Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

Der Auszahlungstermin für Löhne und Vergütungen wird gem. den §§ 36 Abs. 1 Satz 1 BAT und 26 a BMT-G ab Dezember 2003 vom 15. des Monats auf den letzten Tag des Monats umgestellt. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt am letzten Tag des Monats November. In besonderen Härtefällen kann zur Abmilderung der Nachteile dieser Regelung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Vorschusszahlung vorgenommen werden, die in sechs Monatsraten durch Einbehaltung vom laufenden Entgelt zurückgeführt wird.

 

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

 

 

Protokollauszug                103