Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Herr Deutenbach erläutert die Planung und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. Herr Bosse beantwortet ebenfalls die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB und § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, die Satzung nach § 34 BauGB - Gebiet: "Glashütter Damm - Nord-West" nördlich Glashütter Damm und Immenhorst - zwischen Ossenmoorgraben und Kreuzweg, aufzustellen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.