Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Struckmann erläutert die Berichtsvorlage:

 

 

Am 30.10.2002 beschloss der Ausschuss für junge Menschen, die Verhandlungen über die Fortschreibung des Finanzierungsvertrages mit den nichtstädtischen Trägern von Kindertagesstätten unter Berücksichtung der Zielvorgaben zu führen.

 

In den darauf folgenden Verhandlungen wurde in den inhaltlichen Punkten des Vertrages, z.B. Vertragsdauer, Schaffung einer zentralen Warteliste bei der Stadt Norderstedt mit dem erforderlichen Datenabgleich, weitgehend Einigung erzielt.

 

Als Finanzierungsgrundlage hatte die Stadt Norderstedt den Trägern Mitte Februar das Angebot für die Jahre 2004/5 unterbreitet:

·         durchschnittlicher Zuschuss nach Verwendungsnachweis 2000-2002 (nach Analyse der Zahlen für 2002);

·         Verteilung nach Trägerdurchschnitt;

·         Anpassungsklausel: Personalkosten tariflich, Sachkosten mit Index der Verbraucherpreise (Durchschnitt der letzten 5 Jahre);

·         Veränderungen in der Platzkapazität werden berücksichtigt.

 

Im Gegenzug schlugen die Träger Ende April vor, wieder zur Restkostenfinanzierung zurückzukehren.

Dafür spricht aus Sicht der Verwaltung, neben den größeren Erfolgsaussichten, kurzfristig einen Konsens zu erzielen, dass die Träger lediglich die Mittel entsprechend des tatsächlichen Bedarfes erhalten. Es fehlt allerdings der Anreiz zu sparsamem Wirtschaften. – Wie das Rechnungsprüfungsamt in seinem Prüfungsvermerk über die Verträge mit den Trägern der nichtstädtischen Kindertagesstätten fordert, würde der erhöhte Verwaltungsaufwand durch Prüfung der Wirtschaftspläne und Jahresrechnungen zukünftig auch bei einer Budgetierung anfallen.

 

Die Verwaltung ist deshalb bereit, unter folgenden Voraussetzungen die Bezuschussung auf Basis der Restkostenfinanzierung als Verhandlungsgrundlage zu akzeptieren:

 

1.        Es bleibt auch dafür bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Diese Zeit wird genutzt zur Erarbeitung einer neuen Finanzierungsgrundlage für zukünftige Bezuschussung der nichtstädtischen Kita-Träger.

2.        Die zu finanzierenden Inhalte werden im Vertrag festgelegt. Dazu wird als Verhandlungsgrundlage von der Stadt Norderstedt den Trägern eine Auflistung der in Frage kommenden bezuschussungsfähigen Positionen zur Verfügung gestellt.

3.        Die Stadt Norderstedt übernimmt nicht 100% der Restkosten, d.h. alle Träger beteiligen sich, unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen, an den Betriebskosten. Art und Umfang ist zu verhandeln.

 

Zum letzten Punkt ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Norderstedt eine Aussage über das Zuschussvolumen erst treffen kann, wenn die Rahmendaten für den Haushalt 2004 bekannt sind.

 

Der budgetierte Zuschuss für die Träger der nichtstädtischen Kindertagesstätten war ein Kernelement der laufenden Verträge.  Aufgrund der bisherigen Erfahrungen damit (z.B. hohe Rücklagenbildung bei verschiedenen Trägern zu Lasten der Stadt Norderstedt) ist es aus Sicht der Verwaltung vertretbar, befristet zur Restkostenfinanzierung zurückzukehren und die neue Vertragslaufzeit zu nutzen, gemeinsam eine neue Finanzierungsgrundlage zu finden.

 

 

 

Herr Struckmann geht insbesondere auf die Notwendigkeit der Erfüllung der aufgeführten drei Voraussetzungen ein.

 

 

 

Nach einer sich anschließenden regen Diskussion nimmt der Ausschuss für junge Menschen diese Berichtsvorlage zur Kenntnis und folgt dem Vorgehen der Verwaltung für die Dauer der nächsten zwei Jahre einvernehmlich.

 

Herr Krebber äußert weiterhin den Wunsch, unter Punkt 3. der Seite 2 der Vorlage auch einen festen %-Satz als Eigenanteil der Träger festzuschreiben.

Die Mitglieder des Ausschusses für junge Menschen sprechen sich mehrheitlich dafür aus, daß dieser im Durchschnitt 5 % betragen sollte.

Herr Krebber bittet darum, diesen Prozentsatz mit entsprechenden Zahlen auszufüllen und dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.