Sitzung: 30.09.2002 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
1.
Wie konnte dies passieren?
Bis
vor 6 Jahren wurde im Rahmen der Aufgabenstellung Einstellung der Abschluss von
Honorarverträgen durch die Personalabteilung wahrgenommen. Aus
Flexibilitätsgründen bat vor etwa 6 Jahren das Amt für Junge Menschen diese
Tätigkeit übernehmen zu dürfen. Das Hauptamt hat dem Wunsch des Fachamtes
entsprochen und die Tätigkeit nach Einarbeitung des Fachamtes übergeben.
Zwischenzeitlich stand das Hauptamt/Personalabteilung immer wieder für alle
Fragen des Fachamtes zur Verfügung und wurde beratend tätig.
Die
LVA prüft in regelmäßigen Abstanden (alle 4 Jahre) bei der Stadt Norderstedt.
In diesem Jahr wurden die Honorarverträge nachgeprüft. Dabei hat die LVA
festgestellt, dass es sich bei den im Amt 40 beschäftigten Honorarkräften
mehrheitlich um geringfügig Beschäftigte und nicht um Honorarkräfte handelt.
Der Einsatz der Honorarkräfte musste deshalb gestoppt werden. Die LVA fordert
für den Zeitraum seit April 1999 (seit diesem Zeitpunkt sind alle geringfügig
Beschäftigten sozialversicherungspflichtig) die Nachzahlung der
Sozialversicherungsbeiträge.
Momentan
sucht das Amt für Junge Menschen zusammen mit der Personalabteilung nach
Möglichkeiten für den zukünftigen Einsatz von Aushilfskräften.
2.
Sind auch andere Bereiche des Rathauses betroffen? Wenn ja, welche?
Geprüft
wurden von der LVA auch die Honorarverträge der Musikschule und der VHS. Nach
dem mündlichen Zwischenbericht der Prüfer der LVA wurden in diesen Bereichen
wohl eher Einzelfälle oder gar keine Problemfälle gefunden, da
Unterrichtstätigkeiten in der Regel Honorartätigkeiten sind. Genauere Aussagen
können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden, da der Prüfbericht der LVA
erst in einigen Wochen vorliegen wird.
3.
Hat das Amt für Junge Menschen die Nachzahlung aus dem eigenen Budget zu
tragen?
Das
Amt für Junge Menschen hat die Nachzahlung zu tragen. Die nachzuzahlenden
Sozialversicherungsbeiträge sind
Personalkosten, welche in den Budgets der Fachbereiche enthalten sind.
Auch die Bezahlung von Honorarkräften erfolgt aus demselben Deckungsring.