Sitzung: 04.06.2003 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0199
Herr
Struckmann erläutert die Berichtsvorlage:
Am
30.10.2002 beschloss der Ausschuss für junge Menschen, die Verhandlungen über
die Fortschreibung des Finanzierungsvertrages mit den nichtstädtischen Trägern
von Kindertagesstätten unter Berücksichtung der Zielvorgaben zu führen.
In
den darauf folgenden Verhandlungen wurde in den inhaltlichen Punkten des
Vertrages, z.B. Vertragsdauer, Schaffung einer zentralen Warteliste bei der
Stadt Norderstedt mit dem erforderlichen Datenabgleich, weitgehend Einigung
erzielt.
Als
Finanzierungsgrundlage hatte die Stadt Norderstedt den Trägern Mitte Februar
das Angebot für die Jahre 2004/5 unterbreitet:
·
durchschnittlicher
Zuschuss nach Verwendungsnachweis 2000-2002 (nach Analyse der Zahlen für 2002);
·
Verteilung
nach Trägerdurchschnitt;
·
Anpassungsklausel:
Personalkosten tariflich, Sachkosten mit Index der Verbraucherpreise
(Durchschnitt der letzten 5 Jahre);
·
Veränderungen
in der Platzkapazität werden berücksichtigt.
Im Gegenzug
schlugen die Träger Ende April vor, wieder zur Restkostenfinanzierung
zurückzukehren.
Dafür
spricht aus Sicht der Verwaltung, neben den größeren Erfolgsaussichten,
kurzfristig einen Konsens zu erzielen, dass die Träger lediglich die Mittel
entsprechend des tatsächlichen Bedarfes erhalten. Es fehlt allerdings der
Anreiz zu sparsamem Wirtschaften. – Wie das Rechnungsprüfungsamt in seinem
Prüfungsvermerk über die Verträge mit den Trägern der nichtstädtischen
Kindertagesstätten fordert, würde der erhöhte Verwaltungsaufwand durch Prüfung
der Wirtschaftspläne und Jahresrechnungen zukünftig auch bei einer Budgetierung
anfallen.
Die
Verwaltung ist deshalb bereit, unter folgenden Voraussetzungen die
Bezuschussung auf Basis der Restkostenfinanzierung als Verhandlungsgrundlage zu
akzeptieren:
1.
Es
bleibt auch dafür bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Diese Zeit wird
genutzt zur Erarbeitung einer neuen Finanzierungsgrundlage für zukünftige
Bezuschussung der nichtstädtischen Kita-Träger.
2.
Die
zu finanzierenden Inhalte werden im Vertrag festgelegt. Dazu wird als
Verhandlungsgrundlage von der Stadt Norderstedt den Trägern eine Auflistung der
in Frage kommenden bezuschussungsfähigen Positionen zur Verfügung gestellt.
3.
Die
Stadt Norderstedt übernimmt nicht 100% der Restkosten, d.h. alle Träger
beteiligen sich, unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen, an den
Betriebskosten. Art und Umfang ist zu verhandeln.
Zum
letzten Punkt ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Norderstedt eine Aussage
über das Zuschussvolumen erst treffen kann, wenn die Rahmendaten für den
Haushalt 2004 bekannt sind.
Der
budgetierte Zuschuss für die Träger der nichtstädtischen Kindertagesstätten war
ein Kernelement der laufenden Verträge.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen damit (z.B. hohe Rücklagenbildung
bei verschiedenen Trägern zu Lasten der Stadt Norderstedt) ist es aus Sicht der
Verwaltung vertretbar, befristet zur Restkostenfinanzierung zurückzukehren und
die neue Vertragslaufzeit zu nutzen, gemeinsam eine neue Finanzierungsgrundlage
zu finden.
Herr
Struckmann geht insbesondere auf die Notwendigkeit der Erfüllung der
aufgeführten drei Voraussetzungen ein.
Nach
einer sich anschließenden regen Diskussion nimmt der Ausschuss für junge
Menschen diese Berichtsvorlage zur Kenntnis und folgt dem Vorgehen der
Verwaltung für die Dauer der nächsten zwei Jahre einvernehmlich.
Herr
Krebber äußert weiterhin den Wunsch, unter Punkt 3. der Seite 2 der Vorlage
auch einen festen %-Satz als Eigenanteil der Träger festzuschreiben.
Die
Mitglieder des Ausschusses für junge Menschen sprechen sich mehrheitlich dafür
aus, daß dieser im Durchschnitt 5 % betragen sollte.
Herr
Krebber bittet darum, diesen Prozentsatz mit entsprechenden Zahlen auszufüllen
und dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.