Sitzung: 27.01.2004 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:4
Vorlage: B03/0428
Beschlussvorschlag:
a)
Entscheidung
über die Anregungen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
folgender Träger öffentlicher Belange/ Privatpersonen und Unternehmen werden
berücksichtigt
Punkt 1 vom
02.10.2003
Kabel Deutschland GmbH
teilweise berücksichtigt
Punkt 2
Kreis Segeberg – Der Landrat vom
06.10.2003
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführung zur Sach- und Rechtslage der Vorlage Nr. B 03/0428 Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 23 -
Garstedt – 9. Änderung, Gebiet: siehe Titel, bestehend aus dem Teil A –
Planzeichnung – und dem Teil B – Text in der zuletzt geänderten Fassung vom
26.03.2003, als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 2 zu der Vorlage Nr. B 03/0428
Stand: 15.10.2003 gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Abstimmungsergebnis:
Mit 35 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Damit
ist der Schnelldurchgang beendet.
Protokollauszug:
Amt 60