Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 25.06.2002 (GVOBl. S. 126) erfordert auch eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt in verschiedenen Bereichen.

 

Die Entwürfe der Musterhauptsatzung und der neuen Entschädigungsverordnung befinden sich nach Auskunft der Städtverbandes derzeit im Stellungnahmeverfahren. Mit einer Veröffentlichung durch den Innenminister ist Anfang bis Mitte Februar 2003 zu rechnen.

 

Nach Vorliegen dieser Unterlagen wird von Seiten des Hauptamtes mit der Erarbeitung einer neuen Hauptsatzung und einer Entschädigungssatzung begonnen. Eine Beschlussfassung ist vor der Sommerpause, voraussichtlich am 20.05.2003, vorgesehen.

 

 

Protokollauszug                102