Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:8 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:1

Herr Münster erscheint um 18.17 Uhr

 

Herr Prof. Looks erscheint um 18.18 Uhr

 

Herr Hallwachs berichtet zu dem Tagesordnungspunkt

 

Frau Plaschnick bittet darum, daß die AVB Wasser dem Protokoll als Anlage beigefügt werden (Anlage 1)

 

Die Herren Bussmann, Seedorff und Hallwachs beantworten Fragen aus dem Ausschuss.

 

Um 18.55 Uhr erscheint Herr Rudolph zur Sitzung.

 

Herr Bussmann weist darauf hin, dass bei den Anlagen zur Vorlage folgende Korrekturen durchzuführen sind:

 

In der Anlage 4 zur Vorlage, Überschrift: Anlage 1 (Preisblatt 1)

Der letzte Satz der Ziffer 3.1. lautet richtig wie folgt: Das über das Standrohr abgegebene Wasser wird nach Anlage 2 (1.a.) abgerechnet.

Der letzte Satz der Ziffer 3.2. lautet richtig wie folgt: Für Verbrauch und Messung erfolgt die Abrechnung nach Anlage 2 (1.a.) und (1.b.).

 

In der Anlage 5 zur Vorlage, Überschrift: Anlage 2 (Preisblatt 2)

Es ist ein "größer als"- Zeichen einzufügen bei der letzten unter der Ziffer 1. B) genannten Zählergröße:

Zählergröße über Nennleistung 20 m3/h > Qn 10,0                     4,00 €

 

 

Von 19.00 Uhr bis 19.10 Uhr erfolgt eine Sitzungsunterbrechung

 

Nach der Wiederaufnahme der Sitzung bestätigt die Werkleitung, dass die Wassertarife auch zukünftig gemäß § 28 GO von der Stadtvertretung beschlossen werden und dass die Stadtvertretung auch zukünftig die Kalkulationsgrundlagen erhält. Ferner müssen auch Sondertarife zuerst von der Stadtvertretung geöffnet werden.

 

Danach erfolgt die Abstimmung zu dem Tagesordnungspunkt

 

“Die Stadtvertretung beschließt:

 

a)       Die Satzung der Stadt Norderstedt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und deren Benutzung wird in der Form der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 03/0009 beschlossen.

b)       Die Aufhebungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) in der Stadt Norderstedt wird in der Form der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 03/0009 beschlossen.

c)       Die Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserversorgung der Stadtwerke Norderstedt mit den dazugehörigen Anlagen 1 und 2 und den darin enthaltenen Entgelten wird in der Form der Anlagen 3, 4 und 5 zur Vorlage Nr. B 03/0009 beschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen