Sitzung: 05.09.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Reher und Herr Ahl beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.
Für
den Fachbereich Planung und Bauaufsicht wird zum Thema
“Haushaltskonsolidierung” folgendes beschlossen:
1.
Unterhaltung Grünanlagen :
Der
Zuschussbedarf soll durch die Erschließung von Einnahmen durch Patenschaften
und Sponsoring mittelfristig reduziert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Eine weitere Senkung des Pflegestandards soll zunächst nicht erfolgen.
Eine Privatisierung von stadteigenen Grünflächen soll im Grundsatz nicht
erfolgen.
Ausnahmen im Einzelfall sollen für kleinere Flächen, die
für die Öffentlichkeit von untergeordneter Bedeutung sind und von ihrer
Lage an Privatgrundstücke angrenzen, möglich sein.
Der
Ausschuss wünscht einvernehmlich, dass vor der Zurverfügungstellung der
Restgrünflächen an private Interessenten im Ausschuss darüber berichtet wird.
2.
Unterhaltung Spielplätze:
Der Zuschussbedarf soll durch die Erschließung von Einnahmen durch
Patenschaften und Sponsoring mittelfristig reduziert werden; hierbei soll die
Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt Norderstedt verbleiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
Eine Anpassung der bestehenden Angebote an die
tatsächliche Nachfrage soll wie bisher erfolgen.
Eine Privatisierung von stadteigenen Spielplätzen soll nicht erfolgen.
3.
Auftraggeber
– Auftragnehmerverhältnis zwischen Team Natur und Landschaft und
Betriebsamt im Bereich Grünflächen und Spielplätze :
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung
vorerst am
bestehenden Auftraggeber – Auftragnehmerverhältnis festhalten wird.
Eine erneute Überprüfung wird im Zusammenhang mit der Prüfung, ob das
Betriebsamt ein Eigenbetrieb werden soll, erfolgen.
4.
Kostenbeteiligung
von Investoren in der Bauleitplanung:
Die hauptamtliche Verwaltung wird (wie in der Vorlage
Nr. M 02/0037 für den
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr ausgeführt), jeweils im Einzelfall
prüfen,
inwieweit das bestehende Instrumentarium einsetzbar ist.
5.
Schaffung
von Baurechten für stadteigene Grundstücke:
Der Ausschuss wird im Rahmen der jeweiligen
Bauleitplanverfahren über die Möglichkeiten entscheiden.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Möglichkeiten in den
entsprechenden Beratungsunterlagen darzustellen.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.