Sitzung: 05.11.2003 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B03/0430
Herr
Struckmann erläutert zunächst die Vorlage.
Die
Stadt Norderstedt beschließt, die Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen
nichtstädtischer Träger nach allgemeinen Förderungsrichtlinien gemäß Anlage 1
zur Vorlage B 03/0430 finanziell zu fördern.
Die
genannten Richtlinien finden auf alle Träger Anwendung, die das Vertragsangebot
der Stadt Norderstedt gemäß § 25 Abs. 4 Satz 2 KitaG ablehnen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig