Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

In der Sitzung der Stadtvertretung vom 28.8.1996 wurde die jetzige Fassung der Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen an eingetragene, gemeinnützige, anerkannte und in Norderstedt tätige Natur- und Umweltschutzvereine und –verbände beschlossen .

Wie bereits mit der Vorlage M 02/0599 (siehe auch die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz vom 20.11.2002 - TOP 11) berichtet wurde, ist aufgrund von Erfahrungswerten, der Währungsumstellung und Kostensteigerungen eine Überarbeitung der Richtlinie notwendig geworden. Der entsprechende Entwurf der Verwaltung wurde mit der oben genannten Vorlage dem Ausschuss zur Verfügung gestellt. Weiter wurde berichtet, dass  die Vereine und Verbände im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens beteiligt werden sollten. Diesen Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 25.11.2002 bis zum 20.12.2002.
Bis zum gesetzten Termin beteiligten sich folgende Vereine mit folgenden Anregungen (Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen der Vereine = kursiv)):

 

·         BUND

-          nähere Erläuterung zu den Mietkosten

Wurde berücksichtigt.

-          Erhöhung bei den Seminarkosten / Reduzierung der Druckkosten

Seminarkosten:
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass selten Seminarkosten über 100 € beantragt wurden. Außerdem soll durch den Betrag eine Lenkungsfunktion stattfinden, damit nicht willkürlich Seminare besucht werden. Der Betrag kann auf politischen Wunsch erhöht werden.

Druckkosten:
Es hat sich gezeigt, dass die Druckkosten stark gestiegen sind und es sich für die Vereine eher lohnen würde, höhere Auflage zu erreichen und damit spezifisch niedrigere Kosten erzielen.

-          Kilometerpauschale 0,30 € ?

Nach § 6 des Bundesreisekostengesetzes liegt die KM-Pauschale für KFZ über 660 cbm Hubraum bei 0,22 €.

 

·         ADFC

-          Streichung der Übernahme von Fahrkosten für PKW

Zu berücksichtigen ist, dass auch Fahrten nach außerhalb, zu später Stunde (Krötenschutzaktion), mit mehreren Personen oder für Transporte stattfinden. Es sind leider nicht alle Wege mit dem Fahrrad zu erledigen. Daher wurde bereits die 50 % Einschränkung im Verhältnis zum ÖPNV gesetzt. Es wird kein Änderungsbedarf von Seiten der Verwaltung gesehen .

 

·         Deutsche Waldjugend

Keine Änderungswünsche !

Bitte um Ínkraftsetzung noch vor dem Abgabetermin der Planungen für 2004 !

 

Alle Änderung die aufgrund der Stellungnahmen der Vereine in den Entwurf der Verwaltung der Richtlinie eingeflossen sind, sind im Entwurf kursiv, fett und unterstrichen dargestellt worden.

 

 

Die Vorsitzende läßt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

"Die bisher gültige Fassung der Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen an eingetragene, gemeinnützige, anerkannte und in Norderstedt tätige Natur- und Umweltschutzvereine und –verbände tritt mit Ablauf des __.__.2003 außer Kraft.

 

Die Neufassung der Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen an eingetragene, gemeinnützige, in Norderstedt tätige, anerkannte Natur- und Umweltschutzvereine (siehe Anlage 1 der Vorlage B02/0599.1) tritt mit Wirkung vom __.__.2003 in Kraft."

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

 

 

Protokollauszug:

 

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