Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:22 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:16

Herr Berg stellt folgenden Änderungsantrag:

"Die Stadtvertretung beschließt:

1.        Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches wird auf den Bürgermeister übertragen. Soweit die Grundzüge der Planung berührt sind oder eine besondere städtebauliche Bedeutung vorliegt sowie für Vorhaben des Kiesabbaus und der Wiederverfüllung ist der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu unterrichten.

 

Die Ziffer 2 ist entsprechend zu ändern."

 

Abstimmung:

Bei 16 Ja-, 18 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt:

1.       Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches wird auf den Bürgermeister übertragen. Dies gilt nicht, soweit die Grundzüge der Planung berührt sind oder eine besondere städtebauliche Bedeutung vorliegt sowie für Vorhaben des Kiesabbaus und der Wiederverfüllung.

2.       § 7 Ziff. 5 der Zuständigkeitsordnung erhält folgende Fassung:
“5. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, soweit die Grundzüge der Planung berührt sind oder eine besondere städtebauliche Bedeutung vorliegt sowie die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Vorhaben des Kiesabbaus und der Wiederverfüllung.”

3.       Diese Regelungen treten am 01.04.2003 in Kraft.

4.       Über das vom Bürgermeister erteilte gemeindliche Einvernehmen ist im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr zu berichten.

Über die Art der Berichterstattung muss eine gesonderte Beschlussfassung erfolgen.

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 22 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

 

Die Bürgervorsteherin schließt die Sitzung um 22:45 Uhr.

 

 

Protokollauszug                102