Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse gibt den folgenden Bericht

 

1993        Bauleitplanung Harckesheyde

bis

ca. 1995  Planungsannahmen:

                + 20% allgemeine Verkehrsentwicklung

                + 20% durch speziellen Ausbau Harckesheyde

                           d.h. Veränderung (größere Breite, Radwege, Parkbuchten ...)

 

1995        Lärmtechnische Untersuchung auf der Basis der Prognosewerte für

                die Bauleitplanung (Bebauungsplan)

                Ergebnis:

                - 29 WE haben Anspruch auf passiven Lärmschutz (z.B. Fenster)

                - aktiver Lärmschutz (z.B. Lärmschutzwand am Wohnpark

                   “Harckesheyde” B 202)

 

 

1997        Ausbau Harckesheyde abweichend vom Bebauungsplan;

                - keine Änderung der Ausbaubreiten wegen fehlender Flächenverfüg-

                  barkeit

                - Reparatur - nicht Veränderung der Straßencharakteristik

                  (leider auch keinen Fahrradweg und keine Parkbuchten)

                  Konsequenz: Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich, da in

                                        den strittigen Abschnitten lediglich eine “Instandsetzung”

                                        erfolgte (was sich im übrigen auch später entlastend in

                                        den Anliegerbeiträgen auswirkte)

 

 

1998          Normenkontrollverfahren gegen B-Plan - abgewiesen!

 

 

1998/99     Stadt bietet 29 Anwohnern die Kostenerstattung auf der Grundlage der

                  Untersuchung von 1993 an - ohne eine erkennbare rechtliche Ver-

                  pflichtung.

                  25 Anwohner nehmen das Angebot an.

 

 

                  1 Anwohner betreibt das Verfahren weiter:

Ende 1999 - Antrag auf Festsetzung einer Entschädigung für passive Lärmschutz-

                    maßnahmen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr

 

Anfang        Ergebnis:

2002           kein Anspruch lt. BImschG!

 

 

26.06.02     Nach diesem Bescheid hat die Stadt erneut der Beschwerdeführerin

                   ein Angebot analog den 25 annehmenden Anwohnern gemacht unter der

                   Voraussetzung, dass weitere Rechtsstreitigkeiten unterbleiben und einer

                   Annahmefrist bis zum 10.07.2002 .

11.07.02     Das Angebot der Stadt wird erwidert mit einer Gegenforderung, die

                   über 50 % höher ist als unser Angebot.

 

 

19.07.02     Diese Forderung lehnt die Stadt ab!

                   (Vermutlich ist die Aussage der Bürgerpartei in der Norderstedter

                   Zeitung vom 10./11. August 2002, dass die Stadt ihr Angebot

                   zurückgezogen hätte, auf eine fehlerhafte Interpretation dieser

                   Ablehnung der erhöhten Forderung zurückzuführen.)

 

 

Stand          Unser Angebot vom 26.06.2002 (Kopie in der Anlage) halten wir

14.08.02      - trotz der verstrichenen Fristen - aufrecht unter der Be-

                    dingung, dass der aus städtischer Sicht zu nichts führende Streit,

                    der Kraft und Nerven der betroffenen Anwohner verbraucht und

                    Verwaltungskraft für zukunftsorientierte Themen über Gebühr

                    bindet, beendet wird.

 

Herr Scharf verlässt die Sitzung um 21.39 Uhr.