Sitzung: 03.07.2002 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0307
Herr
Nicolai begrüßt die Geschäftsführerin des Vereins Der Kinder Wegen Frau
Couzinié.
Frau
Couzinié und Herr Dr. Freter beantworten Fragen der Ausschussmitglieder.
Frau
Reinders bittet, folgenden Satz in die Beschlussempfehlung aufzunehmen:
"Die Stadt stellt dem Verein der Kinder wegen das erschlossene Grundstück
inkl. Lärmschutz im B-173 West für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung zur
Verfügung. Näheres wird durch einen Pachtvertrag geregelt."
Der
Ausschuss für junge Menschen stimmt dem vom Norderstedter Verein “Der Kinder
wegen” e.V. vorgestellten Raumprogramm
und dem Entwurf einer Grundrissskizze
für die neue Kita “Wühlmäuse” im B-173 West zu.
1.)
Die
Stadt stellt dem Verein der Kinder wegen das erschlossene Grundstück inkl.
Lärmschutz im B-173 West für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung zur
Verfügung. Näheres wird durch einen Pachtvertrag geregelt.
2.)
Bauträger
für die neue 5-gruppige Kita “Wühlmäuse” (3 Krippengruppen je 9 Kinder und 2
Kindergartengruppen je 20 Kinder) in
B-173 West ist der Norderstedter Verein “Der Kinder wegen” e.V..
3.)
Vor
der Vergabe von Aufträgen nach VOB durch den Verein “Der Kinder wegen” e.V. auf
der Basis des vorgestellten Raumprogramms ist eine mit den zuständigen Stellen
der Verwaltung endgültig abgestimmte Grundrissskizze und Baubeschreibung sowie
Kostenkalkulation des Baus dem Ausschuss für junge Menschen vorzulegen. Die
Planung hat so zu erfolgen, dass die vorgesehenen Gesamtkosten für Planung, Bau
und Erstausstattung in Höhe 1,1 Mill.€ nicht überschritten werden.
4.)
Der
Träger erbringt vorrangig eine Eigenleistung in Höhe von bis zu 10% der
Gesamtbaukosten. Bei dem max. möglichen städtischen Zuschuss in Höhe von 1,1
Mill. € handelt es sich um die oberste Zuschussgrenze, die vom Verein der
Kinder wegen nur zu seinen Lasten überschritten werden kann.
5.)
Der
Träger wird darauf hingewiesen, dass die Planungen vom im Rahmen des im
Investitionsprogramm vorgegebenen Volumens auszugehen haben.
Mittel für die Planung gemäß HOAI (47.000 €) und für die Möblierung
(30.000 € )des Provisorium (Storchengang 6) insgesamt 77.000 € stehen auf der
Haushaltsstelle 4640.020.95030 bereit.
Die
so geänderte Vorlage wurde einstimmig beschlossen.