im langfristigen Durchschnitt
Unter-haltungsmittel in Höhe von 1,2% des Gebäudewiederbeschaffungszeitwertes
bereitgestellt werden.
Der
KGSt-Richtwert von 1,2 % vom Gebäudewiederbeschaffungszeitwert setzt sich wie
folgt zusammen:
Prioritätenfolge |
X % vom
Wiederbeschaffungszeitwertes |
Aufgabengruppe |
1 |
0,4
% |
für
unabdingbare Maßnahmen wie z.B. Sofortmaßnahmen und Wartung |
2 |
0,2
% |
für
Einzelinstandsetzungen |
3 |
0,2
% |
für
Renovierungen wie z.B. Schutz- und Pflegemaßnahmen oder
Verschönerungsmaßnahmen |
4 |
0,4
% |
für
umfassende Instandsetzungen |
Der
Wiederbeschaffungszeitwert (ohne Grundstückswert) wird über den
Versicherungswert nach der Brandversicherung (Basisjahr 1914) ermittelt (=
Versicherungssumme Wert 1914) und mit dem gültigen Neuwertfaktor (20,139) der
eigenen Versicherung multipliziert.
In
der Anlage 1 wird die Entwicklung des Bauunterhaltes in den Jahren 1990 – 2002
in DM dargestellt. Es wurden die Kosten für den Bauunterhalt (Verwaltungs- und
Vermögens-haushalt und die Personalkosten der Betriebshandwerker) ermittelt und
dem Gebäudewiederbeschaffungszeitwert gegenübergestellt, um somit den theoretischen
Bauunterhalt nach KGSt-Richtlinien (1,2 % vom
Gebäudewiederbeschaffungszeitwert) zu ermitteln.
Insgesamt
ergibt sich, dass erstmals im Jahre 2002 ausreichend Mittel für den
Bauunterhalt zur Verfügung standen, sich insgesamt jedoch ein erheblicher
Unterhaltungsstau angesammelt hat.
In
der Anlage 2 wurde der theoretische Bauunterhalt nach KGSt-Richtlinien (1,2%)
anhand des Wiederbeschaffungszeitwertes der einzelnen Gebäude ermittelt und den
bereits bereitgestellten Mitteln aus dem Haushalt 2002 gegenübergestellt.
In
der Summe des Bauunterhaltes sind nicht die Personalkosten der
Betriebshandwerker und die Mittel des Vermögenshaushaltes enthalten.
Die
Verwaltung hat insbesondere aufgrund der Begehungen im Frühjahr des Jahres
einen Maßnahmenplan entwickelt. Dieser Maßnahmenplan soll erstmals im Rahmen
eines Berichts auch den zuständigen Gremien vorgestellt werden. (Anlage 3)
Das
Anordnungssoll, die Vormerkungen, die Aufwendungen für Wartungen sowie die bei
der Begehung bereits zugesagten BU-Maßnahmen, sowie weitere in Abstimmung mit
dem Dezernenten vorgesehene Maßnahmen wurden vom Haushaltsansatz Bauunterhalt
abgezogen, so dass sich die noch verfügbaren Mittel für jedes Gebäude ergeben.
Die
Maßnahmen die mit 0,00 € angesetzt wurden, sind bereits erledigt oder
vorgemerkt bzw. beauftragt.
Alle
übrigen Maßnahmen, die in dieser Liste enthalten sind, sollen alle im
Haushaltsjahr 2002 durchgeführt werden.
Aus
dieser Aufstellung wird ersichtlich, dass nicht alle an sich sinnvollen und wünschens-werten
Unterhaltungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2002 realisiert werden können, da
erfahrungsgemäß Reserven für Unvorhergesehenes zurückbehalten werden müssen.
Außerdem ist erkennbar, dass für einzelne Gebäude durch die beabsichtigte
Durchführung aller Unterhaltungsmaßnahmen der Haushaltsansatz überschritten
wird und eine Deckung herbeigeführt werden muss.
In
diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, das die horizontalen Deckungsringe
(Bauunterhalt, Bewirtschaftungskosten etc.) für den Haushalt 2002 aufgehoben
wurden.
Es
gibt nur noch Deckungsringe in den einzelnen Fachbudgets der Ämter, d.h. das
sämtliche Kosten der Schulen in einem Deckungsring des Budgets “Bereitstellung
von Schulen” zusammengefasst wurden.
Herr
Dr. Freter erläutert das Zustandekommen der Vorlage. Er hebt dabei positiv
hervor, dass durch die neue Zuständigkeitsregelung (Amt 68 gehört zum Dezernat
II) die Zusammenarbeit vereinfacht wird.
Herr
Bialojan bedankt sich im Namen des Ausschusses für die informative und
ausführliche Vorlagenarbeit durch das Amt 68.
Die
Verwaltung beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.