Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:39 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

Gemäß § 2 ff. BauGB wird für den Bereich südlich Segeberger Chaussee 42-52 / zwischen Segeberger Chaussee und Alte Landstraße die Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des B139 ‑ Teil ‑ West beschlossen.

 

Planungsziele sind:

-          Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiet in Teilbereichen an der Alten Landstraße und eines Mischgebietes an der Segeberger Chaussee;

-          Ausschluss von Einzelhandelsflächen für Lebensmittelsupermärkte einschließlich Arten von  Nutzungen die hinsichtlich ihres Verkehrsaufkommens geeignet sind die Konfliktsituation auf Grund der Verkehrsbelastung der Segeberger Chaussee zu erhöhen;

ferner der Erhalt ortsbildprägender Einzelbäume (potentielle Naturdenkmale)

 

Auf Grund des § 20 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 39 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 20.10 Uhr - 20.30 Uhr.

 

 

Protokollauszug                6013