Sitzung: 12.05.2003 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Keine
Fragen.
Die
Bürgervorsteherin Frau Paschen verpflichtet die anwesenden bürgerlichen
Mitglieder (Herr Krebber, Herr Kasten, Frau Wendland) gem. § 46 Abs. 5 GO auf
die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.