Sitzung: 22.01.2003 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:8 NEIN-Stimmen:2 Enthaltungen:1
Vorlage: B03/0009
Herr
Münster erscheint um 18.17 Uhr
Herr
Prof. Looks erscheint um 18.18 Uhr
Herr
Hallwachs berichtet zu dem Tagesordnungspunkt
Frau
Plaschnick bittet darum, daß die AVB Wasser dem Protokoll als Anlage beigefügt
werden (Anlage 1)
Die
Herren Bussmann, Seedorff und Hallwachs beantworten Fragen aus dem Ausschuss.
Um
18.55 Uhr erscheint Herr Rudolph zur Sitzung.
Herr
Bussmann weist darauf hin, dass bei den Anlagen zur Vorlage folgende
Korrekturen durchzuführen sind:
In
der Anlage 4 zur Vorlage, Überschrift: Anlage 1 (Preisblatt 1)
Der
letzte Satz der Ziffer 3.1. lautet richtig wie folgt: Das über das Standrohr
abgegebene Wasser wird nach Anlage 2 (1.a.) abgerechnet.
Der
letzte Satz der Ziffer 3.2. lautet richtig wie folgt: Für Verbrauch und Messung
erfolgt die Abrechnung nach Anlage 2 (1.a.) und (1.b.).
In
der Anlage 5 zur Vorlage, Überschrift: Anlage 2 (Preisblatt 2)
Es
ist ein "größer als"- Zeichen einzufügen bei der letzten unter der
Ziffer 1. B) genannten Zählergröße:
Zählergröße
über Nennleistung 20 m3/h > Qn 10,0 4,00 €
Von
19.00 Uhr bis 19.10 Uhr erfolgt eine Sitzungsunterbrechung
Nach
der Wiederaufnahme der Sitzung bestätigt die Werkleitung, dass die Wassertarife
auch zukünftig gemäß § 28 GO von der Stadtvertretung beschlossen werden und
dass die Stadtvertretung auch zukünftig die Kalkulationsgrundlagen erhält.
Ferner müssen auch Sondertarife zuerst von der Stadtvertretung geöffnet werden.
Danach
erfolgt die Abstimmung zu dem Tagesordnungspunkt
“Die Stadtvertretung beschließt:
a)
Die
Satzung der Stadt Norderstedt über den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgung und deren Benutzung wird in der Form der Anlage 1 zur Vorlage
Nr. B 03/0009 beschlossen.
b)
Die
Aufhebungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über den
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der
Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) in der Stadt Norderstedt wird
in der Form der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 03/0009 beschlossen.
c)
Die
Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserversorgung der Stadtwerke Norderstedt mit
den dazugehörigen Anlagen 1 und 2 und den darin enthaltenen Entgelten wird in
der Form der Anlagen 3, 4 und 5 zur Vorlage Nr. B 03/0009 beschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen