Sitzung: 15.08.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0377
Es
wird der folgende Bericht gegeben:
Die
Fußgängerlichtzeichenanlage in der Straße Falkenhorst an der Einmündung der
Fritz-Reuter-Straße ist auf Grund der vorliegenden Wartungsberichte abgängig.
Die Erneuerung des Steuergerätes würde eine Investition in Höhe von ca.
5.000,00 € erfordern. Zusätzlich fallen jährliche Betriebskosten in Höhe von
ca. 1.500,00 € an.
Die
Straße Falkenhorst ist als Tempo 30-Zone gekennzeichnet. Grundsätzlich dürfen
Tempo 30-Zonen nur Straßen umfassen, in denen der Verkehr nicht durch
Lichtzeichenanlagen reglementiert wird. Abweichend davon bleiben vor dem
01.11.2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz des
Fußgänderverkehrs zulässig. Die Anordnung der Zone 33 - Falkenhorst - erfolgte
am 27.06.2000 bzw. Änderung am 13.06.2001.
Im
Ausschuss Planung, Bau und Verkehr wurde am 17.05.2001 zur Errichtung der Zone
unter TOP 10.2 mit Vorlage M 01/0206 berichtet:
"Die
bestehende Fußgängerlichtzeichenanlage genießt zunächst Bestandsschutz; im
Erneuerungsfall oder bei teuren Unterhaltungsarbeiten sollte neu darüber
nachgedacht werden, ob die Erforderlichkeit noch besteht."
Die
bestehende Fußgängerlichtzeichenanlage ist nunmehr abgängig. Der Träger der
Straßenbaulast (604) beabsichtigt, in der Straße Falkenhorst anstelle der
Fußgängerlichtzeichenanlage eine bauliche Maßnahme zur
Geschwindigkeitsreduzierung einzurichten.
Nach
Durchführung eines Ortstermines am 12.06.2002 legte der Träger der
Straßenbaulast einen Plan (siehe Anlage) zum möglichen Bau einer Querungshilfe
anstelle der Fußgängerlichtzeichenanlage vor. Die Kosten für diese
Querungshilfe würden ca. 2.000,00 € betragen. Ohne Berücksichtigung der
Betriebskosten würde eine Kostenersparnis von ca. 3.000,00 € gegenüber
einer Erneuerung des Steuergerätes entstehen.
Das
Baudezernat schlägt vor, die bestehende Fußgängerlichtzeichenanlage nicht zu
erneuern und stattdessen eine Querungshilfe einzurichten.
Dabei
ist es dem Träger der Straßenbaulast und der Verkehrsbehörde sehr wohl bewusst,
dass diese Maßnahme erhebliche Proteste der Anwohner hervorrufen wird. Unter
Berücksichtigung des oben genannten Sachverhaltes erscheint es jedoch sinnvoll
und wirtschaftlich, wie vorgeschlagen zu verfahren; ggf. könnte diese Maßnahme
dann in einem Rechtsmittelverfahren überprüft werden.
Die
Beteiligung des Ausschusses erfolgt insbesondere, da auf Grund dieses erstmalig
auftretenden sehr sensiblen Themas mit entsprechenden Reaktionen der
Betroffenen zu rechnen ist.