Sitzung: 04.11.2002 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B02/0499
Herr
Paustenbach stellt folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage:
"Die
Leitstelle Norderstedt soll in ihrem bisherigen Leistungsumfang fortgeführt
werden. Darüber hinaus soll sich Norderstedt als Standort für eine integrierte
regionale Leitstelle bewerben.
Dazu
erfolgt die Besetzung der zwei im Stellenplan ausgewiesenen Stellen und es sind
zwei neue Stellen in den Stellenplan aufzunehmen, Besetzung ab 01.01.2003.
Die
Arbeitsverträge werden als zweckbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen.
Ein
Großteil der Finanzierung erfolgt durch eine Erhöhung der Einnahmen in
Verbindung mit einer Änderung der Gebührensatzung."
Herr
Schlichtkrull stellt dazu folgenden Ergänzungsantrag:
"Vor
der Einstellung von Personal, das zeitlich befristet (zweckbestimmt)
eingestellt werden soll, sind Gespräche mit dem KBA oder anderen möglichen
Organisationen zu führen mit dem Ziel einer vertraglich geregelten
Zusammenarbeit, damit die Einstellung von eigenem Personal nicht notwendig
wird."
Beschluss:
Die
Leitstelle Norderstedt soll in ihrem bisherigen Leistungsumfang fortgeführt
werden. Darüber hinaus soll sich Norderstedt als Standort für eine integrierte
regionale Leitstelle bewerben.
Dazu
erfolgt die Besetzung der zwei im Stellenplan ausgewiesenen Stellen und es sind
zwei neue Stellen in den Stellenplan aufzunehmen, Besetzung ab 01.01.2003.
Die
Arbeitsverträge werden als zweckbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen.
Vor
der Einstellung von Personal, das zeitlich befristet (zweckbestimmt)
eingestellt werden soll, sind Gespräche mit dem KBA oder anderen möglichen
Partnern zu führen mit dem Ziel einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit,
damit die Einstellung von eigenem Personal nicht notwendig wird.
Ein
Großteil der Finanzierung erfolgt durch eine Erhöhung der Einnahmen in
Verbindung mit einer Änderung der Gebührensatzung.
Abstimmung:
Die
so geänderte Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Auszug 103
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