Sitzung: 02.09.2003 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:38 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0222
Beschluss:
Der Auszahlungstermin für
Löhne und Vergütungen wird gem. den §§ 36 Abs. 1 Satz 1 BAT und 26 a BMT-G ab
Dezember 2003 vom 15. des Monats auf den letzten Tag des Monats umgestellt. Die
Auszahlung der Zuwendung erfolgt am letzten Tag des Monats November. In
besonderen Härtefällen kann zur Abmilderung der Nachteile dieser Regelung für
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Vorschusszahlung vorgenommen
werden, die in sechs Monatsraten durch Einbehaltung vom laufenden Entgelt
zurückgeführt wird.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 38
Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug 10