Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird ein Bericht des Bürgermeisters zu Protokoll gegeben, Anlage 1.

 

Herr Kühl stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag vor der sachlichen Behandlung wie folgt zu ändern:

 

I.                     "dem Bürgermeister" entfällt

erster Satz: "  und umfassend" entfällt

 

Der letzte Absatz unter I wird reduziert auf " unter der Voraussetzung, dass der Landesrechnungshof als zuständige Prüfungsbehörde nicht zu abweichenden Feststellungen kommt"

Dieser Part wird unter II. eingefügt nach dem Wort Feststellungen.

 

Die Punkte I und II würden danach wie folgt lauten:

  

 

"

I.                     Der Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft gibt der Stadtvertretung folgenden Bericht:

 

“Die Werkleitung hat den Ausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Stadtwerke unterrichtet. Grundsatzfragen und wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres wurden im Jahr 2002 auf 10 Sitzungen (09.01., 23.01., 13.02., 27.03., 24.04., 22.05., 12.06., 26.06., 28.08., 25.09., 13.11., 27.11., 11.12.2002) eingehend erörtert. Der Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft hat die ihm gemäß § 45 (1) GO obliegenden Funktionen der Kontrolle der Werkleitung sowie der Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtvertretung in Bezug auf die Stadtwerke ausgeübt.

 

Der Jahresabschluss 2002 und der Lagebericht sind von dem für das Geschäftsjahr 2002 vom Landesrechnungshof beauftragten Abschlussprüfer, der Ohlsen, Lorenzen & Partner (OLP) GmbH, Neuer Wall 50 20354 Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Rahmen einer Schlussbesprechung gemäß § 14 (1) KPG im Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft erörtert.

 

 

 

II.                   Im einzelnen empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft der Stadtvertretung auf der Grundlage der unter Ziffer I. getroffenen Feststellungen, unter der Voraussetzung, dass der Landesrechnungshof als zuständige Prüfungsbehörde nicht zu eigenen abweichenden Feststellungen kommt, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

....

 

Beschluss zum Antrag von Herrn Kühl:

Einstimmig angenommen bei einer Enthaltung.

 

Im Anschluss erfolgt ein Bericht von Herrn Lorenzen vom Büro Ohlsen, Lorenzen, und Partner mit einer Präsentation. Die Unterlagen zu der Präsentation werden dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.  Herr Lorenzen beantwortet gemeinsam mit Herrn Hallwachs und Herrn Seedorff diverse Fragen aus dem Ausschuss.

 

Herr Leiteritz bittet darum, daß die Stadtwerke in einer der nächsten Sitzungen im nichtöffentlichen Teil anhand einer Modellrechnung mit Echtzahlen einen Tarifantrag vorstellen. 

 

Ferner sollen die Personalkosten  des Bades von den Stadtwerken  zur nächsten Sitzung erläutert werden.

 

Herr Busch und Herr Krauß vom Landesrechnungshof machen noch einige Anmerkungen zum vorliegenden Bericht und zum Wirtschaftsprüfungsbericht.

 

 

Danach erfolgt die Abstimmung zum geänderten Beschlussvorschlag:

I.             Der Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft gibt der Stadtvertretung folgenden Bericht:

 

 

“Die Werkleitung hat den Ausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Stadtwerke unterrichtet. Grundsatzfragen und wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres wurden im Jahr 2002 auf 10 Sitzungen (09.01., 23.01., 13.02., 27.03., 24.04., 22.05., 12.06., 26.06., 28.08., 25.09., 13.11., 27.11., 11.12.2002) eingehend erörtert. Der Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft hat die ihm gemäß § 45 (1) GO obliegenden Funktionen der Kontrolle der Werkleitung sowie der Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtvertretung in Bezug auf die Stadtwerke ausgeübt.

 

Der Jahresabschluss 2002 und der Lagebericht sind von dem für das Geschäftsjahr 2002 vom Landesrechnungshof beauftragten Abschlussprüfer, der Ohlsen, Lorenzen & Partner (OLP) GmbH, Neuer Wall 50 20354 Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Rahmen einer Schlussbesprechung gemäß § 14 (1) KPG im Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft erörtert.

 

 

.II.   Im einzelnen empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft der Stadtvertretung auf der Grundlage der unter Ziffer I. getroffenen Feststellungen, unter der Voraussetzung, dass der Landesrechnungshof als zuständige Prüfungsbehörde nicht zu eigenen abweichenden Feststellungen kommt, die folgenden Beschlüsse zu

 

1.        “Die Stadtvertretung stellt den Jahresabschluss der Stadtwerke Norderstedt für das Wirtschaftsjahr 2002 mit folgenden Werten fest:

 

Bilanzsumme                                146.827.119,94EUR

Summe der Erträge                                76.729.323,10 EUR

Summe der Aufwendungen                                76.025.727,54 EUR

Jahresgewinn                                703.595,56 EUR                                .”

 

“Die Stadtvertretung beschließt, den Jahresgewinn des Geschäftsjahres 2002 in Höhe von 703.595,56 EUR an die Stadt auszuschütten.”

 

Beschluss:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen