Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Nadolny gibt die Beantwortung einer Anfrage von Frau Plaschnick  vom 24.09.03 zu Protokoll:

 

 

Beantwortung einer Anfrage -Abschreibung von Fahrzeugen-

 

 

Frau Plaschnick hat in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Werke und Wirtschaft am 24.09.2003 angefragt:

 

" Es ist schwer vorstellbar, dass die Abschreibungsdauer für sämtliche  Fahrzeuge unterschiedlichster Typklassen und Investitionsvolumina (z.B. Pkw, Müllfahrzeuge, Feuerwehr-Drehleitern, Traktoren usw.) gleich sein soll. Bitte geben Sie mir eine Übersicht über Abschreibungszeiträume und -sätze für alle in der Stadtverwaltung vorkommenden Fahrzeugtypen."

 

Antwort:

Grundsätzlich besteht gemäß § 11 GemHVO nur für kostenrechnende Einrichtungen die Verpflichtung kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung) zu veranschlagen. Dementsprechend erfolgt die Ermittlung von Abschreibungen auch nur für Fahrzeuge, die einer kostenrechnenden Einrichtung zuzuordnen sind.

Die Berechnung der kalkulatorischen Kosten richtet sich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetztes (KAG). Gem. Ausführungsanweisung zu § 6 KAG ist die Abschreibung nach der mutmaßlichen Nutzungsdauer gleichmäßig zu bemessen.

Das für die kostenrechnende Einrichtung zuständige Fachamt nimmt eine Einschätzung der Lebensdauer des Anlagegutes unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und anhand von Erfahrungswerten vor.

Die Abschreibungen, die auf Grundlage des KAG vorgenommen werden, dienen in erster Linie der Berücksichtigung des Wertverlustes als Kosten in der Gebührenkalkulation; einer betriebswirtschaftlichen Kostendarstellung werden  diese nur bedingt gerecht.

 

Die Abschreibungszeiträume und -sätze für die Fahrzeuge kostenrechnender Einrichtungen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

 

 

Einrichtung

Fahrzeugtyp

Abschreibungsdauer

Abschreibungssatz

Straßenreinigung

Kehrmaschinen

7 Jahre

14,3 %

Abwasserbeseitigung

Kanalspülwagen

7 - 8 Jahre

12,5 - 14,3 %

               - " -

Unimogs

7 - 9 Jahre

11,1 - 14,3 %

               - " -

Pritschenwagen

5 - 7 Jahre

14,3  - 20 %

               - " -

Kastenwagen

5 - 8 Jahre

12,5  - 20 %

Abfallentsorgung

Müllfahrzeuge

6 - 10 Jahre

10 - 16,7 %

               - " -

Kastenwagen

8 Jahre

12,5 %

               - " -

Kleintransporter

8 Jahre

12,5 %

Bestattungswesen

Pritschenwagen

8 Jahre

12,5 %

               - " -

Friedhofsbagger

5 Jahre

20 %

               - " -

Minikipper

6 Jahre

16,7 %