Sitzung: 04.06.2003 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Struckmann führt zunächst in die nachgereichte Berichtsvorlage M 03/207 ein und
erläutert diese.
Zu
Beginn des Schuljahres 2003/2004 führt das Land im Bereich des südlichen
Schleswig-Holsteins, so u.a. auch in Norderstedt, der verlässliche Grundschule
ein. In ihr soll in der Schulzeit Unterricht und Betreuung durch Lehrkräfte
verbindlich für 4 Stunden täglich (für die 1. und 2. Klasse) bzw. 5 Stunden für
die 3. und 4. Klasse vorgehalten werden. Beginn und Ende der Verlässlichkeit können
für jede Klasse und an den verschiedenen Wochentagen unterschiedlich geregelt
werden. Der Umfang der verlässlichen Zeiten kann in der Einführungsphase um bis
zu 10% reduziert werden. Für die Hortangebote hat dies zur Folge, dass sie als
Ganztagsangebote nicht mehr zu halten sind.
Die
Verwaltung schlug daher dem Ausschuss für junge Menschen auf dessen Sitzung am
05.02.2003 vor, die frei werdenden räumlichen und personellen Kapazitäten wo
möglich zu nutzen, um Elementarplätze vormittags zu schaffen. Der Ausschuss für
junge Menschen bat die Verwaltung, die “dargestellten Betreuungsangebote zum
01.08.2003 (...) vorzubereiten und ggf. in einer Änderung der Norderstedter
Kindertagesstätten-Satzung zu berücksichtigen”.
In
Regionalkonferenzen im Umfeld der einzelnen Grundschulen wurden die
verschiedenen Betreuungsangebote für Grundschüler (Elterninitiativen,
städtische und nichtstädtische Horte) mit den Zeiten der Verlässlichen
Grundschule abgestimmt. An den wenigsten Grundschulen wird ein einheitlicher
Unterrichtsbeginn sein. Dies hat zur Folge, dass Betreuungslücken zwischen
Betreuungsangebot und Schulbeginn bzw. –ende entstehen, sofern die
Betreuungsangebote nicht variabel auf die unterschiedlichen Schulzeiten
abgestimmt werden. Der Ausschuss für junge Menschen beschloss am 02.04.2003
daraufhin im Rahmen der Kindertagesstätten-Satzung, in den städtischen
Hortangeboten die Zeiten des Frühdienstes (bis Schulbeginn) und der Horte (ab
Schulschluss) zu flexibilisieren. Ebenfalls in der Satzung wurde, als Konsequenz
aus der Einführung der Verlässlichen Grundschule, die Zeiten der Hortbetreuung
und die Gebühren dafür neu festgesetzt. Dabei wird erstmalig zwischen
Randzeiten und Kernzeiten unterschieden mit der Möglichkeit, sie getrennt,
mithin bedarfsgerecht buchen zu können.
Zudem
beauftragte der Ausschuss die Verwaltung mit einer Bedarfsabfrage für die
Schaffung von Betreuungsbausteinen an weiteren, Grundschulen angegliederten,
Horten.
Auf
der Grundlage der Diskussion, Aufträge und Beschlüsse des Ausschusses für junge
Menschen wurde im Folgenden berücksichtigt:
1.
Einholen der Genehmigung der Heimaufsicht für den Betrieb von Elementargruppen
in Horten
Die
Heimaufsicht des Kreises erteilte für die Veränderungen, d.h. Aufnahme von
Elementarkindern, in den Horten Ostdeutsche Straße und Harksheide-Nord die
Genehmigung, für die in der Niendorfer Straße und Pellwormstraße nicht.
Allerdings erklärte sie dabei auch, dass die befristet erteilten
Ausnahmegenehmigungen für die Aufnahme von mehr als 15 Kindern/Gruppe nicht weiter
verlängert werden. Zudem wies sie auf erforderliche Maßnahmen im baulichen
(insbesondere Sanitär-) sowie im Bereich der Außenanlagen (eigener, von dem der
Schulkinder getrennt) - hier insbesondere Einfriedung, Spielgeräte,
landschaftsgärtnerische Arbeiten - vor Aufnahme von Elementarkindern hin.
2. Ermittlung der
Kosten aufgrund der Auflagen von Heimaufsicht und Unfallkasse
Für
die Umsetzung der Auflagen des Kreises bzgl. Außenanlagen und Baumaßnahmen
wurden folgende Kosten ermittelt:
Einrichtung |
Baumaßnahmen |
Außenanlagen |
gesamt |
Ostdeutsche
Str. |
6.000 € |
15.000 € |
21.000 € |
Harksheide-Nord |
3.500
€ |
21.000
€ |
24.500
€ |
Norderstedt-Mitte I |
2.000
€ |
--- |
2.000
€ |
Glashütte |
3.500 € |
--- |
3.500 € |
Schülergarten |
1.000 € |
Eigenleistung |
1.000 € |
Gesamt |
16.000 € |
36.000 € |
52.000 € |
Ausführungen
zur Finanzierung werden in der Sitzung gegeben.
3.
Personalbedarfsbemessung
Durch
die Reduzierung der Hortzeiten und die Einführung von Halbtagselementargruppen
bzw. Ganztagsgruppen entsteht – im Gesamtergebnis für alle Einrichtungen - ein
Minderbedarf von ¾ Erzieherinnenstelle und Mehrbedarf von 1 Stelle
Sozialpädagogische Assistentin.
4. Veränderungen
Gebühren
Die
Mitteilung des Kreises (Heimaufsicht) - wie berichtet -, keine
Ausnahmegenehmigung mehr für eine Aufstockung der Platzzahl in den Horten zu
erteilen, sowie die Reduzierung der Hortgebühren führt zu Mindereinnahmen in
Höhe von 277.680,-- €. Die Schaffung von Elementargruppen führt zu
Mehreinnahmen in Höhe von 160.800,-- €.
5. Veränderungen
Versorgungsgrad
Die
Veränderungen im Kindertagesstätten-Angebot führen zu einer Veränderung des
Versorgungsgrades zugunsten der Elementarkinder und zu Lasten der Hortplätze.
Letztere
ist zu vertreten und wird aufgefangen u.a. durch die Verlässliche Grundschule
sowie die Betreuungsbausteine an 4 Norderstedter Grundschulen.
Abzuwägen
ist, ob aufgrund dieser und der für 2004 prognostizierten Entwicklung am Bau
weiterer Einrichtungen festgehalten werden soll.
6.
Betreuungsbausteine
Die
Bedarfsumfrage im April hat folgende Ergebnisse erbracht:
|
früh |
bis 14.00h |
bis 15.00h |
bis 16.00h |
spät |
Ferien |
Ha.-Nord
|
15 |
44 |
25 |
20 |
11 |
31 |
Ostdeutsche
Str. |
10 |
18 |
8 |
6 |
3 |
9 |
Pellwormstr. |
7 |
13 |
-- |
-- |
-- |
4 |
Niendorfer
Str. |
7 |
28 |
14 |
-- |
-- |
21 |
Für
die Kalkulation des kostendeckenden Entgeltes für die Bausteine ist eine
Kinderzahl von durchschnittlich 15 pro Gruppe erforderlich. Abweichend davon
wird vorgeschlagen, den Frühdienst auch bei einer geringeren Nachfrage
anzubieten. Die Kinder wurden dafür angemeldet in Zusammenhang mit weiteren
Bausteinen als Alternative zum Hort. Ohne Frühbaustein würden sie eine
Hortbetreuung benötigen, die allerdings nicht gewährleistet werden kann.
|
früh |
bis 14.00h |
bis 15.00h |
bis 16.00h |
spät |
Ferien |
Ha.-Nord
|
X |
X |
X |
X |
|
X |
Ostdeutsche
Str. |
X |
X |
|
|
|
|
Pellwormstr. |
X |
X |
|
|
|
|
Niendorfer
Str. |
X |
X |
X |
|
|
X |
Daraus
ergibt sich für das Schuljahr 2003/4 folgender Personalbedarf in den einzelnen
Einrichtungen:
|
Std./Woche |
Harksheide-Nord
|
34,0 |
Ostdeutsche
Str. |
17,5 |
Pellwormstr. |
17,5 |
Niendorfer
Str. |
30,5 |
Geprüft
wird, ob rechtliche Bedenken bestehen, in den Einrichtungen, in denen zu wenig
Anmeldungen für den Baustein “Frühdienst” vorliegen, die interessierten Kinder
in der Frühdienstgruppe des Kindertagesstättenangebotes mit aufzunehmen.
Herr
Struckmann geht auf Veränderungen im Personalbedarf (Punkt 3. der Vorlage) ein.
Danach werden insgesamt 2,5 Erzieherinnenstellen eingespart = ca. 90.000 €
eingespart.
Daneben handelt es sich bei den unter Punkt 2.
angegebenen Kosten für die Außenanlagen um eine weitestgehend abgespeckte
Version.
Anschließend
ergibt sich eine ausführliche Diskussion, während der Herr Struckmann
verschiedene Fragen beantwortet und sich dafür ausspricht, den bisherigen Weg
der Verwaltung weiter zu verfolgen.
Im
Ergebnis ist die Finanzierung der Betreuungsangebote im Rahmen der verläßlichen
Grundschule völlig offen und könnte durch ein Verschieben der Maßnahme der Kita
B 173-West erfolgen.
Abschießend
gibt der Ausschuss für junge Menschen zu den verwaltungsseitig geplanten
Angeboten im Rahmen der Einführung der verläßlichen Grundschule grundsätzlich
ein positives Votum ab und bittet die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung am
18.06.2003 eine Beschlussvorlage zur Mittelbereitstellung für die
Umbaumaßnahmen und Außenanlagen mit einem Deckungsvorschlag hierzu
auszuarbeiten.