Sitzung: 05.09.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0436
Herr
Bosse gibt für das Amt 70 den folgenden Bericht.
In
der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 15.08.2002 zu TOP 7
wurde protokolliert, dass dem Ausschuss eine neue Auflistung der Aufnahme
der Arbeitszeiten bei Grabaushub/Herrichtung sowie der Friedhofsunterhaltung
zur Verfügung gestellt werden sollen.
Gemäß
§ 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz
Schleswig-Holstein (MBG Schl.- H.) ist der Personalrat zur Durchführung der
Aufgaben über alle Angelegenheiten, die sich auf die Beschäftigten erstrecken
oder auswirken, frühzeitig, fortlaufend, umfassend und anhand der einschlägigen
Unterlagen zu unterrichten. Die Dienststellenleitung unterrichtet den
Personalrat.
Eine
Neubemessung des zeitlichen Aufwandes für den Grabaushub, die erstmalige
Herrichtung einer Grabstelle sowie der allgemeinen Unterhaltung des Friedhofes
ist eine Angelegenheit, die sich auf die Beschäftigen auswirkt, da sie
tarifrechtliche Bestimmungen berührt.
Aus diesem Grund ist das
Betriebsamt verpflichtet, die Dienststellenleitung zu informieren. Diese
wiederum unterrichtet den Personalrat und
beantragt dessen Zustimmung. Der Personalrat kann verlangen, dass die
Dienststellenleitung die Maßnahme begründet. Über diese Zustimmung hat der
Personalrat zu beschließen und den Beschluss der Dienststellenleitung
innerhalb einer bestimmten Frist mitzuteilen.
Sollte
der Personalrat die Zustimmung schriftlich verweigern und dabei Beschwerden
oder Behauptungen tatsächlicher Art vortragen, die den Beschäftigten
nachteilig werden können, hat die Dienststelle den Beschäftigten Gelegenheit
zur Äußerung zu geben.
Erst
wenn die schriftliche Zustimmung des Personalrates vorliegt, kann der Auftrag
zur Neubemessung des zeitlichen Aufwandes für die o.a. Tätigkeiten umgesetzt
werden.
Das
Betriebsamt geht davon aus, dass die Umsetzung des Beschlusses frühestens im
Oktober 2002 erfolgen kann.