Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Struckmann führt zunächst in die nachgereichte Berichtsvorlage M 03/207 ein und erläutert diese.

 

 

 

Zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 führt das Land im Bereich des südlichen Schleswig-Holsteins, so u.a. auch in Norderstedt, der verlässliche Grundschule ein. In ihr soll in der Schulzeit Unterricht und Betreuung durch Lehrkräfte verbindlich für 4 Stunden täglich (für die 1. und 2. Klasse) bzw. 5 Stunden für die 3. und 4. Klasse vorgehalten werden. Beginn und Ende der Verlässlichkeit können für jede Klasse und an den verschiedenen Wochentagen unterschiedlich geregelt werden. Der Umfang der verlässlichen Zeiten kann in der Einführungsphase um bis zu 10% reduziert werden. Für die Hortangebote hat dies zur Folge, dass sie als Ganztagsangebote nicht mehr zu halten sind.

 

Die Verwaltung schlug daher dem Ausschuss für junge Menschen auf dessen Sitzung am 05.02.2003 vor, die frei werdenden räumlichen und personellen Kapazitäten wo möglich zu nutzen, um Elementarplätze vormittags zu schaffen. Der Ausschuss für junge Menschen bat die Verwaltung, die “dargestellten Betreuungsangebote zum 01.08.2003 (...) vorzubereiten und ggf. in einer Änderung der Norderstedter Kindertagesstätten-Satzung zu berücksichtigen”.

 

In Regionalkonferenzen im Umfeld der einzelnen Grundschulen wurden die verschiedenen Betreuungsangebote für Grundschüler (Elterninitiativen, städtische und nichtstädtische Horte) mit den Zeiten der Verlässlichen Grundschule abgestimmt. An den wenigsten Grundschulen wird ein einheitlicher Unterrichtsbeginn sein. Dies hat zur Folge, dass Betreuungslücken zwischen Betreuungsangebot und Schulbeginn bzw. –ende entstehen, sofern die Betreuungsangebote nicht variabel auf die unterschiedlichen Schulzeiten abgestimmt werden. Der Ausschuss für junge Menschen beschloss am 02.04.2003 daraufhin im Rahmen der Kindertagesstätten-Satzung, in den städtischen Hortangeboten die Zeiten des Frühdienstes (bis Schulbeginn) und der Horte (ab Schulschluss) zu flexibilisieren. Ebenfalls in der Satzung wurde, als Konsequenz aus der Einführung der Verlässlichen Grundschule, die Zeiten der Hortbetreuung und die Gebühren dafür neu festgesetzt. Dabei wird erstmalig zwischen Randzeiten und Kernzeiten unterschieden mit der Möglichkeit, sie getrennt, mithin bedarfsgerecht buchen zu können.

Zudem beauftragte der Ausschuss die Verwaltung mit einer Bedarfsabfrage für die Schaffung von Betreuungsbausteinen an weiteren, Grundschulen angegliederten, Horten.

 

Auf der Grundlage der Diskussion, Aufträge und Beschlüsse des Ausschusses für junge Menschen wurde im Folgenden berücksichtigt:

 

1. Einholen der Genehmigung der Heimaufsicht für den Betrieb von Elementargruppen in Horten

Die Heimaufsicht des Kreises erteilte für die Veränderungen, d.h. Aufnahme von Elementarkindern, in den Horten Ostdeutsche Straße und Harksheide-Nord die Genehmigung, für die in der Niendorfer Straße und Pellwormstraße nicht. Allerdings erklärte sie dabei auch, dass die befristet erteilten Ausnahmegenehmigungen für die Aufnahme von mehr als 15 Kindern/Gruppe nicht weiter verlängert werden. Zudem wies sie auf erforderliche Maßnahmen im baulichen (insbesondere Sanitär-) sowie im Bereich der Außenanlagen (eigener, von dem der Schulkinder getrennt) - hier insbesondere Einfriedung, Spielgeräte, landschaftsgärtnerische Arbeiten - vor Aufnahme von Elementarkindern hin.

 

2. Ermittlung der Kosten aufgrund der Auflagen von Heimaufsicht und Unfallkasse

Für die Umsetzung der Auflagen des Kreises bzgl. Außenanlagen und Baumaßnahmen wurden folgende Kosten ermittelt:

 

Einrichtung

Baumaßnahmen

Außenanlagen

gesamt

Ostdeutsche Str.

6.000 €

15.000 €

21.000 €

Harksheide-Nord

3.500 €

21.000 €

24.500 €

Norderstedt-Mitte I

2.000 €

---

2.000 €

Glashütte

3.500 €

---

3.500 €

Schülergarten

1.000 €

Eigenleistung

1.000 €

Gesamt

16.000 €

36.000 €

52.000 €

Ausführungen zur Finanzierung werden in der Sitzung gegeben.

 

3. Personalbedarfsbemessung

Durch die Reduzierung der Hortzeiten und die Einführung von Halbtagselementargruppen bzw. Ganztagsgruppen entsteht – im Gesamtergebnis für alle Einrichtungen - ein Minderbedarf von ¾ Erzieherinnenstelle und Mehrbedarf von 1 Stelle Sozialpädagogische Assistentin.

 

4. Veränderungen Gebühren

Die Mitteilung des Kreises (Heimaufsicht) - wie berichtet -, keine Ausnahmegenehmigung mehr für eine Aufstockung der Platzzahl in den Horten zu erteilen, sowie die Reduzierung der Hortgebühren führt zu Mindereinnahmen in Höhe von 277.680,-- €. Die Schaffung von Elementargruppen führt zu Mehreinnahmen in Höhe von 160.800,-- €.

 

5. Veränderungen Versorgungsgrad

Die Veränderungen im Kindertagesstätten-Angebot führen zu einer Veränderung des Versorgungsgrades zugunsten der Elementarkinder und zu Lasten der Hortplätze.

Letztere ist zu vertreten und wird aufgefangen u.a. durch die Verlässliche Grundschule sowie die Betreuungsbausteine an 4 Norderstedter Grundschulen.

Abzuwägen ist, ob aufgrund dieser und der für 2004 prognostizierten Entwicklung am Bau weiterer Einrichtungen festgehalten werden soll.

 

6. Betreuungsbausteine

Die Bedarfsumfrage im April hat folgende Ergebnisse erbracht:

 

 

früh

bis 14.00h

bis 15.00h

bis 16.00h

spät

Ferien

Ha.-Nord

15

44

25

20

11

31

Ostdeutsche Str.

10

18

8

6

3

9

Pellwormstr.

7

13

--

--

--

4

Niendorfer Str.

7

28

14

--

--

21

 

 

Für die Kalkulation des kostendeckenden Entgeltes für die Bausteine ist eine Kinderzahl von durchschnittlich 15 pro Gruppe erforderlich. Abweichend davon wird vorgeschlagen, den Frühdienst auch bei einer geringeren Nachfrage anzubieten. Die Kinder wurden dafür angemeldet in Zusammenhang mit weiteren Bausteinen als Alternative zum Hort. Ohne Frühbaustein würden sie eine Hortbetreuung benötigen, die allerdings nicht gewährleistet werden kann.

 

 

früh

bis 14.00h

bis 15.00h

bis 16.00h

spät

Ferien

Ha.-Nord

X

X

X

X

 

X

Ostdeutsche Str.

X

X

 

 

 

 

Pellwormstr.

X

X

 

 

 

 

Niendorfer Str.

X

X

X

 

 

X

 

Daraus ergibt sich für das Schuljahr 2003/4 folgender Personalbedarf in den einzelnen Einrichtungen:

 

 

Std./Woche

Harksheide-Nord

34,0

Ostdeutsche Str.

17,5

Pellwormstr.

17,5

Niendorfer Str.

30,5

 

Geprüft wird, ob rechtliche Bedenken bestehen, in den Einrichtungen, in denen zu wenig Anmeldungen für den Baustein “Frühdienst” vorliegen, die interessierten Kinder in der Frühdienstgruppe des Kindertagesstättenangebotes mit aufzunehmen.

 

 

 

Herr Struckmann geht auf Veränderungen im Personalbedarf (Punkt 3. der Vorlage) ein. Danach werden insgesamt 2,5 Erzieherinnenstellen eingespart = ca. 90.000 € eingespart.

 

Daneben  handelt es sich bei den unter Punkt 2. angegebenen Kosten für die Außenanlagen um eine weitestgehend abgespeckte Version.

 

 

 

Anschließend ergibt sich eine ausführliche Diskussion, während der Herr Struckmann verschiedene Fragen beantwortet und sich dafür ausspricht, den bisherigen Weg der Verwaltung weiter zu verfolgen.

Im Ergebnis ist die Finanzierung der Betreuungsangebote im Rahmen der verläßlichen Grundschule völlig offen und könnte durch ein Verschieben der Maßnahme der Kita B 173-West erfolgen.

 

 

Abschießend gibt der Ausschuss für junge Menschen zu den verwaltungsseitig geplanten Angeboten im Rahmen der Einführung der verläßlichen Grundschule grundsätzlich ein positives Votum ab und bittet die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung am 18.06.2003 eine Beschlussvorlage zur Mittelbereitstellung für die Umbaumaßnahmen und Außenanlagen mit einem Deckungsvorschlag hierzu auszuarbeiten.