Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Einer der Hausmeister hat um Auflösung seines Arbeitsverhältnisses mit der Stadt gebeten. Dem wurde zum 01.10.02 zugestimmt. Dadurch war es möglich und notwendig, die Benutzungsgebühr neu zu kalkulieren, weil sich durch das Sparen von Personalkosten relevante Änderungen ergeben.

Das Ergebnis der Neukalkulation ist eine Minderung der Gebühr auf 172,07 €. Der geringfügige Divisionsfehler aus der Vorlage für die Stadtvertretung wurde dabei gleichzeitig beseitigt.

 

Sollte der Ausschuss eine entsprechende Änderungsempfehlung aussprechen, müssen im Haushaltsplanentwurf 2003 in Einnahmen und Ausgabe 39.500 € abgezogen werden.

 

a)       Der Sozilausschuss nimmt die Gebührenbedarfsberechnung 2003 für die Notunterkünfte der Stadt Norderstedt zur Kenntnis und empfiehlt der Stadtvertretung, die Benutzungsgebühr mit Wirkung vom 01.01.2003 auf 172,07 € pro Person und Monat anzuheben.

 

b)       Der Sozialausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Notunterkünfte der Stadt Norderstedt (Gebührensatzung Notunterkünfte) gemäß der korrigierten Anlage 4 zur Vorlage Nr. B 02/0408 zu beschließen.

 

Die Vorlage wird einstimmig beschlossen

 

Auszug : 501