Sitzung: 27.01.2003 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2
Vorlage: B03/0010
Herr
Grote und Herr Bosse beantworten Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr
Berg stellt folgenden Änderungsantrag:
"Die
Stadtvertretung beschließt:
1.
Die
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches wird auf den Bürgermeister übertragen. Soweit die Grundzüge
der Planung berührt sind oder eine besondere städtebauliche Bedeutung vorliegt
sowie für Vorhaben des Kiesabbaus und der Wiederverfüllung ist der Ausschuss
für Planung, Bau und Verkehr vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu unterrichten.
Die
Ziffer 2 ist entsprechend zu ändern."
Abstimmung:
Bei
4 Ja-, 6 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung abgelehnt.
Frau
Hahn stellt folgenden Ergänzungsantrag:
"Die
Stadtvertretung beschließt:
1. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches wird auf den Bürgermeister übertragen. Dies
gilt nicht, soweit die Grundzüge der Planung berührt sind oder eine besondere
städtebauliche Bedeutung vorliegt sowie für Vorhaben des Kiesabbaus und der
Wiederverfüllung.
2. § 7 Ziff. 5 der Zuständigkeitsordnung erhält folgende Fassung:
“5. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches, soweit die Grundzüge der Planung berührt sind oder eine
besondere städtebauliche Bedeutung vorliegt sowie die Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens für Vorhaben des Kiesabbaus und der
Wiederverfüllung.”
3.
Diese
Regelungen treten am 01.04.2003 in Kraft.
4.
Über das vom Bürgermeister erteilte gemeindliche Einvernehmen ist im
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr zu berichten.
Über die Art der Berichterstattung muss eine
gesonderte Beschlussfassung erfolgen."
Abstimmung:
Die
so geänderte Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug 102