Sitzung: 10.09.2003 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0358
Der
Einrichtung einer weiteren außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das
Haushaltsjahr 2003 in Höhe von 235.000,00 EUR auf der Haushaltsstelle
1300.95000 -Freiw. Feuerwehren / Feuerwachen, Planungs- und Baukosten- wird
gemäß § 84 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO zugestimmt.
Die
Deckung erfolgt aus der Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle
6200.92790 -Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge -allgemein-,
Wohnungsbaudarlehen-.
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen