Sitzung: 27.01.2003 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
1.
Stadtvertretung
Die Wahlzeit der Stadtvertretung läuft nach § 1
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz vom 01.04.1998 - 31.03.2003, d.h. die neu
gewählten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter sind ab dem 01.04.2003 im Amt.
2.
Ausschüsse
Die bestehenden Ausschüsse bleiben bis zum
Zusammentritt der neu gewählten Ausschüsse, längstens für 3 Monate seit dem
Zusammentritt der neu gewählten Gemeindevertretung, im Amt (§ 46 Abs. 10
Gemeindeordnung in der ab dem 01.04.2003 geltenden Fassung).
3.
Fraktion
Mit dem Ende der Wahlzeit der Stadtvertretung endet
auch die Fraktion.
Neu gewählte Stadtvertreter gehören der (neuen)
Fraktion ab dem 01.04.2003 an, bürgerliche Mitglieder erst ab ihrer Wahl in der
Stadtvertretung.
Die
Vorsitzende Frau Paschen schließt die Öffentlichkeit für den weiteren Verlauf
aus.
Protokollauszug 102
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