Sitzung: 05.09.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0390
Herr
Deutenbach erläutert die Planung und beantwortet die Fragen der
Ausschussmitglieder. Herr Bosse beantwortet ebenfalls die Fragen der
Ausschussmitglieder.
Gemäß
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB und § 4 der Gemeindeordnung
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, die
Satzung nach § 34 BauGB - Gebiet: "Glashütter Damm - Nord-West"
nördlich Glashütter Damm und Immenhorst - zwischen Ossenmoorgraben und
Kreuzweg, aufzustellen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.