Sitzung: 18.12.2002 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0577
1. Einleitung
Die in der Vergangenheit z.T. übliche Praxis
der ungeregelten bzw. kaum kontrollierten Ablagerung von gewerblichen Abfällen
bzw. Hausmüll hatte häufig negative Auswirkungen auf die Umweltkompartimente
Boden, (Grund-) Wasser und Luft zur Folge. Die Ablagerung von gesundheitlich
bzw. ökotoxikologisch kritischen Stoffen auf diesen Flächen führte zu einer
Belastung von Boden und Grundwasser und einer gesundheitlichen Gefährdung der
in den kontaminierten Bereichen lebenden bzw. arbeitenden Menschen.
Der
Rat der Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) hatte bereits in dem
Umweltgutachten von 1974 auf die Notwendigkeit der Erfassung, Behebung und
Verhütung von Folgeschäden aus früheren, unsachgemäßen Abfallbeseitigungen als
kurz- bzw. mittelfristige Aufgabe hingewiesen. In einem weiteren Umweltgutachten
(SRU 1978) wurde der Begriff der Altlast definiert. Unter einer Altlast
verstand man zunächst ausschließlich Altdeponien bzw. wilde Müllablagerungen.
Als ebenso problematisch wie Altdeponien erwiesen sich die Grundstücke
stillgelegter Anlagen der gewerblichen Wirtschaft (“Altstandorte”). Dies führte
zu einer sprachlichen Differenzierung bzw. Erweiterung des Begriffes Altlast.
Unter dem Begriff Altlast werden Altablagerungen (stillgelegte Deponien bzw.
wilde Müllkippen) und Altstandorte ehemaliger Gewerbebetriebe zusammengefasst.
Die
von den Altlasten ausgehenden Gefährdungen der Umweltmedien Wasser, Boden und
Luft wurden schnell erkannt (Müllberg Georgswerder, Fa. Stolzenberg usw.) und
erforderten rasches Handeln der zuständigen Behörden. Sowohl in den
abfallrechtlichen Bestimmungen (Abfallgesetz, TA Siedlungsabfall usw.) als auch
in den wasserrechtlichen Bestimmungen (Wasserhaushaltsgesetz usw.) und im
Bereich des Bodenschutzes (Bodenschutzgesetz) wur-den verschärfte Regelungen
bzw. Grenzwerte zum Schutz vor schädlichen Verunreinigungen des Bodens und des
(Grund-) Wassers eingeführt. Die Untersuchung von bekannten Altlasten und die
Erkundung potentieller Altlastenverdachtsflächen ist eine gesetzlich
festgelegte Aufgabe.
Auch
im Gebiet der Stadt Norderstedt gibt es zahlreiche Altlasten. Alle bisher
bekannten Altlasten der Stadt Norderstedt wurden einer Gefährdungsabschätzung
unterzogen. Nach Durchführung der Gefährdungsabschätzung erfolgten auf
Anordnung des Kreises Segeberg Kontrolluntersuchungen der in den
Altlastbereichen vorhandenen Grundwassermessstellen. Die Liste der zu
untersuchenden Stoffe wurde durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg
festgelegt. Der Parameterumfang entsprach den Vorgaben des Merkblattes 4.3 des
ehemaligen Landesamtes für Wasserhaushalt und Küsten (LaWaKü). Er umfasst
physika-lische Parameter (pH-Wert, Leitfähigkeit), anorganische Salze
(Ammonium, Nitrat, Sulfat usw.) und organische Schadstoffgruppen
(Kohlenwasserstoffe, chlorierte Kohlenwasserstoffe usw.). Die vollständige
Liste der Parameter ist als Anlage 1 beigefügt. Werden andere spezifische
Schadstoffgruppen bzw. Schadstoffe in dem zu untersuchenden Altlastenbereich
vermutet bzw. festgestellt, so ist der Untersuchungsumfang entsprechend zu
erweitern. Die chemischen Untersuchungen der Grundwasserproben werden
durchgeführt, um mögliche oder tatsächliche Schadstoffausträge aus dem
Deponiekörper bzw. von dem Altstandort in das Grundwasser zu untersuchen und
ggf. Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung der Schadstoffe im Grundwasser zu
veranlassen und damit eine Gefährdung des aus tieferen Grundwasserschichten
gewonnenen Trinkwassers zu verhindern (vorsorgender Trinkwasserschutz).
2. Untersuchungsprogramm
2002
Die
in diesem Jahr untersuchten Altlasten sind ausnahmslos inzwischen stillgelegte
Hausmülldeponien (Altablagerungen). Die Ablagerung der aus dem häuslichen und
gewerblichen Bereich stammenden Abfälle auf diesen Flächen erfolgte i.d.R.
unkontrolliert und unsortiert. Dabei wurden z.T. auch umweltgefährdende Stoffe
(Farbreste, Lacke, Chemikalien) deponiert, die zu einer Kontamination des
Erdreiches und des Grundwassers führten, da die Sohlen der Deponiekörper nicht
abgedichtet wurden.
Das
Ziel der bisher durchgeführten und der diesjährigen Untersuchungen bestand
darin, Hin-weise auf eine mögliche Verunreinigung des Grundwassers durch diese
Altablagerungen im Rahmen des Altlastenkontrollprogramms zubekommen. Dazu
wurden vorhandene Grund-wassermessstellen in den jeweiligen Altlastflächen
beprobt und die Proben untersucht. Um eine mögliche, von der jeweiligen
Altablagerung ausgehende Grundwasserverunreinigung belegen zu können, wurden
i.d.R. für die Beprobung Grundwassermessstellen ausgewählt, die im Zustrom und
im Abstrom des Deponiekörpers - bezogen auf die Grundwasserfließrichtung -
liegen. Im Bereich Wilstedter Weg und Lemsahler Weg fließt das Grundwasser in
alle Richtungen ab. Zustrommessstellen sind dort nicht vorhanden. Nachfolgend
sind die untersuchten Altlasten und die dort befindlichen Grundwassermessstellen
aufgeführt.
Fläche |
Bezeichnung |
Lage |
Messstelle |
4-16/16a |
Dreibekenweg |
Zustrom |
B 293 a |
Abstrom |
B 105 a |
||
Abstrom |
B
372 a |
||
4-21/22 |
Müllberg
Harksheide |
Zustrom |
B 143 a |
Abstrom |
B 129 a1 |
||
Abstrom |
B 139 a2 |
||
Abstrom |
B
139 b1 |
||
4-25/26 |
Wilstedter
Weg |
Abstrom |
B
298 a |
Abstrom |
B
300 a |
||
Abstrom |
B
587 a |
||
4-44 |
Müllberg
Garstedt |
Zustrom |
B 62 a |
Abstrom |
B 60 a2 |
||
4-23 |
Stadtpark |
Oberflächenwasser |
Nordsee |
4-32 |
Lemsahler
Weg |
Abstrom |
B 104 a |
Abstrom |
B 113 a |
||
Abstrom |
B
874 a |
||
4-9/10 |
Schleswig-Holst.-Straße |
Zustrom |
B 617 a |
Abstrom |
B 616 a |
||
4-46 |
Tarpen/Nettelkrögen |
Zustrom |
B 652 a (1) |
Abstrom |
B 650 a |
||
Abstrom |
B 651 a |
(1) Messstelle nicht mehr vorhanden
In diesem Jahr wurden die anorganische
Schadstoffgruppe der Schwermetalle
sowie die organischen Schadstoffgruppen aromatische Kohlenwasserstoffe (BTXE),
leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW), polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAK) und Chlorbenzole untersucht. Die Bestimmung der
Schwermetalle erfolgte wegen der bisher zu geringen Datenbasis bei allen
Proben. In den nachfolgenden Ergebnistabellen sind nur die besonders
problematischen Schwermetalle Arsen, Blei und Cadmium aufgeführt. Die
organischen Parameter wurden nur bei den Grundwasserproben gemessen, bei denen
aufgrund einer bisher zu geringen Datenmenge bzw. zur Überprüfung möglicher
Ergebnistrends ein Untersuchungserfordernis bestand. Bei allen anderen Proben
wurden die organischen Parameter nicht gemessen (n.g.). Es waren für den
Zeitraum nach 1999 in Absprache mit der Kreiswasserbehörde Untersuchungen in
zweijährigem Abstand vorgesehen. Deshalb wurden 2000 keine Untersuchungen
durchgeführt. Die im Jahr 2001 festgestellte Zunahme einiger Schadstoffgehalte
- insbesondere für die Bereiche Dreibekenweg, Tarpen und Wilstedter Weg -
erforderten - abweichend vom o.g. Schema - zusätzliche Untersuchungen im Jahr
2002.
2.1 Dreibekenweg
Bei den ersten im Jahr 1990 durchgeführten Untersuchungen
wurden das Schwermetall Blei sowie der polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoff (PAK) Fluoranthen sowie die leichtflüchtigen chlorierten
Kohlenwasserstoffe (LCKW) Trichormethan, Tetrachlormethan, Trichlorethen,
Tetrachlorethen und Trichlorethan nachgewiesen. Nachfolgend sind die
Untersuchungsergebnisse aller 3 Messstellen für die Jahre 1999, 2001 und 2002
aufgeführt.
Messstelle |
Datum |
Arsen [µg/l] |
Blei [µg/l] |
Cadmium [µg/l] |
BTXE [µg/l] |
LCKW [µg/l] |
PAK [µg/l] |
Chlor-benzole |
B 293a Zustrom |
05.10.1999 |
< 0,5 |
< 1 |
0,6 |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
27.08.2001 |
< 0,5 |
< 1 |
0,4 |
1,7 |
n.g. |
< 0,01 |
n.g. |
|
26.08.2002 |
< 0,5 |
< 1 |
1,3 |
9,6 |
< 0,1 |
0,60 |
< 0,01 |
|
B 105a Abstrom |
27.08.2001 |
< 0,5 |
< 1 |
0,2 |
1,5 |
< 0,1 |
0,04 |
0,18 |
26.08.2001 |
< 0,5 |
3,4 |
0,3 |
8,8 |
n.g. |
0,45 |
0,03 |
|
B 372a Abstrom |
05.10.1999 |
1,4 |
< 1 |
< 0,2 |
< 1 |
n.g. |
0,21 |
< 0,01 |
27.08.2001 |
2,1 |
< 1 |
< 0,2 |
5,3 |
n.g. |
0,11 |
n.g. |
|
26.08.2002 |
2,1 |
< 1 |
< 0,2 |
9,3 |
< 0,1 |
0,71 |
0,33 |
Erläuterungen:
n.g. = nicht gemessen
BTXE = Benzol, Toluol, Xylole,
Ethylbenzol
LCKW = Leichtflüchtige Chlorierte
Kohlenwasserstoffe
PAK = Polycyclische Aromatische
Kohlenwasserstoffe
Die Bestimmungsgrenzen bei den
organischen Summenparametern
BTXE, LCKW, PAK und Chlorbenzole beziehen sich jeweils auf
die dazu gehörigen Einzelkomponenten.
Es gibt keine Bestimmungsgrenzen
für diese Summenparameter, da deren
Wert durch Addition der Einzeler
gebnisse gebildet wird.
Die Belastung der Grundwassermessstellen mit den
LCKW Trichlormethan, Tetrachlor-methan, Trichlorethen, Tetrachlorethen und
Trichlorethan sowie dem Schwermetall Blei ist gegenüber den ersten Ergebnissen
von 1990 deutlich zurückgegangen. Für die vorgenannten LCKW lagen die Werte
unterhalb der Bestimmungsgrenze. Die BTXE-Belastung tritt bereits im Zustrom (B
293a) auf. Neu aufgetreten ist eine Belastung der Grundwassermessstelle B 372a
(Abstrom) mit Arsen und eine Belastung der Messstellen B 105a (Abstrom) und B
293a (Zustrom) mit Cadmium. Da die Belastung mit Cadmium im Zustrom (B 293a)
höher ist als im Abstrom (B 372a) erfolgt möglicherweise ein
Schadstofftransport aus anderen belasteten Flächen in den Bereich Dreibekenweg.
Die Messwerte für PAK nehmen in allen 3 Mess-stellen zu. Bei der Messstelle B
372a ist in diesem Jahr erstmalig eine Belastung durch Chlor-benzole
aufgetreten.
Für die Altablagerung Dreibekenweg besteht weiterer
Untersuchungsbedarf.
2.2
Müllberg Harksheide
Der Müllberg Harksheide wird seit 1989 kontrolliert.
Die Ergebnisse der ersten Unter-suchungen zeigten eine deutliche Belastung mit
AOX (adsorbierbare organische Halogenver-bindungen). Der AOX-Wert ist ein
Summenparameter, der nahezu alle chlorierten (halogenierten) organischen
Verbindungen erfasst, darunter auch LCKW und Chlorbenzole. In den Folgejahren
wurden gezielt die Einzelkomponenten (LCKW, Chlorbenzole) unter-sucht, die zu der AOX-Belastung
führten. Das Grundwasser im Bereich der Altablagerung ist zusätzlich durch die
benachbarte Altlast am Stadtpark und die gewerbliche Nutzung belastet.
Messstelle |
Datum |
Arsen [µg/l] |
Blei [µg/l] |
Cadmium [µg/l] |
BTXE [µg/l] |
LCKW [µg/l] |
PAK [µg/l] |
Chlor-benzole |
B 143a Zustrom |
05.10.1999 |
< 0,5 |
< 1 |
< 0,2 |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
27.08.2001 |
< 0,5 |
< 1 |
< 0,2 |
n.g. |
n.g. |
< 0,01 |
n.g. |
|
26.08.2002 |
< 0,5 |
< 1 |
0,4 |
< 1 |
< 0,01 |
n.g. |
< 0,01 |
|
B 129a1 Abstrom |
05.10.1999 |
Messstelle unzugänglich |
||||||
27.08.2001 |
Messstelle unzugänglich |
|||||||
26.08.2002 |
4,1 |
< 1 |
< 0,2 |
< 1 |
< 0,01 |
0,60 |
< 0,01 |
|
B 139a2 Abstrom |
05.10.1999 |
2,1 |
< 1 |
< 0,2 |
< 1 |
< 0,01 |
0,13 |
< 0,01 |
27.08.2001 |
1,7 |
< 1 |
< 0,2 |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
|
27.08.2002 |
1,8 |
< 1 |
< 0,2 |
< 1 |
< 0,01 |
0,34 |
0,02 |
|
B 139b1 Abstrom |
05.10.1999 |
< 0,5 |
< 1 |
< 0,2 |
< 1 |
n.g. |
0,13 |
< 0,01 |
27.08.2001 |
< 0,5 |
< 1 |
< 0,2 |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
|
27.08.2002 |
< 0,5 |
3,1 |
< 0,2 |
< 1 |
< 0,01 |
0,30 |
0,02 |
Die Werte der Messstelle B 143a (Zustrom) lagen bis
auf eine Ausnahme unterhalb der Bestimmungsgrenze. In den Abstrommessstellen
B 129a1 und B 139a2 wurden geringe Konzen-trationen von Arsen festgestellt.
Zusätzlich ist der Abstrom mit PAK belastet.
Für den Müllberg Harksheide besteht weiterer
Untersuchungsbedarf.
2.3
Wilstedter Weg
Bei den Untersuchungen von 1993 und 1994 wurde eine
Belastung dieses Altlastenbereiches mit LCKW und Chlorbenzolen festgestellt.
Bei den in den Folgejahren (1995 bis 1998) durchgeführten Untersuchungen weiter
entfernter Abstrommessstellen dieser Altablagerung konnten weder LCKW noch
Chlorbenzole nachgewiesen werden. Die Schadstoffe werden wahrscheinlich im
Verlauf des Transportes im Grundwasserstrom abgebaut oder lagern sich an
Bodenpartikel an.
Messstelle |
Datum |
Arsen [µg/l] |
Blei [µg/l] |
Cadmium [µg/l] |
BTXE [µg/l] |
LCKW [µg/l] |
PAK [µg/l] |
Chlor-benzole |
B 298a Abstrom |
06.10.1999 |
< 0,5 |
< 1 |
2,7 |
< 1 |
< 0,01 |
0,10 |
< 0,01 |
30.08.2001 |
< 0,5 |
< 1 |
0,5 |
n.g. |
n.g. |
0,09 |
n.g. |
|
29.08.2002 |
< 0,5 |
1,5 |
6,7 |
n.g. |
7,26 |
0,23 |
0,59 |
|
B 300a Abstrom |
05.10.1999 |
< 0,5 |
1,5 |
0,3 |
0,5 |
0,3 |
0,09 |
< 0,01 |
30.08.2001 |
< 0,5 |
< 1 |
0,2 |
n.g. |
n.g. |
0,06 |
n.g. |
|
26.08.2002 |
< 0,5 |
< 1 |
0,3 |
n.g. |
1,59 |
0,43 |
0,11 |
|
B 587a Abstrom |
06.10.1999 |
152 |
< 1 |
< 0,2 |
< 1 |
< 0,01 |
1,1 |
< 0,01 |
30.08.2001 |
115 |
< 1 |
< 0,2 |
5,3 |
n.g. |
0,94 |
n.g. |
|
29.08.2002 |
100 |
< 1 |
< 0,2 |
n.g. |
< 0,01 |
1,46 |
2,16 |
Auffällig sind die außerordentlich hohen Belastungen
der Messstelle B 587a mit Arsen. Im Jahr 1995 betrug der Arsenwert 46 µg/l.
Hier ist eine deutliche Zunahme der Arsenbelastung feststellbar. Der
Schwellenwert für Sanierungsmaßnahmen liegt laut LAWA-Liste im Bereich von 20 -
60 µg/l. Obwohl dieser Wertebereich überschritten wird, besteht nach Aussage
des LANU z.Z. kein Sanierungsbedarf, da die Belastung geogen bedingt sei.
Allerdings muss eine weitere Kontrolle des Arsengehaltes erfolgen. Die in
diesem Bereich im Boden vorhandenen Tonmineralien enthalten Arsen, das unter
den dort herrschenden reduzierenden Bedingungen freigesetzt werden kann. Bei
den anderen beiden Messstellen lagen die Messwerte für Arsen unterhalb der
Bestimmungsgrenze. In allen Messstellen konnten PAK und Chlorbenzole
nach-gewiesen werden. Auch hier zeigt sich tendenziell eine Zunahme der
Messwerte. Offensicht-lich kommt es in diesem Bereich durch zunehmendem
Austritt von Schadstoffen aus dem Deponiekörper zu einer erhöhten Belastung des
Grundwassers.
Für den Bereich der Deponie Wilstedter Weg besteht
weiterhin dringender Untersuchungsbe-darf. Für diesen Bereich besteht ein
Bedarf an weiteren Kontrollbrunnen. Das Grundwasser fließt vom Deponiekörper in
alle Richtungen ab. Für die Kontrolle des westlichen und südlichen Abflusses
müssen defekte Messstellen ersetzt werden.
2.4 Müllberg
Garstedt
1992 wurde im Abstrom der Altablagerung ein
AOX-Gehalt von 81 µg/l gemessen, der auf einen erhöhten Gehalt an chlorierten
Kohlenwasserstoffen zurückzuführen war. In den nach-folgenden gezielten
Untersuchungen auf AOX-Komponenten konnten keine Belastungen festgestellt
werden.
Messstelle |
Datum |
Arsen [µg/l] |
Blei [µg/l] |
Cadmium [µg/l] |
BTXE [µg/l] |
LCKW [µg/l] |
PAK [µg/l] |
Chlor-benzole |
B 62a Zustrom |
05.10.1999 |
0,7 |
1,3 |
< 0,2 |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
28.08.2001 |
< 0,5 |
< 1 |
0,8 |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
|
27.08.2002 |
< 0,5 |
1,3 |
5,0 |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
|
B 60a2 Abstrom |
26.08.2002 |
0,6 |
3,0 |
< 0,2 |
n.g. |
n.g. |
1,3 |
n.g. |
Die Altdeponie Müllberg Garstedt ist inzwischen
aufgrund unauffälliger Messwerte aus dem Untersuchungsprogramm genommen worden.
In diesem Jahr erfolgte abschließend eine Untersuchung auf Schwermetalle und
PAK (Messstelle B 60a2). Im Abstrom der Altdeponie (B 60a2) wurden in geringen
Mengen Arsen, Blei und PAK nachgewiesen.
Ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht z.Z. nicht.
Bei dem bisher benutzten Kontrollbrun-nen B 60a2 ist aufgrund von Korrosion die
Wassergewinnung eingeschränkt; er muss in ab-sehbarer Zeit erneuert werden.
2.5 Stadtpark
Die Altablagerung reicht bis zum Stadtparksee
(Nordsee), der trotz bestehenden Badeverbotes als Badegewässer genutzt wird.
Eine 1985 durchgeführte Analyse zeigte leicht erhöhte Werte für Blei und
Kupfer. 1989 wurde die Nordsee auf LCKW, das Pflanzenschutzmittel Lindan, PCB
(polychlorierte Biphenyle) und BTXE ohne Befund untersucht.
Messstelle |
Datum |
Arsen [µg/l] |
Blei [µg/l] |
Cadmium [µg/l] |
BTXE [µg/l] |
LCKW [µg/l] |
PAK [µg/l] |
Chlor-benzole |
Nordsee (2) |
05.10.1999 |
1,2 |
2,7 |
< 0,2 |
< 1 |
< 0,1 |
0,10 |
< 0,01 |
27.08.2001 |
1,0 |
< 1 |
< 0,2 |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
|
27.08.2002 |
0,6 |
2,1 |
< 0,2 |
< 1 |
< 0,1 |
< 0,01 |
0,03 |
(2) Probenahmestelle Oberflächengewässer
Stadtparksee
Arsen und Blei wurden in niedrigen Konzentrationen
nachgewiesen; ebenso PAK (1999) und Chlorbenzole (2002).
Auch hier besteht weiterer Untersuchungsbedarf.
2.6 Lemsahler
Weg
In den Messstellen B 104a und B 113a wurden 1995
AOX-Werte in Höhe von 45 bzw. 115 µg/l gemessen, die auf eine Verunreinigung
durch chlorierte organische Verbindungen hin-weisen. Messungen der
Einzelkomponenten des Summenparameters AOX in den Folge-jahren bestätigten die
Belastung.
Messstelle |
Datum |
Arsen [µg/l] |
Blei [µg/l] |
Cadmium [µg/l] |
BTXE [µg/l] |
LCKW [µg/l] |
PAK [µg/l] |
Chlor-benzole |
B 104a Abstrom |
06.10.1999 |
< 0,5 |
1,7 |
< 0,2 |
< 1 |
0,4 |
0,11 |
< 0,01 |
29.08.2001 |
0,8 |
< 1 |
0,3 |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
|
28.08.2002 |
< 0,5 |
< 1 |
< 0,2 |
n.g. |
0,63 |
0,66 |
0,11 |
|
B 113a Abstrom |
06.10.1999 |
0,5 |
< 1 |
0,3 |
< 1 |
< 0,1 |
0,12 |
3,2 |
29.08.2001 |
1,6 |
< 1 |
0,4 |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
0,25 |
|
28.08.2002 |
< 0,5 |
< 1 |
0,4 |
n.g. |
0,31 |
0,42 |
2,84 |
|
B 874a Abstrom |
29.08.2002 |
1,2 |
< 1 |
< 0,2 |
n.g. |
1,82 |
0,48 |
0,07 |
Alle drei Messstellen weisen geringe Belastungen
durch Schwermetalle und deutliche Be-lastungen durch die organischen Parameter
LCKW, PAK und Chlorbenzole auf.
Auch hier ist tendenziell eine Zunahme erkennbar,
deshalb besteht weiterer Untersuchungs-bedarf.
2.7 Schleswig-Holstein-Straße
In beiden Messstellen wurden 1996 AOX-Werte in Höhe
von 64 µg/l (B 616a) bzw. 16 µg/l (B 617a) gemessen. Das Grundwasser wurde im
Rahmen einer Gefährdungsabschätzung im Jahr 1992 einmalig auf LCKW und BTXE
untersucht. Obwohl die Bodenluft mit diesen Stoffen belastet war, lagen deren
Messwerte im Grundwasser unterhalb der Bestimmungsgrenze. Ein Austrag dieser
Stoffe aus dem Boden in das Grundwasser ist offensichtlich nicht immer
nachweisbar.
Messstelle |
Datum |
Arsen [µg/l] |
Blei [µg/l] |
Cadmium [µg/l] |
BTXE [µg/l] |
LCKW [µg/l] |
PAK [µg/l] |
Chlor-benzole |
B 617a Zustrom |
07.10.1999 |
< 0,5 |
< 1 |
0,2 |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
27.08.2002 |
< 0,5 |
< 1 |
0,5 |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
|
B 616a Abstrom |
07.10.1999 |
< 0,5 |
< 1 |
< 0,2 |
< 1 |
< 0,1 |
0,17 |
< 0,01 |
27.08.2002 |
< 0,5 |
< 1 |
< 0,2 |
< 1 |
< 0,1 |
0,35 |
0,10 |
Die Werte für die Schwermetalle Arsen, Blei und
Cadmium lagen unterhalb der Bestimmungsgrenze. Lediglich bei der Messstelle B
617a wurde ein sehr niedriger Cadmiumgehalt im Bereich der Bestimmungsgrenze
dieses Elementes festgestellt. Die Messstelle B 616a ist mit PAK und
Chlorbenzolen belastet.
Die Messwerte beider Parameter zeigen eine
zunehmende Tendenz. Es besteht weiterer Untersuchungsbedarf.
2.8 Tarpen/Nettelkrögen
Die in den Jahren 1993 bis 1996 durchgeführten
Untersuchungen ergaben hohe AOX-Gehalte. Eine Untersuchung auf organische
Einzelstoffe fand nicht statt. Bei den im Jahr 1991 durchgeführten
Bodenluftuntersuchungen wurden die Stoffgruppen BTXE und LCKW in hohen
Konzentrationen bestimmt.
Messstelle |
Datum |
Arsen [µg/l] |
Blei [µg/l] |
Cadmium [µg/l] |
BTXE [µg/l] |
LCKW [µg/l] |
PAK [µg/l] |
Chlor-benzole |
B 652a 3) Zustrom |
07.10.1999 |
0,5 |
1,8 |
0,2 |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
n.g. |
29.08.2001 |
< 0,5 |
< 1 |
0,2 |
n.g. |
4,21 |
n.g. |
n.g. |
|
B 650a Abstrom |
29.08.2001 |
2,7 |
< 1 |
< 0,2 |
n.g. |
4,19 |
n.g. |
n.g. |
26.08.2002 |
1,1 |
< 1 |
< 0,2 |
n.g. |
6,38 |
0,65 |
0,03 |
|
B 651a Abstrom |
07.10.1999 |
7,6 |
< 1 |
0,3 |
< 1 |
1,0 |
0,02 |
< 0,01 |
29.08.2001 |
14 |
< 1 |
0,4 |
n.g. |
9,8 |
n.g. |
n.g. |
|
28.08.2002 |
1,9 |
2,5 |
< 0,2 |
n.g. |
26 |
0,48 |
0,15 |
3)
Messstelle 2002 nicht mehr vorhanden
Die Stoffgruppe der LCKW wurde in den Messstellen B
650a und B 651a (Maximalwert 26 µg/l) in erhöhten Konzentrationen nachgewiesen.
Die Werte für LCKW und für PAK sowie Chlorbenzole lassen eine zunehmende
Tendenz erkennen. Auch in diesem Bereich kommt es zu einem verstärkten
Übertritt der Schadstoffe aus dem Deponiekörper in das Grundwasser.
Für den Bereich der Altdeponie Tarpen/Nettelkrögen
besteht weiterhin dringender Unter-suchungsbedarf.
3. Zusammenfassung
Die für den Boden bzw. das Grundwasser vorhandene
Belastungssituation durch austretende Schadstoffe ist bei einigen Altdeponien
unverändert, bei anderen ist deutlich eine zunehmen-de Tendenz erkennbar. In
allen Fällen besteht weiterer Untersuchungsbedarf.
Die zu Beginn der Altlastenkontolluntersuchungen
übliche Praxis, auf alle potentiell möglichen Schadstoffe bzw.
Schadstoffgruppen zu untersuchen, wurde aufgrund zunehmender Erfahrungswerte
bei der Altlastenerkundung dahingehend geändert, dass gezielt die aufgrund der
Zusammensetzung des Deponiekörpers zu vermutenden Schadstoffe bzw. bereits aufgefallene Schadstoffe untersucht
werden. Dieses Verfahren ist fachlich vertretbar und führt zu
Kosteneinsparungen.
Herr Dr. Penshorn erläutert die Vorlage und
beantwortet Fragen der Auschussmitglieder.
Herr Langeheinecke stellt folgende Fragen an die
Verwaltung:
"
1. Gibt es Untersuchungen für den Bereich Ohemoor
/Startbahn Flughafen?
Ist dieser
Bereich als Verdachtsfläche erfasst?
2. Läuft die Strip-Anlage im Gewerbegebiet Stonsdorf (Schleswig-Holstein-Straße
/
Stormarnstraße) noch, die dort zur Reinigung des Grundwassers wegen des
LCKW-
Schadensfalles (Reinigungsbetrieb im Gewerbegebiet Stonsdorf)
eingerichtet wurde bzw.
wann ist ihr
Betrieb eingestellt worden? Gibt es aktuelle Untersuchungsergebnisse bzw.
wie sehen die
letzten dort festgestellten Messwerte aus?
3. Die Firma T. im gleichen Gewerbegebiet
hat auf dem Firmengelände ein
Absetzbecken /
Klärbecken
für betriebliche (flüssige) Abfälle betrieben. Ist das bekannt bzw. gibt es
dazu
Untersuchungen?"
Herr Langeheinecke weist im Zusammenhang mit dem Bericht
über die Altlast "Garstedter Müllberg" darauf hin, dass dort
u.a. auch Chemie-Müll abgelagert worden ist. Er zeigte sich verwundert über den
Hinweis, dass die Untersuchungen dort wegen Unauffälligkeit eingestellt werden
soll und weist in dem Zusammenhang auf die geomorphologischen Besonderheiten in
diesem Bereich hin ("Tonlinse"). Herr Langeheinecke befürchtet, dass
im Falle tiefen Drainage auf den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten
Flächen möglicherweise eine Freisetzung von Schadstoffen in das Grundwasser
erfolgen könnte. Er fragt in diesem Zusammenhang nach, ob es eine rechtliche
Möglichkeit gibt, den Besitzern/Pächtern der Flächen eine Tieferlegung zu
untersagen. Herr Brüning weist darauf hin, dass er keine rechtliche Möglichkeit
dafür sieht. Herr Langeheinecke bittet um eine entsprechende Prüfung durch die
Rechtsabteilung.
Protokollauszug: |
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602 |
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105 |
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