Sitzung: 19.12.2002 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M02/0675
Herr
Nischik gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht:
Die
Reaktivierung und Neugestaltung der Arbeitsgruppe Radverkehr erfolgte im August
2002.
Die
Arbeitsgruppe ist fachübergreifend, interdisziplinär und mit
verwaltungsexternen Sachverstand aufgebaut. Die verwaltungsexternen
Interessenvertreter sollen den Sachverstand der Verwaltung mit ihren
praktischen Erfahrungen ergänzen und zur Effektivität der Maßnahmen beitragen..
Grundsätzlich
kann die AG in drei Bereiche gegliedert werden(s. anliegendes Organigramm):
Gesamtgruppe unter Einbeziehung der externen
Interessenvertretungen bestehend aus den Vertretern des ADFC, IkffN und Planung
für Norderstedt.
Erweiterte Gruppe bei Bedarf ergänzt durch
Stadtplanung/Gestaltung, Umweltbereich, Signalanlagen und ggf. sonstige interne
oder externe Fachplaner
Kerngruppe bestehend aus den Vertretern für die
Bereiche Verkehrsplanung, Verkehrsaufsicht, Polizei, Bauausführung sowie
Erholung und Freizeit.
(
Die konstituierenden Sitzungen haben zwischen August und Oktober 2002
stattgefunden.)
Sollte
sich die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit ergeben, weitere externe Mitglieder
hinzu zuziehen, so ist dies unter Einbeziehung der zuständigen politischen
Gremien aus der Sicht der Verwaltung möglich.
Ziele:
Ziel
der Arbeitsgruppe ist die Veränderung des Modal Split zu Gunsten des
Radverkehrs.
Die
Voraussetzungen für ein fahrradfreundliches Norderstedt und eine Stadt der
kurzen Wege lassen sich wie nachfolgend aufgeführt zusammenfassen:
Ø Radroutensystem als
Angebotsplanung
o Verkehrssicher
o Direkt
o Attraktiv
o Umweltfreundlich
Ø Gleichberechtigtes
Verkehrsmittel des Umweltverbundes mit attraktiven Verknüpfungspunkten
Ø Ausbauzustand gem. StVO –
Novelle 1997/98 als Mindestangebot
Ø Vernetzung der Quellen und
Ziele für den Alltagsradverkehr und dem Freizeitverkehr sowie die Verknüpfung
mit gebietsübergreifenden Anschlusswegen.
Der Attraktivitätssteigerung des Radwegenetzes dienen folgende Maßnahmen:
Ø Beseitigung von
Unfallschwerpunkten, Barrieren und baulichen Mängeln durch gezielte
Maßnahmenkonzepte
.
Ø Verbesserung der
Fahrradinfrastruktur durch städtebaulich und funktional ansprechende
Abstellanlagen sowie einer dazugehörigen markanten und einprägsamen Wegweisung.
Öffentlichkeitsarbeit
Ø
Schaffung eines
fahrradfreundlichen Klimas durch Öffentlichkeitsarbeit unter Einbeziehung der
am Fahrradverkehr interessierten Gruppierungen.
Die
Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe ergibt sich unter anderem aus der
Novellierung der Straßenverkehrsordnung und der darin enthaltenen
Mindestanforderungen an die bauliche Ausgestaltung von Radwegen. In Verbindung
mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird eine Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes mit dem Teilbeitrag Radwege bearbeitet. In der
Bestandsaufnahme sind erhebliche Mängel im Netz und in dem baulichen Zustand zu
verzeichnen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der
Radverkehrsnutzung in Norderstedt müssen strukturiert und mit Prioritäten
versehen werden, um entsprechende Mittel für erforderliche Baumaßnahmen
einzuwerben sowie einen zeitlichen Rahmen festzulegen.
Historie:
Die
Arbeitsgruppe Radverkehr wurde im Jahre 1988 gegründet und war bis zum Jahr
1997 tätig. Die aus dieser Zeit erarbeiteten Maßnahmen zur Verbesserung des
Radverkehrs wurden durch den heutigen Fachbereich Verkehrsflächen und
Entwässerung soweit möglich in den Jahren 1998 bis 2002 weiter betreut und
umgesetzt.
Als
Maßnahmen für die Sanierung von Radwegen sind beispielhaft nachfolgend
aufgeführte bauliche Umsetzungen erfolgt bzw. im Bau:
Ø Friedrichsgarber Weg –
Niendorfer Straße
Ø Tangstedter Landstraße,
Segeberger Chaussee, Rugenbarg - Aspelohe
Ø Rückbau der Parkstreifen im
Bereich Ohechaussee,
Ø Ausbau der Radwege im Zuge
der Baumaßnahme Langenharmer Weg, Alter Kirchenweg
Ø Neubau eines
Radwegeabschnittes im bereich des B 143 Scharfgarbenweg, Sauerampferweg
Ø Stonsdorfer Weg (im Bau gem.
StVO-Novelle)
Es
wird die Anlage als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.