Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

1.        Stadtvertretung

Die Wahlzeit der Stadtvertretung läuft nach § 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz vom 01.04.1998 - 31.03.2003, d.h. die neu gewählten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter sind ab dem 01.04.2003 im Amt.

 

2.        Ausschüsse

Die bestehenden Ausschüsse bleiben bis zum Zusammentritt der neu gewählten Ausschüsse, längstens für 3 Monate seit dem Zusammentritt der neu gewählten Gemeindevertretung, im Amt (§ 46 Abs. 10 Gemeindeordnung in der ab dem 01.04.2003 geltenden Fassung).

 

3.        Fraktion

Mit dem Ende der Wahlzeit der Stadtvertretung endet auch die Fraktion.

Neu gewählte Stadtvertreter gehören der (neuen) Fraktion ab dem 01.04.2003 an, bürgerliche Mitglieder erst ab ihrer Wahl in der Stadtvertretung.

 

Die Vorsitzende Frau Paschen schließt die Öffentlichkeit für den weiteren Verlauf aus.

 

 

Protokollauszug                102

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