Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Nischik gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht:

 

Die Reaktivierung und Neugestaltung der Arbeitsgruppe Radverkehr erfolgte im August 2002.

Die Arbeitsgruppe ist fachübergreifend, interdisziplinär und mit verwaltungsexternen Sachverstand aufgebaut. Die verwaltungsexternen Interessenvertreter sollen den Sachverstand der Verwaltung mit ihren praktischen Erfahrungen ergänzen und zur Effektivität der Maßnahmen beitragen..

 

Grundsätzlich kann die AG in drei Bereiche gegliedert werden(s. anliegendes Organigramm):

 

Gesamtgruppe unter Einbeziehung der externen Interessenvertretungen bestehend aus den Vertretern des ADFC, IkffN und Planung für Norderstedt.

 

Erweiterte Gruppe bei Bedarf ergänzt durch Stadtplanung/Gestaltung, Umweltbereich, Signalanlagen und ggf. sonstige interne oder externe Fachplaner

 

Kerngruppe bestehend aus den Vertretern für die Bereiche Verkehrsplanung, Verkehrsaufsicht, Polizei, Bauausführung sowie Erholung und Freizeit.

( Die konstituierenden Sitzungen haben zwischen August und Oktober 2002 stattgefunden.)

 

Sollte sich die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit ergeben, weitere externe Mitglieder hinzu zuziehen, so ist dies unter Einbeziehung der zuständigen politischen Gremien aus der Sicht der Verwaltung möglich.

 

 

Ziele:

Ziel der Arbeitsgruppe ist die Veränderung des Modal Split zu Gunsten des Radverkehrs.

Die Voraussetzungen für ein fahrradfreundliches Norderstedt und eine Stadt der kurzen Wege lassen sich wie nachfolgend aufgeführt zusammenfassen:

 

Ø       Radroutensystem als Angebotsplanung

o       Verkehrssicher

o       Direkt

o       Attraktiv

o       Umweltfreundlich

Ø       Gleichberechtigtes Verkehrsmittel des Umweltverbundes mit attraktiven Verknüpfungspunkten

 

Ø       Ausbauzustand gem. StVO – Novelle 1997/98 als Mindestangebot

 

Ø       Vernetzung der Quellen und Ziele für den Alltagsradverkehr und dem Freizeitverkehr sowie die Verknüpfung mit gebietsübergreifenden Anschlusswegen.

 

Der Attraktivitätssteigerung des Radwegenetzes dienen folgende Maßnahmen:

Ø       Beseitigung von Unfallschwerpunkten, Barrieren und baulichen Mängeln durch gezielte Maßnahmenkonzepte

.

Ø       Verbesserung der Fahrradinfrastruktur durch städtebaulich und funktional ansprechende Abstellanlagen sowie einer dazugehörigen markanten und einprägsamen Wegweisung.

 

Öffentlichkeitsarbeit

Ø      Schaffung eines fahrradfreundlichen Klimas durch Öffentlichkeitsarbeit unter Einbeziehung der am Fahrradverkehr interessierten Gruppierungen.

 

Die Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe ergibt sich unter anderem aus der Novellierung der Straßenverkehrsordnung und der darin enthaltenen Mindestanforderungen an die bauliche Ausgestaltung von Radwegen. In Verbindung mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird eine Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes mit dem Teilbeitrag Radwege bearbeitet. In der Bestandsaufnahme sind erhebliche Mängel im Netz und in dem baulichen Zustand zu verzeichnen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsnutzung in Norderstedt müssen strukturiert und mit Prioritäten versehen werden, um entsprechende Mittel für erforderliche Baumaßnahmen einzuwerben sowie einen zeitlichen Rahmen festzulegen.

 

Historie:

Die Arbeitsgruppe Radverkehr wurde im Jahre 1988 gegründet und war bis zum Jahr 1997 tätig. Die aus dieser Zeit erarbeiteten Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs wurden durch den heutigen Fachbereich Verkehrsflächen und Entwässerung soweit möglich in den Jahren 1998 bis 2002 weiter betreut und umgesetzt.

Als Maßnahmen für die Sanierung von Radwegen sind beispielhaft nachfolgend aufgeführte bauliche Umsetzungen erfolgt bzw. im Bau:

 

Ø       Friedrichsgarber Weg – Niendorfer Straße

Ø       Tangstedter Landstraße, Segeberger Chaussee, Rugenbarg - Aspelohe

Ø       Rückbau der Parkstreifen im Bereich Ohechaussee,

Ø       Ausbau der Radwege im Zuge der Baumaßnahme Langenharmer Weg, Alter Kirchenweg

Ø       Neubau eines Radwegeabschnittes im bereich des B 143 Scharfgarbenweg, Sauerampferweg

Ø       Stonsdorfer Weg (im Bau gem. StVO-Novelle)

 

Es wird die Anlage als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.