Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Bosse gibt für den Fachbereich 604 den folgenden Bericht.

 

In der Sitzung des Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr fragte Frau Algier an, in welchem Ausschuss die Abnahmeprotokolle der Tiefbauarbeiten bei der Kabelverlegung behandelt werden und ob man diese Protokolle einsehen kann.

 

Hierzu nimmt der Fachbereich 604 wie folgt Stellung:

 

Die Abnahmeprotokolle werden in keinem Ausschuss behandelt. Die Zuständigkeit obliegt 604 als Träger der Straßenbaulast. Abnahmen finden mit dem Genehmigungsinhabern (z. B. Stadtwerke, Telekom) bzw. den beauftragten Ingenierbüros, den bauausführenden Firmen und 604 statt. Für die bei der Abnahme festgestellten Mängel wird im Protokoll eine Beseitigungs­frist von zwei bis drei Wochen gesetzt. Sind Mängel in größerem Umfang vorhanden, wird die Abnahme erst nach Beseitigung der Mängel durchgeführt.

 

Die Gewährleistung beträgt nach VOB zwei Jahre. Bei Schäden bzw. Mängel innerhalb der Gewährleistung wird der Genehmigungsinhaber angeschrieben und zur Beseitigung aufge­fordert. Im gleichen Sinne wird bei berechtigten Beschwerden von Bürgern verfahren. Grundsätzlich erfolgt noch einmal kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Begehung der in Anspruch genommenen öffentlichen Flächen. Der Genehmigungsinhaber erhält dann erneut, unter Wahrung der Fristen, eine schriftliche Aufforderung, die festgestellten Mängel im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.

 

Zum gegenwärtigen Stand ist festzuhalten, dass durch entsprechende tabellarische Auflistung der Abnahmeprotokolle, geordnet nach Ort und Datum, die Kontrollfunktion durch 604 jederzeit gegeben ist.

 

Eine Akteneinsicht bezüglich dieser Abnahmeprotokolle kann auf Antrag erfolgen.