Sitzung: 21.08.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M03/0265
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 10 den folgenden Bericht:
Unter
TOP 6 wurde wie folgt protokolliert:
“Herr Langeheinecke weist im Zusammenhang mit
dem Bericht über die Altlast “Garstedter Müllberg” darauf hin, dass dort u.a.
auch Chemie-Müll abgelagert worden ist. Er zeigte sich verwundert über den
Hinweis, dass die Untersuchungen dort wegen Unauffälligkeit eingestellt werden
soll und weist in dem Zusammenhang auf die geomorphologischen Besonderheiten in
diesem Bereich hin (“Tonlinse”). Herr Langeheinecke befürchtet, dass im Falle
einer tiefen Drainage auf den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen
möglicherweise eine Freisetzung von Schadstoffen in das Grundwasser erfolgen
könnte. Er fragt in diesem Zusammenhang nach, ob es eine rechtliche Möglichkeit
gibt, den Besitzern/ Pächtern der Flächen eine Tieferlegung zu untersagen. Herr
Brüning weist darauf hin, dass er keine rechtliche Möglichkeit dafür sieht.
Herr Langeheinecke bittet um eine entsprechende Prüfung durch die
Rechtsabteilung.”
Nach
Prüfung der Rechtslage, auf der Grundlage des der Rechtsabteilung vom
Fachbereich Umwelt dargelegten Sachverhaltes, nimmt die Rechtsabteilung wie
folgt Stellung:
Im
Zuständigkeitsbereich der Stadt Norderstedt ist keine Rechtsgrundlage für ein
Einschreiten gegen die Eigentümer der fraglichen Flächen ersichtlich.
Der
Sachverhalt könnte jedoch der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg zur
Kenntnis gebracht werden, mit der Bitte um Überprüfung, ob von dort aus ein
Einschreiten für notwendig erachtet wird.
Soweit
es sich um verpachtete Flächen handelt, könnten die Eigentümer auch ohne eine
öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber ihren Pächtern eine Drainage
vertraglich untersagen (soweit bestehende Verträge dies ermöglichen). Dies wäre
dann aber eine freiwillige Maßnahme der Flächeneigentümer auf die die Stadt entsprechend
einwirken könnte.