Sitzung: 05.09.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0443
Herr
Bosse gibt für den Fachbereich 604 den folgenden Bericht.
In
der Sitzung des Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr fragte Frau Algier an,
in welchem Ausschuss die Abnahmeprotokolle der Tiefbauarbeiten bei der
Kabelverlegung behandelt werden und ob man diese Protokolle einsehen kann.
Hierzu
nimmt der Fachbereich 604 wie folgt Stellung:
Die
Abnahmeprotokolle werden in keinem Ausschuss behandelt. Die Zuständigkeit
obliegt 604 als Träger der Straßenbaulast. Abnahmen finden mit dem
Genehmigungsinhabern (z. B. Stadtwerke, Telekom) bzw. den beauftragten
Ingenierbüros, den bauausführenden Firmen und 604 statt. Für die bei der
Abnahme festgestellten Mängel wird im Protokoll eine Beseitigungsfrist von
zwei bis drei Wochen gesetzt. Sind Mängel in größerem Umfang vorhanden, wird
die Abnahme erst nach Beseitigung der Mängel durchgeführt.
Die
Gewährleistung beträgt nach VOB zwei Jahre. Bei Schäden bzw. Mängel innerhalb
der Gewährleistung wird der Genehmigungsinhaber angeschrieben und zur
Beseitigung aufgefordert. Im gleichen Sinne wird bei berechtigten Beschwerden
von Bürgern verfahren. Grundsätzlich erfolgt noch einmal kurz vor Ablauf der
Gewährleistungsfrist eine Begehung der in Anspruch genommenen öffentlichen
Flächen. Der Genehmigungsinhaber erhält dann erneut, unter Wahrung der Fristen,
eine schriftliche Aufforderung, die festgestellten Mängel im Rahmen der
Gewährleistung zu beseitigen.
Zum
gegenwärtigen Stand ist festzuhalten, dass durch entsprechende tabellarische
Auflistung der Abnahmeprotokolle, geordnet nach Ort und Datum, die
Kontrollfunktion durch 604 jederzeit gegeben ist.
Eine
Akteneinsicht bezüglich dieser Abnahmeprotokolle kann auf Antrag erfolgen.