Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Nicolai begrüßt die Geschäftsführerin des Vereins Der Kinder Wegen Frau Couzinié.

Frau Couzinié und Herr Dr. Freter beantworten Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Frau Reinders bittet, folgenden Satz in die Beschlussempfehlung aufzunehmen: "Die Stadt stellt dem Verein der Kinder wegen das erschlossene Grundstück inkl. Lärmschutz im B-173 West für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Näheres wird durch einen Pachtvertrag geregelt."

 

 

Der Ausschuss für junge Menschen stimmt dem vom Norderstedter Verein “Der Kinder wegen” e.V.  vorgestellten Raumprogramm und dem  Entwurf einer Grundrissskizze für die neue Kita “Wühlmäuse” im B-173 West zu.

 

1.)      Die Stadt stellt dem Verein der Kinder wegen das erschlossene Grundstück inkl. Lärmschutz im B-173 West für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Näheres wird durch einen Pachtvertrag geregelt.

 

2.)      Bauträger für die neue 5-gruppige Kita “Wühlmäuse” (3 Krippengruppen je 9 Kinder und 2 Kindergartengruppen je 20 Kinder)  in B-173 West ist der Norderstedter Verein “Der Kinder wegen” e.V..

 

3.)      Vor der Vergabe von Aufträgen nach VOB durch den Verein “Der Kinder wegen” e.V. auf der Basis des vorgestellten Raumprogramms ist eine mit den zuständigen Stellen der Verwaltung endgültig abgestimmte Grundrissskizze und Baubeschreibung sowie Kostenkalkulation des Baus dem Ausschuss für junge Menschen vorzulegen. Die Planung hat so zu erfolgen, dass die vorgesehenen Gesamtkosten für Planung, Bau und Erstausstattung in Höhe 1,1 Mill.€ nicht überschritten werden.

 

4.)      Der Träger erbringt vorrangig eine Eigenleistung in Höhe von bis zu 10% der Gesamtbaukosten. Bei dem max. möglichen städtischen Zuschuss in Höhe von 1,1 Mill. € handelt es sich um die oberste Zuschussgrenze, die vom Verein der Kinder wegen nur zu seinen Lasten überschritten werden kann.

 

5.)      Der Träger wird darauf hingewiesen, dass die Planungen vom im Rahmen des im Investitionsprogramm vorgegebenen Volumens auszugehen haben.

 

Mittel für die Planung gemäß HOAI (47.000 €) und für die Möblierung (30.000 € )des Provisorium (Storchengang 6) insgesamt 77.000 € stehen auf der Haushaltsstelle 4640.020.95030 bereit.

 

 

Die so geänderte Vorlage wurde einstimmig beschlossen.