Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Gemäß § 34 Abs. 4 Nr.1 BauGB (i. d. F. vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Art. 3 Zehntes Euro-Einführungsgesetz v. 15.12.2001 (BGBl. I S. 3762), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ( i. d. F. vom 23.07.1996 (GVOBl.Schl.-H. S. 529), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 396), beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt für das Gebiet nördlich Glashütter Damm und Immenhorst zwischen Ossenmoorgraben und Kreuzweg die Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil “Glashütter Damm-Nord-West, bestehend aus dem Teil  A – Planzeichnung, zu erlassen.

 

Der Beschluss der Stadtvertretung vom 26.11.2002 wird aufgehoben.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.