Sitzung: 17.02.2003 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0050
Stellschilderwerbung
für Wahlveranstaltungen im öffentlichen Bereich
Antragstellung, beim Team 6032 (
Beiträge )
Zeitraum: 6 Wochen vor der
Wahl dürfen
die Stellschilder
aufgestellt werden
Es
dürfen 100 Stellschilder pro Partei aufgestellt werden
Die
beigefügten Aufkleber in der Anzahl der genehmigten Stellschilder sind jeweils
an der rechten oberen Ecke des Plakates aufzukleben. Plakate ohne den Aufkleber
werden durch die Stadt Norderstedt entfernt
Stellschilder
sind an Laternen am Boden zu befestigen, dürfen jedoch keine Verkehrsgefährdung
auslösen
Freihaltung “Sichtdreiecke”:
Vor Kreuzungen und Einmündungen müssen mind. 40,00 m vom Schnittpunkt ausgehend
freigehalten werden
Schilder
( Plakate ) ohne Stellvorrichtung sind an den Laternen in einer Mindesthöhe von
2,50 m aufzuhängen (ausgeschlossen ist die Befestigung an Bäumen,
Lichtsignalanlagen, Verkehrszeichen)
Stellschilder oder Plakate sind innerhalb
einer Woche nach der Wahl abzubauen
Politischer Beschluss dazu : Hauptausschuss 01.11.1999
Hauptausschuß
01.11.1999 :
TOP
7.: Drucksachen – Nr. M 99/0302
Bericht
der Verwaltung zu den Vorschlägen der Parteien hinsichtlich der Plakatwerbung
und über die weitere Vorgehensweise der Verwaltung
Der
Hauptausschuß wünscht einvernehmlich folgende Änderungen in der Vorgehensweise:
- Zahlenmäßige
Beschränkung der Stellschilder: Erhöhung auf 100 Stellschilder
- Zeitmäßige Beschränkung
für Parteien : Aufstelldauer für Wahlen 6 Wochen, Aufstelldauer für
sonstige Veranstaltungen 14 Tage
- Stellschilder, die nach
Fristablauf nicht abgehängt werden: Als Frist für Parteien und
Veranstaltungen gemeinnütziger Einrichtungen sollen 6 Tage und für
sonstige Veranstaltungen 3 Werktage nach Veranstaltungstermin gelten
- Freihaltung “
Sichtdreiecke ”: Vor Kreuzungen und Einmündungen müssen mind. 40,00 m vom
Schnittpunkt ausgehend freigehalten werden.
- Die Möglichkeit zur
Aufstellung von 6 Großflächenplakaten im Stadtgebiet pro Partei
- Feststellung der
Möglichkeiten der Wahlwerbung an Litfasssäulen
Diese
Vorschläge sollen von der Verwaltung in die Sondernutzungssatzung eingearbeitet
werden.
Der
Bürgermeister wird die Parteien über die Änderungen in der Vorgehensweise zu
Plakatwerbung unterrichten.
Herr
Berg verlässt um 20:50 Uhr die Sitzung.
Protokollauszug
: Dez. I, Amt 69
Standorte städtischer
Plakatwände
- Henstedter Weg / Am
Gehölz – Bushaltestelle
- Oststraße / Harkesheyde
– Kreuzung
- Harkesheyde /
Schleswig-Holstein-Str. – gegenüber Schmökerhof
- Poppenbüttler Str. /
Glasmoorstr.
- Poppenbüttler Str. /
Schulzentrum Süd
- Segeberger Chaussee /
Hummelsbüttler Steindamm – am Ehrenmal
- Mittelstr. – gegenüber
Wiking-Hotel
- Segeberger Chaussee /
Kielort
- Wilhelm-Busch-Platz /
Segeberger Chaussee – gegenüber Hotel
- Langenhorner Chaussee –
Parkplatz Moby Dick
- Schmuggelstieg /
Ohechaussee – bei den Telefonzellen
- Ohechaussee /
Einmündung Hempberg
- Ochsenzoller Str. /
Lütjenmoor – Bliesmersche Wiese
- Berliner Allee – Fläche
vor Karstadt
- Niendorfer Str. / Alte
Dorfstr.- bei der Schule
- Rathausallee – beim
Denkmal “Bürger im Park”(Friedrichg. Weg rechts)
- Rathausallee /
Buckhörner Moor – gegenüber Moorbekpassage
- Rathausallee / Ecke
Ulzburger Str. – gegenüber Minimal
- Waldstr. /
Friedrichsgaber weg – gegenüber SB-Markt
- Friedrichsgaber Weg /
gegenüber Syltkuhlen
- Marktplatz – am
Parkplatz
- Falkenbergstr. /
Langenharmer Weg – bei der Sporthalle
- Ulzburger Str. /
Erlengang – am Parkplatz
- Bahnhofstr. – Parkplatz
beim Gesundheitsamt
- Ochsenzoller Str. /
Berliner Allee
- Friedrich-Ebert-Str. /
Achternfelde
- Ulzburger Str. 408
gegenüber Minimal
Herr
Kühl kritisiert, dass städtische Gesellschaften Flächen für politische
Werbemaßnahmen zur Verfügung stellen, die von der Stadt nicht freigegeben
werden könnten. Dieses soll in Zukunft unterbleiben.
Protokollauszug 6032
EgNo