Sitzung: 16.06.2003 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0222
Beschluss:
Der
Auszahlungstermin für Löhne und Vergütungen wird gem. den §§ 36 Abs. 1 Satz 1
BAT und 26 a BMT-G ab Dezember 2003 vom 15. des Monats auf den letzten Tag des
Monats umgestellt. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt am letzten Tag des
Monats November. In besonderen Härtefällen kann zur Abmilderung der Nachteile
dieser Regelung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine
Vorschusszahlung vorgenommen werden, die in sechs Monatsraten durch
Einbehaltung vom laufenden Entgelt zurückgeführt wird.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
Protokollauszug 103