Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Syttkus gibt den nachfolgenden Bericht zu Protokoll.

 

Herr Nothaft bittet für die FDP-Fraktion die Verwaltung um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

 

Nach welchen Kriterien werden bei Abschlüssen von Verträgen

 

  1. die oder der Notar ausgewählt?
  2. Wie viele Notare werden für die Auswahl berücksichtigt?

 

 

Antwort der Liegenschaftsabteilung:

 

Der jeweilige Vertragspartner der Stadt Norderstedt entscheidet, in welchem Notariat die Beurkundung des Grundstücksvertrages stattfinden soll.

Solange die Unparteilichkeit des Notars im Sinne § 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz gewahrt bleibt, wird kein Notar abgelehnt.

Die Notarkammer hat diese Vorgehensweise geprüft und nicht beanstandet.

 

 

  

Auszug: 203